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getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
23.04.2009, 21:29
Beitrag: #11
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
So, hab mal nachgeschaut:

Die Verordnung �ber die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach � 180 Abs. 2 der Abgabenordnung besagt in � 4
Zitat:Die Finanzbeh�rde entscheidet nach pflichtgem��em Ermessen, ob und in welchem Umfang sie ein Feststellungsverfahren durchf�hrt. 2 H�lt sie eine gesonderte Feststellung nicht f�r erforderlich, insbesondere weil das Feststellungsverfahren nicht der einheitlichen Rechtsanwendung und auch nicht der Erleichterung des Besteuerungsverfahrens dient, kann sie dies durch Bescheid feststellen. 3 Der Bescheid gilt als Steuerbescheid.

Ich denke, hier ist ein Fall der Verwaltungs�konomie gegeben. Die Finanz�mter halten in einem solchen Fall ein Feststellungsverfahren nicht f�r sinnvoll. Sofern den Angaben der Ehegatten in den Erkl�rungen gefolgt wird, sind doch alle gl�cklich und zufrieden. Falls es Probleme gibt, muss eben nachtr�glich ein Feststellungsverfahren durchgef�hrt werden.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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24.04.2009, 08:56
Beitrag: #12
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Hab es jetzt mal mit einem "normalen" Programm probiert, das meckert nicht.

Wenn, w�rde ich es auch �berlisten und einen kurzen Satz dazu als Erkl�rung schreiben, denn es w�re wirklich ein unn�tiger Aufwand eine g+e zu erstellen.
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24.04.2009, 15:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.04.2009 17:34 von meyer.)
Beitrag: #13
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Habe den Fall schon mehrfach gehabt und dabei noch nie Probleme mit den Finanz�mtern. M. E. sind daher gesonderte Hinweise an das FA nicht erforderlich.

Papiererkl�rungen mit der DATEV sind auch kein Poblem, das Ganze h�ngt wohl irgendwie an �berpr�fungen bei der elekronischen �bermittlung f�r die getrennte VA.

Manche F� (nicht alle) wollen Festellungen bei Ehegatten-GGM, wenn diese ust-pflichtige Ums�tze haben, da Sie zur USt f�r die Gemeinschaft auch eine Feststellung f�r diese wollen. Das hat aber dann nichts mit der Veranlagungsform zu tun.

So jedenfalls meine Erfahrungswerte.

Ein negativer Feststellungbescheid wie von kiharu beschrieben, ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht begegnet. Wird in der Praxis nur auf ausdr�cklichen Wunsch oder im Sreitfall gemacht, zumal es eine Kann-Vorschrift ist.
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24.04.2009, 16:35
Beitrag: #14
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Offensichtlich wurde ich missverstanden. Ich haben nicht gesagt, dass zwingend ein Neg. Feststellungsbescheid n�tig ist. Deswegen ja auch dick und unterstrichen "kann". Es kann ein solcher erlassen werden, MUSS aber nicht.

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24.04.2009, 17:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.04.2009 17:33 von meyer.)
Beitrag: #15
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Kiharu schrieb:Offensichtlich wurde ich missverstanden.
Nein, Sie wurden richtig verstanden. Ich habe das nur dahingehend erg�nzen wollen, dass von der Kann-Vorschrift offenbar in der Praxis wenig Gebrauch gemacht wird.
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24.04.2009, 18:08
Beitrag: #16
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Wenn alle zufrieden sind, braucht man auch keinen Negativen F_Bescheid. Auch das FA hat keinen Bock auf unn�tigen Verwaltungsaufwand.

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24.04.2009, 18:55
Beitrag: #17
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Kiharu schrieb:Wenn alle zufrieden sind, braucht man auch keinen Negativen F_Bescheid. Auch das FA hat keinen Bock auf unn�tigen Verwaltungsaufwand.
Genau das sollte meine Anmerkung ausdr�cken. Scheint nicht ganz richtig r�bergekommen zu sein.
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