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EDV �bermittlung Bilanz � 5b EStG ab 2010
19.03.2009, 22:14
Beitrag: #1
EDV �bermittlung Bilanz � 5b EStG ab 2010
Hallo,

ab WJ 2010 sind ja Bilanz & GuV nach dem neuen � 5b EStG elektronisch zu �bermitteln. Nach � 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh�rden der L�nder der Umfang der nach � 5b EStG elektronisch zu �bermittelnden Daten erst noch bestimmt. Hat jemand neuere Infos, ob es schon erste Konkretisierungen hierzu gibt?

Mfg

showbee
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20.03.2009, 09:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2009 09:52 von phönix.)
Beitrag: #2
RE: EDV �bermittlung Bilanz � 5b EStG ab 2010
Infos nicht, aber schlimmste Bef�rchtungen. Das d�rfte auf totale Verkennzifferung hinauslaufen...

schönen Tag noch

phönix
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20.03.2009, 09:57
Beitrag: #3
RE: EDV �bermittlung Bilanz � 5b EStG ab 2010
ph�nix schrieb:Infos nicht, aber schlimmste Bef�rchtungen. Das d�rfte auf totale Verkennzifferung hinauslaufen...

Ja, w�re es da nicht sinnvoll, wenn die Finanzbeh�rden einfach eine Schnittstelle f�r SKR einrichten? Mir grauts auch, weil ich hier eine Buchf�hrung mit 1.000 Unterkonten (individuell) habe...
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20.03.2009, 10:33
Beitrag: #4
RE: EDV �bermittlung Bilanz � 5b EStG ab 2010
Naja eigentlich muss das im Zusammenhang mit den Bem�hungen hinsichtlich der angestrebten Kontrolle, auch hinsichtlich der Umsatzsteuer gesehen werden. Wenn wir sowieso irgendwann die Vorsteuerbetr�ge nach Lieferanten und Eingangsrechnungs-Betr�gen aufgegliedert in einer Anlage zur Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahreserkl�rung melden m�ssen, um den Vorsteuerabzug zu bekommen, macht es doch auch nichts mehr aus, beim Jahresabschluss nicht nur die Schlusssalden der Konten, sondern die komplette Fibu und Lobu Idea-fertig elektronisch zu �bertragen.

Aber unabh�ngig von dieser zugegebenerma�en Horrorvision werden die Hersteller der Fibu-Programme nicht drumherumkommen, Zuordnungsm�glichkeiten der einzelnen Fibu-Konten zu einer langen Reihe von Kennziffern zu implementieren, so dass am Ende halt eine Datei erstellt wird, die �ber Elster oder so �bertragen wird. Im Prinzip ist das ja nichts anderes als bei Einf�hrung der Anlage E�R, da mussten auch die Zuordnungsm�glichkeiten geschaffen werden - mit entspr. Aufwand bei den Steuerberatern in der Buchhaltung. Und dann muss sauberst in der Buchhaltung gearbeitet werden, um die richtigen und einzig zugelassenen Konten f�r einen bestimmten Gesch�ftsvorfall zu treffen.

Interessant wirds aber dann, wenn Bilanzprogramm und Steuerprogram nicht vom gleichen Hersteller sind (z.B. Fibu �ber Lexware, Steuern �ber einen der Rosesoft-Ableger) - da werden die Programme kaum miteinander verkn�pft werden k�nnen. Wahrscheinlich muss der Berater dann seine eingekauften Systeme neu strukturieren (teilweise mit Herzschmerz ersetzen, weil er sich ja doch mit einer bestimmten Handhabung angefreundet hat...), um �berhaupt �bertragen zu k�nnen.

schönen Tag noch

phönix
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20.03.2009, 11:21
Beitrag: #5
RE: EDV �bermittlung Bilanz � 5b EStG ab 2010
Vielleicht orientieren die sich ja an der Offenlegung
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20.03.2009, 11:28
Beitrag: #6
RE: EDV �bermittlung Bilanz � 5b EStG ab 2010
limo schrieb:Vielleicht orientieren die sich ja an der Offenlegung

Neee, wohl kaum. Der Finanzverwaltung geht es ja nicht darum, irgendwelche offengelegten stark verdichteten Zahlen (die man auch elektronisch abgreifen k�nnte) zu bekommen, sondern eine Vielzahl von Details in den Datenbestand zu bekommen.

schönen Tag noch

phönix
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20.03.2009, 19:03
Beitrag: #7
RE: EDV �bermittlung Bilanz � 5b EStG ab 2010
Ich habe da vollstes Vertrauen in DATEV Rolleyes

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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