Verjährung / Ablaufhemmung
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26.01.2009, 20:44
Beitrag: #3
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RE: Verjährung / Ablaufhemmung
lieschenmueller schrieb:ESt 2002 wurde 2003 abgegeben. Bescheid in 2003. Ebenfalls Bescheid über GewSt-Meßbetrag (lt. Auskunft FA, mir liegt kein Bescheid über GewSt-Meßbetrag vor!). Vermutlich das alte Problem: In der Et-Erklärung wurde der StB als Zustellempfänger angegeben, in der GewSt-Erklärung ist dafür kein Feld vorgesehen. Gilt die Zustellvollmacht für 2002 jetzt auch für den GewSt-MB ? Dieses Problem ist auch bei uns nicht abschließend gelöst, meiner Meinung nach aber nicht. Sollen wirklich alle Bescheide an den StB hilft nur eine generelle Empfangsvollmacht. Ansonsten siehe @kiharu. |
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Verjährung / Ablaufhemmung - lieschenmueller - 26.01.2009, 15:05
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Kiharu - 26.01.2009, 19:23
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Petz - 26.01.2009 20:44
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - showbee - 27.01.2009, 09:35
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