DHHF in Wegzugsf�llen
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27.05.2009, 15:57
Beitrag: #1
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DHHF in Wegzugsf�llen
Sieh an, sieh an
der BFH Hat seine Ansicht f�r das Vorliegen einer doppelten Haushaltsf�hrung in F�llen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes ge�ndert: Zitat: Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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27.05.2009, 16:12
Beitrag: #2
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RE: DHHF in Wegzugsf�llen
bei manchen �nderungen der Rechtsprechung frage ich mich, ob die nicht immer genau dann ge�ndert wird, wenn ein Richter oder ein naher Angeh�riger die gut gebrauchen k�nnte.
i.�. ist doch mal von vorteil "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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28.05.2009, 09:02
Beitrag: #3
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RE: DHHF in Wegzugsf�llen
Staun
Das muss ich mir mal genauer ansehen. |
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28.05.2009, 10:01
Beitrag: #4
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RE: DHHF in Wegzugsf�llen
Das Urteil ist einfach geil, f�r ein laufendes Einspruchsverfahren.
Es gibt �brigens noch ein zweites Urteil, das in die gleiche Kerbau haut (BFH-Urteil vom 5.3.2008, VI R 23/07) frankts |
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28.05.2009, 10:30
Beitrag: #5
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RE: DHHF in Wegzugsf�llen
@franks
Das weiss ich doch, dass mit dem zweiten Urteil *grins* Wollte euch nur nicht mit zuviel guten Neuigkeiten verwirren. F�r dein Einspruchsverfahren wirst Du wohl erstmal abwarten m�ssen, ob ver�ffentlich wird oder wieder mit einem NV-Erlass belegt wird. Brauchst mich jetzt nicht zu steinigen! Die finde ich auch immer doof! Vor allem, da das BMF beiden Verfahren beigetreten war. Dann w�rde ich aber auf jeden Fall den Gang zum FG gehen. Viel Erfolg! Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.05.2009, 11:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2009 11:04 von frankts.)
Beitrag: #6
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RE: DHHF in Wegzugsf�llen
Kiharu schrieb:@franks Danke - mich w�rde es nur sehr freuen, mal wieder dieser ............. Bearbeiterin in der RB-Stelle "siegreich" begegnen zu k�nnen. Die Dame ist n�mlich nicht unbedingt eine Sympathietr�gerin (Aussage ihrer Kollegen), da sich f�r etwas Besseres h�lt. Ich weiss, die Einstellung ist unprofessionell, aber manchmal brauchts sowas. frankts |
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28.05.2009, 11:15
Beitrag: #7
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RE: DHHF in Wegzugsf�llen
Wenn ich sowas lese (was im �brigen ja total menschlich ist, also nicht negativ werten) frage ich mich immer, was wohl die Berater �ber mich denken?
Stehen denen schon die Nackenhaare hoch, wenn die meinen Namen sehen? Denken die auch, Oh gott, nicht DIE schon wieder? Tratscht man vielleicht schon �ber mich bei irgendwelchen Beraterzusammenk�nften? Fangen die an an Sippenhaft zu glauben? F�hlen die sich gar verfolgt? Alles Fragen, die mich bewegen. Aber ich nehms sportlich ![]() Eines weiss ich jedoch mit Sicherheit: Ein sehr bekannter Steuerstrafrechtler hat mich mal als harten Knochen bezeichnet (und das meinte er nicht negativ). Der muss es ja wissen ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.05.2009, 11:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2009 11:38 von Opa.)
Beitrag: #8
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RE: DHHF in Wegzugsf�llen
Zitat:...frage ich mich immer, was wohl die Berater �ber mich denken?Geht mir andersrum genauso. ![]() Bei einer dreistelligen Zahl von Erkl�rungen bei meinen haupts�chlichen FA�s, fragt sich wahrscheinlich jeder welchen Ruf er genie�t. Aber ich denke, das verh�lt sich auch hier unterschiedlich, von "Mit dem hab ich mich doch neulich erst angelegt, das seh ich mir genauer an" bis "Na wenn das von dem kommt, dann stimmt das schon" wird wohl alles dabei sein. ![]() Man merkt es auch am Telefon, die Einen fragen "Tag Herr ...Ich bins mal wieder, kurze Frage zu..." und andere die machen es nur schriftlich mit "Sehr geehrte Damen und Herren...", obwohl sie genau wissen, da� ich "Alleinunterhalter" bin. Aber da hat auch jeder seinen pers. Arbeitsstil. |
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28.05.2009, 12:58
Beitrag: #9
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RE: DHHF in Wegzugsf�llen
Sicher geht es so auch andersherum. Neulich rufe ich eine Bearbeiterin beim FA an - und was sagt die zur Begr��ung."Sie sind mir schon bekannt!". Ich habe darauf verzichtet zu fragen wie sie das meinte - h�tte eh zu nichts gef�hrt (Im Stillen wu�te ich, dass ich nur mit einem Einspruch bis jetzt bei ihr zu tun gehabt hatte, wo sie mir recht gegeben hat).
Es gibt halt immer Sachen, die rein subjektiv begr�ndet sind. Aber ich bin ja auch nicht dazu da, dass die fr�heren Kollegen sagen, was ich f�r ein lieber und netter Berater sei. Speziell wenn man deren Fehler darstellt sind sie oft wenig erfreut. Aber auf unsere Fehler nimmt auch keiner R�cksicht. frankts |
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