Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
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18.09.2008, 15:38
Beitrag: #11
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RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Petz schrieb:Vorwitzig schrieb:Meines Wissens hat der Beamte unabh�ngig davon, wie er f�r die andere H�lfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht �bernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.Nein, die Beihilfe springt nur dann ein, wenn man privat versichert ist. Wo steht denn das? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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18.09.2008, 16:11
Beitrag: #12
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RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Vorwitzig schrieb:Wo steht denn das? Nirgends! Die Beihilfenberechtigten ergeben sich aus den Beihilfeverordnungen (f�r Landesbeamte Landesverordnungen, f�r Bundesbeamtes aus Bundesverordnung). Bsp. Bund Entwurf f�r neue VO http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/...rdnung.pdf Dort wird � 2 die Berechtigung genannt. Hier sind GKV Versicherte nicht ausgeschlossen, also wohl berechtigt. Ich vermute mal, dass durch eine nahezu gleiche Erfassung von Leistungen die a) beihilfeberechtigt b) von der GKV gezahlt werden Es kaum F�lle gibt, in denen ein GKV Versicherter Beamte nach Abzug der Kostend�mpfungspauschale noch Beihilfe bekommen kann. Das es dennoch m�glich ist ergibt sich bspw. aus � 47 Abs. 6 der VO ("Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung mit der H�he nach gleichen Anspr�chen wie Pflichtversicherte (...)"). Gru�, showbee |
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18.09.2008, 17:09
Beitrag: #13
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RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
showbee schrieb:Das es dennoch m�glich ist ergibt sich bspw. aus � 47 Abs. 6 der VO ("Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung mit der H�he nach gleichen Anspr�chen wie Pflichtversicherte (...)"). Das w�rde eine gek�rzte Pauschale erkl�ren. Werde mich damit also genauer befassen m�ssen. Ciao Dragon |
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