Wahlrechtsaus�bung
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06.04.2009, 15:44
Beitrag: #1
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Wahlrechtsaus�bung
Nach dem "neuen" ErbStG gibts ja ein Wahlrecht f�r Erbf�lle in 2008, das neue Recht mit Ausnahme der Freibetr�ge anzuwenden.
Im entsprechenden Artikel heisst es: "Ein Erwerber kann bis zur Unanfechtbarkeit...." Jetzt hab ich eine Erbengemeinschaft, die auch so bestehen bleiben soll. Wer kann jetzt das Wahlrecht aus�ben? Die Erbengemeinschaft als Ganzes, oder jeder einzelne Beteiligte? Ich tendiere ja dazu, dass die Erbengemeinschaft das Wahlrecht nur einheitlich aus�ben kann (schon wegen dem Bewertungsrecht), aber sicher bin ich mir da nicht?! ----------------- LG Clematis |
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06.04.2009, 17:20
Beitrag: #2
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RE: Wahlrechtsaus�bung
Das Wahlrecht steht dem Erben zu und muss nicht einheitlich ausge�bt werden.
Die Option ist jedoch bis zum 30.06.2009 auszu�ben. |
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07.04.2009, 05:12
Beitrag: #3
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RE: Wahlrechtsaus�bung
Okay, und wie funktioniert das mit der Bewertung?
Wird dann alles zweimal bewertet? ----------------- LG Clematis |
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07.04.2009, 06:44
Beitrag: #4
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RE: Wahlrechtsaus�bung
Clematis schrieb:Wird dann alles zweimal bewertet? So ist es. Jeder Anteil wird f�r sich betrachtet und so behandelt wie der entsprechende Erbe das Wahlrecht aus�bt. |
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07.04.2009, 08:16
Beitrag: #5
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RE: Wahlrechtsaus�bung
Hast Du da auch ne Fundstelle o� dazu?
----------------- LG Clematis |
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07.04.2009, 08:24
Beitrag: #6
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RE: Wahlrechtsaus�bung
Zum einen hatte ich es in einer Seminarunterlager von Herrn Dr. Volb (Am Freitag geh�rt) und zum anderen steht es hier -> http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?p...&nid=83210 unter der Nummer 6.
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07.04.2009, 09:22
Beitrag: #7
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RE: Wahlrechtsaus�bung
Klasse, vielen vielen Dank!!!
----------------- LG Clematis |
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