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Handhabung der Abgeltungssteuer???
27.02.2009, 12:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 12:45 von lieschenmueller.)
Beitrag: #6
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
Lieber Lemgun,
du hast nat�rlich recht und soweit war mir das eigentlich auch klar, manchmal hab ich nur so kleine Aussetzer :-)
Warum es keinen Vertrag gibt? Hm... weil ich den nicht f�r ihn unterschreiben kann. Liegt ihm seit nem Jahr vor, der Gesch�ftsf�hrervertrag...
Andererseits ist es schon ein Unterschied, ob ich 50% (bis 2008) oder 60% (ab 2009) der Einnahmen versteuern muss oder 100% wenn es Lohn und nicht Aussch�ttung ist?! Right?
Bei diesem Mandanten aber alles unwichtig, da er Verlustvortr�ge hat dass er die n�chsten Jahre sicher keine Steuern zahlen muss!

Es geht mir nur ums Prinzip. Um die angedachte, korrekte Abf�hrung der Abgeltungssteuer oder wie auch immer man es nennen will.
Es gibt also tats�chlich bisher nur die Formulare f�r die KESt. Hab mir die f�r 2009 gerade angeschaut und siehe da: Keine M�glichkeit die Kirchensteuer irgendwo anzugeben...

Also eben alles bisher noch nicht sonderlich ausgegoren. Viel Flickwerk und rumschusterei erstmal....

Dann schustern wir mal weiter - ist ja jetzt auch genug mit dem Thema ;-)

Sch�nes Wochenende schon mal!!
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RE: Handhabung der Abgeltungssteuer??? - lieschenmueller - 27.02.2009 12:43

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