Option KU Regelung
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28.01.2009, 17:33
Beitrag: #15
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RE: Option KU Regelung
Jive, auch hier: Darum gehts nicht!!!
Nochmal langsam, wie drüben: Freundin F hat in 2002 Gewerbe angemeldet. Lass sie von mir aus in 2002 angekreuzt haben sie sei KU. Jahresumsatz 2002 war dann 20.000 Euronen Folge: Kein KU mehr möglich ab 2003 So, 2004 meldet sie das Gewerbe ab. Und 2008 ein neues Gewerbe an. Was ist sie jetzt, in 2008? KU? Regelbesteuernder Unternehmer? Würde, wenn sie 2002/2003/2004 zur USt optiert hat, also Umsätze unter 17500 Euronen erzielt hätte, aber trotzdem USt abgeführt hätte, die Bindungswirkung (5 Jahre) auch für das 2008 angemeldete Gewerbe gelten, mit dem Resultat dass sie die KU-Regel nicht anwenden kann? ----------------- LG Clematis |
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