Hinzurechnung ab 2008
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25.02.2009, 21:50
Beitrag: #11
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RE: Hinzurechnung ab 2008
Zitat:Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ??? Von dem Halbteilungsgrundsatz wurde mittlerweile in der Rechtssprechung wieder Abstand genommen, soweit ich das richtig gelesen habe. Zitat:Hallo, Vielleicht hilft Tz. 7 des gleichlautenden Ländererlasses vom 4.7.2008 weiter. Danach werden z.B. kurzfristige Hotelnutzungen oder Beträge für kurzfristige Automietverträge nicht hinzugerechnet. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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