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Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
07.01.2011, 10:42
Beitrag: #11
RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:Insofern muss ich das FA P in Schutz nehmen.

Gut, dann war es halt kein aktueller Fall.

Ein aktueller Fall aus P bei B an der H betrifft beispielsweise einen Versicherungsvermittler, der also Kleinunternehmer ist, gleichwohl aber bedeutende Ums�tze erzielt. Er ist Neugr�nder.

Da der nun der Aufforderung, in diesem™ und dem folgenden Jahr (2010 und 2011) monatliche UStVA einzureichen, irgendwie nicht folgen wollte, hat das FA munter drauflosgesch�tzt.

Es hat mehrere Briefe und Telefonate gedauert, bis das FA sich dem Diktat des A 230a (1) Satz 2 UStR (nunmehr A 18.7 (1) S 2 UStAE) beugen wollte und auf die Abgabe der UStVA verzichtet hat.


Neugr�ndungsf�lle, in denen ...keine Umsatzsteuer festzusetzen ist (z.B. ... Kleinunternehmer – � 19 Abs. 1 UStG ...), fallen nicht unter die Regelung des � 18 Abs. 2 Satz 4 UStG.

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07.01.2011, 18:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2011 18:49 von meyer.)
Beitrag: #12
RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Da f�llt mir doch auch noch was aktuelles vom FA P ein:

Mich ruft ein Pr�fer an, der eigentlich eine KapGes pr�ft, an der Mandant Ges-GF ist (Gesellschaft nicht von uns beraten). Er will eine PO f�r den Mandanten f�r die ESt schicken und fragt, ob wir Empfangsvollmacht h�tten (die sei gespeichert, aber nicht in der Akte).

Au�erdem die PO sende er nur aus statistischen Gr�nden, er brauche keine Unterlagen, denn da sei ja alles schon bei der Veranlagung gepr�ft worden. Es k�nnte sich aber bei der Gesellschaft was in Sachen VGA ergeben und das ESt-Mehrergebnis wolle er dann in seiner Statistik mit drin haben.
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08.01.2011, 01:30
Beitrag: #13
RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Wo wir schon bei Mehrergebnissen sind: Wie wirken die sich pers�nlich aus? Leistungszulagen? Bef�rderung? Hier InvZulFall: Investition ist f�rderf�hig, nur Teile nicht ganz klar. Streit, wie hoch der unklare Teil der Gesamtinvestition ist und wie der dann zu behandeln sein. Vorschlag des Pr�fers: man geht von 50% unklar aus und weil man das Problem nicht l�sen k�nne, einige man sich auf der H�lfte, dann bekommt der Stpfl 75% von der beantragten IZ und er 25% Mehrergebnis! Looks like Basar!!!

ps Berlin ;-)
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13.01.2011, 19:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 19:43 von meyer.)
Beitrag: #14
RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
showbee schrieb:Streit, wie hoch der unklare Teil der Gesamtinvestition ist und wie der dann zu behandeln sein. Vorschlag des Pr�fers: man geht von 50% unklar aus und weil man das Problem nicht l�sen k�nne, einige man sich auf der H�lfte, dann bekommt der Stpfl 75% von der beantragten IZ und er 25% Mehrergebnis! Looks like Basar!!!
Wo ist da jetzt die �berraschung? So l�uft das eigentlich in jeder Bp ab, in der diverse Punkte gibt, �ber die man diskutieren kann (Einigungsbereitschaft vorausgesetzt).

�brigens auch immer ein netter Punkt: Zeitpunkt der Bildung von R�ckstellungen. Pr�fer will den um ein Jahr nach hinten verlegen: Mehrergebnis im Pr�fungszeitraum, Minderergebnis im folgenden VZ au�erhalb des PZ. F�r Stpfl. in vielen F�llen vielleicht nur ein Jahr Zinsauswirkung.

Manche Pr�fer lassen bei Einverst�ndnis f�r so was schon mal andere im Ergebnis teurere potientelle Feststellungen fallen.
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14.01.2011, 17:41
Beitrag: #15
RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:
showbee schrieb:Streit, wie hoch der unklare Teil der Gesamtinvestition ist und wie der dann zu behandeln sein. Vorschlag des Pr�fers: man geht von 50% unklar aus und weil man das Problem nicht l�sen k�nne, einige man sich auf der H�lfte, dann bekommt der Stpfl 75% von der beantragten IZ und er 25% Mehrergebnis! Looks like Basar!!!
Wo ist da jetzt die �berraschung? So l�uft das eigentlich in jeder Bp ab, in der diverse Punkte gibt, �ber die man diskutieren kann (Einigungsbereitschaft vorausgesetzt).

�brigens auch immer ein netter Punkt: Zeitpunkt der Bildung von R�ckstellungen. Pr�fer will den um ein Jahr nach hinten verlegen: Mehrergebnis im Pr�fungszeitraum, Minderergebnis im folgenden VZ au�erhalb des PZ. F�r Stpfl. in vielen F�llen vielleicht nur ein Jahr Zinsauswirkung.

Manche Pr�fer lassen bei Einverst�ndnis f�r so was schon mal andere im Ergebnis teurere potientelle Feststellungen fallen.

Wie sich Mehrergebnis und Punkte nach dem neuen Dienstrecht in Bayern auswirken werden, wird die Zukunft zeigen. Bisher gab es (zumindest an unserem Amt!) die Leistungspr�mie NICHT f�r die "normale" Arbeit, egal wie "gut" man sie gemacht hat. Vielmehr wurde hiermit der Einsatz au�erhalb dieser T�tigkeiten gew�rdigt. Nachdem aber auch bei der Bp der Leistungsvergleich eingef�hrt werden soll, sieht es k�nftig vielleicht anders aus!

Bisher wurde das Mehrergebnis NICHT auf den einzelnen Pr�fer heruntergebrochen erfasst (zumindest offiziell, was der SL macht weis man nicht!), sondern nur auf Ebene der gesamten Bp-Stelle erfasst und verglichen. Da aber z.B. das FA M� f�r K�rperschaften mit der Konz-Bp ein ganz anderes Bet�tigungsfeld als FA N�rdlingen hat, sind selbst diese Zahlen kaum zu vergleichen! Bereits auf der HSL-Tagung 2009 haben die Bp-Stellenleiter festgestellt, dass die "Leistung" eines Betriebspr�fers kaum statistisch erfassbar ist. Mehrergebnis? Punkte? Eine Mischung aus beiden? Ist der ein guter Pr�fer, der wie von meyer beschrieben RSt um ein Jahr verschiebt und den Kfz-EV erh�ht und damit "schnelle" F�lle mit "gutem" Mehrergebnis erzielt? Meines Erachtens wird ein "guter" SL im Laufe der Zeit seine Pr�fer einsch�tzen k�nnen OHNE dass es einer bestimmten Statistikgr��e bedarf!

Nat�rlich ist fast jede SB eine Art t�rkischer Basar! Bei einer Vielzahl von Feststellungen gibt es nicht Richtig-Falsch, Schwarz-wei�, sondern eine gewise Bandbreite. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich StB und Bpler an entgegengestzten Enden dieser Bandbreite befinden und eine Einigung sich irgendwo dazwischen finden wird.

Sch�nes Wochenede,

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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