Anlage E�R - Gesetzespanne
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15.04.2009, 16:32
Beitrag: #1
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Anlage E�R - Gesetzespanne
Wo wir gerade bei Gesetzespannen sind, die Anlage E�R soll auch nicht gesetzeskonform sein, meint das FG M�nster.
Hat sich aber anscheinend bei StB noch nicht rumgesprochen..... |
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15.04.2009, 16:44
Beitrag: #2
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RE: Anlage E�R - Gesetzespanne
Wozu auch. Die Anlage E�R macht zwar Probleme beim richtigen Buchen/Ausf�llen, aber wenn was nicht richtig ausgef�llt ist, merkt es keiner, da die Aussagekraft der Einzelposten ohnehin gering ist. Ich m�chte nicht wissen, wieviele Anlagen E�R falsch ausgef�llt sind....
Fr�her bef�rchtete ich, dass die Finanzverwaltung wie wild kontrollieren wird, aber das hat sich nicht bewahrheitet. Eher glaube ich, dass die Aussagef�higeit der Gewinnermittlungen ohne Formular fr�her besser war... schönen Tag noch phönix |
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15.04.2009, 22:55
Beitrag: #3
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RE: Anlage E�R - Gesetzespanne
Petz schrieb:Hat sich aber anscheinend bei StB noch nicht rumgesprochen..... Danke dir. Lesenswerte Begr�ndung �brigens! Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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