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� 17 und Halbeink�nfteverfahren
16.07.2010, 13:05
Beitrag: #11
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
ecro schrieb:"alle anderen" ist doch eigentlich eindeutig und abschlie�end :-)

Stimmt, habe ich mal wieder nicht bedacht Big Grin

Ist aber ein "sch�ner" Fall, es geht nur um ca. 6.000 �, da wird die Klage nicht so teuer.....
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09.09.2010, 08:36
Beitrag: #12
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Nochmal zu diesem nie endenden Thema:

FG D�sseldorf (2 K 2190/07) hat am 14.04.2010 entschieden, dass bei einem Ver�u�erungspreis von 1 � nur das Halbeink�nfteverfahren anzuwenden ist.

Angeblich soll hier ein Revisionsverfahren beim BFH unter IX R 31/10 anh�ngig sein.
Auf der homepage des BFH ist dieses Az aber nicht zu finden.

Kann mir jemand best�tigen, dass das Verfahren anh�ngig ist ????
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09.09.2010, 09:44
Beitrag: #13
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Juris & Beck-Online kennen das Az auch noch nicht.
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09.09.2010, 11:47
Beitrag: #14
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
showbee schrieb:Juris & Beck-Online kennen das Az auch noch nicht.

Merkw�rdig ist eben, dass beim Aufruf des Vorverfahrens unter juris das neue Az als anh�ngiges Verfahren beim BFH angegeben, als Revisionsverfahren.
Gibt das Az direkt bei juris ein, kennt juris es aber nicht.....
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09.09.2010, 13:01
Beitrag: #15
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Hallo,

bei den gro�en WP findet sich lediglich das Urteil des FG D�sseldorf mit Hinweis auf Zulassung der Revision.

Habe nach einiger Recherche ein anderes Aktenzeichen beim BFH gefunden (IV R 114/10), aber auch dieses ist nicht aktenkundig. �berhaupt ist das Urteil der Vorinstanz nicht aktenkundig.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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09.09.2010, 13:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.09.2010 16:17 von meyer.)
Beitrag: #16
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Der BFH ver�ffentlicht Neueing�nge ja nur einmal im Monat und da schreiben dann wohl alle einschl�gigen Datenbanken die anh�ngigen Verfahren ab.

Es kann aber gut sein, dass das Aktenzeichen schon irgendwie aufgrund Angabe der Beteiligten oder des FG fr�her bekannt wird, ohne dass es der BFH schon ver�ffentlicht hat.

Vielleicht l�sst sich die Anh�ngigkeit durch einen Anruf beim BFH kl�ren (habe ich selbst aber auch noch nie ausprobiert).
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09.09.2010, 14:35
Beitrag: #17
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Telefonat mit dem BFH 14:35 (Danke, Frau Hor**g*)!: Verfahren ist zwar noch nicht vollst�ndig im BFH verarbeitet und noch nicht in den Listen, - ist aber anh�ngig.

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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09.09.2010, 14:57
Beitrag: #18
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Danke sch�����n !
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20.12.2010, 20:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.2010 20:32 von Cloud.)
Beitrag: #19
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Und es geht weiter ;P sind aber noch weitere anh�ngig


BFH Anh�ngiges Verfahren, IX R 49/10

Halbabzugsverbot bei geringf�gigen Einnahmen - Greift das Halbabzugsverbot des � 3c Abs 2 Satz 1 EStG hinsichtlich des Verlustes aus der Ver�u�erung eines GmbH-Anteils auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringf�gige zur H�lfte steuerfreie Einnahmen erzielt worden sind (hier: GmbH-Anteilsver�u�erung zu einem -symbolischen- Kaufpreis von 1 EUR)?
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27.07.2011, 18:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2011 18:14 von Cloud.)
Beitrag: #20
RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Halbeink�nfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gr�nden zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 �) ver�u�ert werden (BFH, Urteil v. 6.4.2011 - IX R 61/10; ver�ffentlicht am 27.7.2011).

Werden bei der Ver�u�erung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ver�u�erungsbedingte Einnahmen (Ver�u�erungspreis) erzielt, sind Halbeink�nfteverfahren und Halbabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden (BFH, Urteil v. 6.4.2011 - IX R 40/10; ver�ffentlicht am 27.7.2011).
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