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Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
02.03.2009, 21:30
Beitrag: #2
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen?

Meinst Du der arme Richter hat Lust, jedem Partner von jedem Schriebs immer ein Exemplar zu kommen zu lassen? Seine Anfrage dürfte sich auf § 48 FGO beziehen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - Kiharu - 02.03.2009 21:30

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