Bewertung von GmbH-Anteilen nach neuem Recht
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11.02.2009, 22:40
Beitrag: #2
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RE: Bewertung von GmbH-Anteilen nach neuem Recht
Es gibt z.B. noch die sog. Praktikerverfahren, bei denen irgendeine Größe (Umsatz, EBIT, etc.) mit einem Faktor multipliziert wird. Diese Verfahren werden in der Praxis regelmäßig eingesetzt, klassisch z.B. bei den StB-Kanzleien (i.d.R. Umsatz x 0,8 - 1,2). Die Zeitschrift finance veröffentlicht solche "Multiples" laufend im Internet: http://www.finance-research.de/multiples/index.php Da hat man zumindest schon mal einen Ansatzpunkt.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren halte ich ehrlich gesagt für einen ziemlichen Blödsinn. In der Praxis wird man um ein "richtiges" Gutachten da wohl meist nicht herumkommen. Bin mal gespannt, was die Finanzverwaltung macht, wenn sich unter den StB und WP "Seilschaften" bilden, die sich dann gegenseitig mit Gutachten versorgen. Dieser Gedanke kam mir und einigen Kollegen jedenfalls beim Besuch eines Seminares zur Thematik. Gruß towel day |
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Bewertung von GmbH-Anteilen nach neuem Recht - Jive - 11.02.2009, 15:57
RE: Bewertung von GmbH-Anteilen nach neuem Recht - towel day - 11.02.2009 22:40
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