ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
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18.06.2009, 18:25
Beitrag: #1
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ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
Hallo Leutings,
nachdem die ersten 10 Tage beim StB-Pr�senzlehrgang (Pr�fung k�nnte auf dem jetzigem Stand kommen ![]() ![]() Sind Einnahmen aus �ffentlichen Zusch�ssen f�r die Jugenarbeit (Bspw. 10.000 �) bei einem (hier) Tanzsport e.V. nicht bei der Besteuerung zu ber�cksichtigen, weil sie dem ideellen Bereich - mein Favorit - zuzuordnen sind oder sind das vielmehr Einnahmen aus Zweckbetrieb (Dozentenl�sung), die somit auch von der Besteuerung ausgenommen werden. KSt-pflicht liegt grunds�tzlich nach � 1(1) Nr. 4 KStG vor. Mir will irgendwie nicht in den Kopf, warum das ein Zweckbetrieb sein soll? Zum Vorhandensein, muss grunds�tzlich ein wirtsch. Gesch�ftsbetrieb vorhanden sein, der den Satzungm��igen Zweck "unterst�tzt" TBM�s des � 14 AO m�ssten erf�llt sein, um wirtsch. Gesch�ftsbetrieb zu sein: - selbst�ndig, - nachhaltig, - zur Erzielung von Einnahmen und - keine Verm�gensverwaltung. Einnahmen werden erzielt - es gibt ja Kohle. Verm�gensverwaltung haben wir auch nicht, weil nirgends eine Frucht gezogen wird. selbst�ndig - naja, zumindest ist der Verein nicht Weisungsgebunden in seiner Trainingsarbeit. ABER nachhaltig? Kann man hier von Nachhaltigkeit ausgehen? Ciao Dragon |
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19.06.2009, 11:05
Beitrag: #2
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RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
Hallo,
Der ideelle Bereich bei einem Tanzsportverein umfasst lediglich die reine Mitglieder- und Verm�gensverwaltung. Seit 1990 (�nderung der Vereinsbesteuerung) ist der satzungsm��ig verfolgte Zweck eines Sportvereins grunds�tzlich Zweckbetrieb. Das hei�t aber nicht zwingend, dass hier auch eine K�rperschaftsteuerpflicht vorliegt, selbst dann nicht, wenn die Einkommensgrenzen �berschritten werden. vgl. Abschn. 56 AEAO zu � 67a AO Ich k�nnte mir vorstellen, dass bei Deiner �berlegung eine Vermischung der Voraussetzungen der K�StPflicht mit denen der USt-Pflicht vermischt werden. Denn hier kommt es wesentlich auf die Tatsache an, ob der Zuschuss f�r alle allgemein gew�hrt wird (ustfrei) oder mit einer bestimmten Leistung bzw. Gegenleistung verbunden ist (erm��igter Steuersatz). ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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19.06.2009, 12:21
Beitrag: #3
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RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
Hallo,
Einnahmen aus Zusch�ssen k�nnen entweder dem ideellen Bereich, dem Zweckbetrieb oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieb zugeordnet werden. Entscheidend f�r die Zuordnung ist die Tatsache, ob der Verein f�r die Zusch�sse eine konkrete Gegenleistung erbringt oder ob die Zusch�sse zur allgemeinen F�rderung des Vereins geleistet werden. W�hrend Zusch�sse ohne konkrete Gegenleistung dem ideellen Bereich zuzuordnen und damit ertrag- und umsatzsteuerfrei sind, unterliegen andere Zusch�sse zumindest der Umsatzsteuer und, soweit sie in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieb erzielt werden, auch der K�rperschaftsteuer. Da hier nur die Jugendarbeit gef�rdert werden soll, kann es sich um eine konkrete Gegenleistung handeln. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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19.06.2009, 12:27
Beitrag: #4
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RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
Hallo, Dragon,
Harald Deubner, Vereinsbesteuerung, Ausgabe 2006 ordnet Zusch�sse der �ffentlichen Hand (Bund, L�nder, Gemeinden), die zur Verwirklichung der in der Satzung festgelegten Zwecke gezahlt werden, dem ideellen Bereich zu. Er teilt damit meine Ansicht ![]() Warum sollten Mitgliedsbeitr�ge zum ideellen Bereich geh�ren und Zusch�sse nicht? W�re f�r mich nicht logisch. Gru� tosch |
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19.06.2009, 13:34
Beitrag: #5
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RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
Hallo,
habe noch folgendes dazu gefunden: Zitat:Jugendarbeit von Sportvereinen ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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19.06.2009, 19:28
Beitrag: #6
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RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
tolledeu schrieb:Da hier nur die Jugendarbeit gef�rdert werden soll, kann es sich um eine konkrete Gegenleistung handeln. Davon muss wohl ausgegangen werden, da es in der Sachverhaltsdarstellung nicht eindeutig ist. Grunds�tzlich w�rde ich aber die Lsg. mit dem ideelen Bereich bevorzugen wie auch @tosch und der ihm folgende Deubner ![]() Da die USt leider noch keine Relevanz spielte (Einstiegsfall) m�sste man wohl zu dieser L�sung kommen. Danke Euch f�r Eure hinweise und Lsg-ans�tze. Ciao Dragon |
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22.06.2009, 09:43
Beitrag: #7
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RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
Hallo,
gerade in der Vereinsbuchf�hrung kommt es sehr stark auf die richtige Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben an. Hier liegt ein Risiko aber auch die M�glichkeit den Verein zus�tzlich �ber das FA zu finanzieren. Wenn dem FA plausibel die Zuordnung dargelegt werden kann ist �ber die USt im Zweckbetrieb eine 12 % Finanzierung oft m�glich. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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