Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
|
28.03.2013, 10:30
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
(28.03.2013 08:41)blindworm schrieb: Von 01/2012 bis 11/2012 ist der Mandant ohne Einkommen (Arbl.geld-Anspruch erschöpft), er muss aber seine KV+PV als freiwilliges Mitglied nun selbst zahlen.Das dürfte der Knackpunkt sein. Wer freiwillig versichert ist, zahlt KV-Beiträge aus allen seinen Einkünften. Folglich sollte man zunächst klären, ob er pflicht- oder freiwillig versicherter Rentner ist. Und bei einer Übertragung auf EF ist zu beachten, dass diese nicht aufgrund weiterer Einkünfte - z.B. Minijob - in die KV-Pflicht kommt. |
|||
28.03.2013, 10:44
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Habe hier noch was gefunden
Zitat:Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern sind alle Einkünfte aus Versorgungsbezügen, zum Beispiel aus einer betrieblichen Altersvorsorge, und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit bis insgesamt 134,75 Euro monatlich beitragsfrei.K_V Beiträge für Rentner |
|||
28.03.2013, 10:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2013 10:45 von blind****.)
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Zitat:Folglich sollte man zunächst klären, ob er pflicht- oder freiwillig versicherter Rentner ist. Er erfüllt eigentlich alle Voraussetzungen der KVdR (90 % im Berufsleben in GKV usw.). Wenn ich hiernach gehe: https://www.kkh.de/index.cfm?pageid=4295 kommt eigentlich nichts anderes in Frage. Zitat:Wer freiwillig versichert ist, zahlt KV-Beiträge aus allen seinen Einkünften. Ist das tatsächlich auch bei Rentner so ? Woraus ergibt sich, dass pflichtversicherte Rentner die Nebeneinkünfte außen vor lassen können ? |
|||
28.03.2013, 10:54
Beitrag: #14
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ? | |||
28.03.2013, 11:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2013 11:50 von blind****.)
Beitrag: #15
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Die TK schreibt folgendes:
Zitat:Bei freiwillig Versicherten gibt es eine Besonderheit: Sie zahlen für bestimmte Einnahmen nur den ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent. Für ihren Beitrag werden aber mehr Einkommensarten herangezogen als bei den pflichtversicherten Rentnern. Freiwillig Versicherte zahlen ihren Beitrag zum Beispiel auch auf Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte. Also im Ergebnis alle Einkunftsarten unterliegen der KV. Mit Freigrenze ? Zitat:Es gibt aber auch ein Mindesteinkommen, auf das Beiträge anfallen. Es beträgt für freiwillig Versicherte 898,33 Euro. Wer geringere Einnahmen hat, zahlt also so viel Beitrag, als hätte er monatlich die Mindesteinnahme. Die Barmer setzt kein Mindeseinkommen an. Warum ? Wenn als freiwillig eingestuft, müste das doch zur Anwendung kommen. Bezieht sich Mindesteinkommen nur auf die Nebeneinkünfte oder beinhaltet das auch die Rente ? Zitat:Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern sind alle Einkünfte aus Versorgungsbezügen, zum Beispiel aus einer betrieblichen Altersvorsorge, und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit bis insgesamt 134,75 Euro monatlich beitragsfrei. Gilt diese Freigrenze wirklich nicht auch bei freiwillig versicherten Rentnern ? Was bedeutet Arbeitseinkommen ? Mit Gewerbeanmeldung oder auch ohne ? Hauptberuflich oder auch nebenbei ? |
|||
28.03.2013, 11:49
Beitrag: #16
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
(28.03.2013 11:02)blindworm schrieb: Was bedeutet Arbeitseinkommen ? Mit Gewerbeanmeldung oder auch ohne ? Hauptberuflich oder auch nebenbei ?Was macht´s für einen Unterschied? Zählt freiberufliches Einkommen nicht? Oder gewerbliches, für das keine Gewerbeanmeldung abgegeben wurde? Oder die € 8.000 Überschuss aus dem "nebenberuflichen" Handel? Einkommen ist Einkommen, egal, wie man es nennt. Lies mal § 14 ff. SGB IV. |
|||
28.03.2013, 11:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2013 11:55 von blind****.)
Beitrag: #17
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Zitat:Was macht´s für einen Unterschied? Zählt freiberufliches Einkommen nicht? Oder gewerbliches, für das keine Gewerbeanmeldung abgegeben wurde? Laut Aussage z.B. der DAK zählt angeblich nur Arbeitseinkommen mit Gewerbeanmeldung. Folglich fallen die Photovoltaikanlagen < 30 kw raus, da dort keine Anmeldung nötig ist. Oder es fallen die freien Berufe raus. Leider findet man keine eindeutigen Merkblätter mit Berechnungsbeispielen aus Arbeitseinkommen. Es geht da immer nur um Versorgungsbezüge. Wie erhalten die Krankenkassen eigentlich Kenntnis vom Arbeitseinkommen ? Bei anmeldepflichtigen Einkünften meldet das Amt weiter, aber was ist mit dem Rest. Es meldet doch keiner freiwillig an die KV. Und Fragebögen erhalten pflichtversicherte Rentner in der KVdR auch nicht. |
|||
28.03.2013, 11:59
Beitrag: #18
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
§ 16 SGB IV
Zitat:§ 16 Gesamteinkommen |
|||
28.03.2013, 12:07
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Zitat:Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; Ich denke, KapV oder V+V fallen bei pflichtversicherten Rentnern in der KVdR generell raus ? In der Praxis werden Rentner in der KVdR mit Nebeneinkommen außerhalb einer Gewerbeanmeldung doch nicht erfasst. Weder kommen Fragebögen, noch werden Steuerbescheide verlangt. |
|||
28.03.2013, 12:21
Beitrag: #20
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ? | |||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste