Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
18.07.2009, 19:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.07.2009 20:02 von meyer.)
Beitrag: #11
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Upps, ich dachte nicht, dass die Steuerhistorie so reizvoll ist, dass sich nur f�r so einen Fall gleich alle darauf st�rzen. Vielen Dank erstmal daf�r.

@kiharu

Die inhaltlichen Ausf�hrungen decken sich exakt mit meinen �berlegungen.

Ich habe mich nat�rlich auch erst mal schlau gemacht, bevor ich hier gefragt habe.

Kiharu schrieb:Ergo denkt sie, dass zwingend Pauschalierung greift, weil keine der Voraussetzung unter 1-3 erf�llt waren. Wenn Pauschalierung m�glich = keine gro�e �bergangsregelung.
Nicht ganz. Dass die Pauschalierung nicht greift ist unstreitig. Sie ist aber irgendwie der Meinung, bei reiner Selbstnutzung sei die gro�e �bergangsregelung nicht anwendbar. Bisher steht das aber nur als Meinungs�u�erung ohne Verweis auf irgendeine Rechtsgrundlage im Raum.

Zitat:Ich denke, da liegt der Denkfehler der Bearbeiterin. Sie hat damals alles richtig gemacht, solange es kein Fall des � 21a Abs. 7 war.
Ist im Moment auch noch meine Mutma�ung. Sie hatte damals wohl keinen vergleichbaren Fall (ist ja auch in dieser Konstellation eher selten).

Auf den �21a Abs. 7 EStG war Sie aber selbst gekommen, das war n�mlich von meinem Vorvorg�nger oder wer auch immer damals den Einspruch eingelegt hat, auch nicht angebracht worden. Ich mutma�e daher im Moment, dass sie gedanklich bei der �bergangsregelung etwas vermengt hat (es sei denn, sie zieht noch einen Trumpf aus dem �rmel).

Die Bearbeiterin hat bei der Aufarbeitung der Einspr�che f�r mehrere Jahre festgestellt, dass es ein Zwei- und nicht ein Einfamilenhaus sei. Daraufhin sah Sie bis 1986 die Nutzungswertbesteuerung durch �berschussermittlung als anwendbar an (es ging eigentlich in dem Enspruchsverfahren, das auch fr�here Jahre umfasste um etwas anderes, nachdem an dieser Stelle etwas rauszuholen war, konnten wir die Sache aber insoweit beilegen).

Jetzt geht es also noch um 1987 bis 1989 (letztes streitiges Jahr).

Zur �bergangsregelung hei�t es in ihrem Schriftsatz lapidar: "Da in 1986 keine Wohnung zu fremden Zwecken vermietet war, entf�llt ab 1987 die Nutzungswertbesteuerung."

Nachdem ich diese Voraussetzung bisher nicht nachvollziehen konnte, habe ich Freitag dort angerufen. Reaktion die genannte m�ndliche Aussage: "das sei ganz sicher so, das sei damals immer so gemacht worden", ich solle mal in � 52 EStG nachlesen.

Mein Einwand: "Das mag ja sein, dass Sie rechthaben, schlie�lich sind Sie wesentlich l�nger im Thema, aber allein diese Aussage �berzeugt mich jetzt nicht, denn diese Norm habe ich mir schon angesehen und da sehe ich keinen speziellen Ausschluss bei reiner Selbstnutzung."

Sie wollte sich dazu noch zur�ckmelden. Ist am Freitag aber nicht mehr erfolgt, obwohl das in Aussicht gestellt wurde. War demnach wohl doch nicht in anderthalb Stunden vor dem Wochenende mehr zu l�sen.

Ich bin jedenfalls auf die R�ckmeldung gespannt.

Ich bin auch auf ein BFH-Urteil gesto�en, das passen w�rde, wenn es denn um einen VZ ab 1987 ginge (IX R 80/90 vom 30.01.1996, BStB� II, 1997, 23). Leider wird aus dem ganzen Urteil nicht deutlich, um welches Streitjahr es geht und welches Urteil das der Vorinstanz ist, so das es auch bis 1986 gehen k�nnte, was keine R�ckschl�sse auf die �bergangsregelung zulie�e.

Sollte ich durchkommen, h�tte ich aber noch ein Randproblem. Das Objekt ist im Januar 1989 abgebrannt. Wurde dann sp�ter wieder aufgebaut (bin allerdings nicht sicher, ob als Zweifamilienhaus) und selbstgenutzt. In 1989 sind noch Schuldzinsen angefallen, die als WK beantragt, aber aus obigem Grund nicht ber�cksichtigt wurden.

Ab 1990 oder 1991 taucht das Objekt steuerlich gar nicht mehr auf. In 1989 erfolgte faktisch wegen Unbewohnbarkeit gar keine Nutzung. Werbungskostenabzug zumindest f�r die Schuldzinsen m�glich?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.07.2009, 20:16
Beitrag: #12
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Wie ich andern Ort bereits ausf�hrte, habe wir Tag f�r Tag mit Rechtsfragen zu tun, die einem nicht gel�ufig sind. Bleibt einem nur, sich ins Thema einzuarbeiten und darauf eine Argumentation aufzubauen. Nichts anderes ist es hier bei dieser Rechtsfrage Big Grin

Ich denke Sie sollten sich wegen dieser telefonischen Aussage nicht allzu viel Gedanken machen. Die von mir aufgeworfene Argumentation, welche mit der Ihrigen �bereinstimmt, ist stimmig und ich habe bisher nichts gefunden, was dem widerspricht. Ich arbeit privat mit SIS und dort wir bei den Paragraphen auch auf dazu ergangene Verwaltungsanweisungen und Urteile verwiesen, welche in keinster Weise die Auffassung der Bearbeiterin decken.

Ich bleibe dabei, das es sich bedingt durch die seltene Kombination, um einen reinen Denkfehler bei der Bearbeiterin handelt. Ich w�rde an Ihrer Stelle nochmal einen kurzen Schriftsatz unter Verweis auf das Telefonat verfassen in welchem Sie kurz Ihre Argumentationskette vorstellen und bitten, sofern das FA weiterhin an der gegenteiligen Rechtsauffassung festh�lt, diese unter Benennung einschl�giger Vorschriften/Urteile zu begr�nden. Ist nett und beide Seiten wissen, woran sie sind.

Hinsichtlich des Brandes werde ich nochmal in mich gehen und mich morgen melden.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.07.2009, 20:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.07.2009 20:51 von meyer.)
Beitrag: #13
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Kiharu schrieb:Wie ich andern Ort bereits ausf�hrte, habe wir Tag f�r Tag mit Rechtsfragen zu tun, die einem nicht gel�ufig sind. Bleibt einem nur, sich ins Thema einzuarbeiten und darauf eine Argumentation aufzubauen. Nichts anderes ist es hier bei dieser Rechtsfrage Big Grin

Danke f�r die rege Aufmersamkeit. Ich bin soeben noch auf ein weiteres FG-Urteil gesto�en, das mir soeben weiterhilft. Das FG Rheinland-Pfalz f�hrt in einem Urteil vom 24.04.1996, 1 K 2605/95 audr�cklich aus, dass die gro�e �bergangsregelung auch bei unentgeltlicher �berlassung an eine Angeh�rige bei einer von zwei Wohnungen in einem ZFH gelte, bei dem die andere Wohnung selbstbewohnt war.

Soweit ich sehe, war dieser Fall der Selbstnutzung gleichgestellt. Damit habe noch weitere Munition...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.07.2009, 23:54
Beitrag: #14
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
meyer schrieb:Das Objekt ist im Januar 1989 abgebrannt. Wurde dann sp�ter wieder aufgebaut (bin allerdings nicht sicher, ob als Zweifamilienhaus) und selbstgenutzt. In 1989 sind noch Schuldzinsen angefallen, die als WK beantragt, aber aus obigem Grund nicht ber�cksichtigt wurden.
Das Objekt darf auch gar nicht mehr im Rahmen der �bergangsregelung auftauchen! Mit der Zerst�rung hat es seine Identit�t verloren; damit konnte die �bergangsregelung nicht weiterhin angewendet werden, auch nicht bei Neuaufbau.

Werbungskostenabzug w�rde ich bejahen, wenn nicht eine Versicherungserstattung die Restschuld abgedeckt hat.
Der BFH hat dies f�r fremdfinanzierte Werbungskosten entschieden, 12.10.2005, IX R 28/04 BStBl 2006 II S.407
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.07.2009, 17:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2009 17:23 von Kiharu.)
Beitrag: #15
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
So, jetzt hab ich mich eine Stunde durch die Rechtsprechung der �bergangsregelung bei Zweifamilienh�user gew�hlt und bleibe immer noch auf meinem alten Standpunkt, dass es nur darauf ankommt, das 1986 die Pauschalierung nicht anzuwenden war.

Ich habe zwei Urteile gefunden, bei denen es vordergr�ndig um etwas ganz anderes ging aber aus dem SV kann man erkennen, dass f�r die Geltung der �bergangsregelung bei Zweifamilienh�user nicht zwingend eine Wohnung fremdvermietet sein muss. In beiden F�llen handelte es sich um alte Zweifamilien-H�user, welche zu 100% eigengenutzt waren und unter die �bergangsregelung fielen, wie in Ihrem Streitfall.

BFH IX R 28/04 und FG BW 2 K 292/98

Hinsichtlich des Brandes bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Zinsen nur bis zum Brand abzugsf�hig sind. Nach dem Brand liegen die Voraussetzung des � 21 Abs. 2 EStG nicht mehr vor, da ein Nutzung nicht mehr m�glich war und nach dem Neuaufbau mangelt es an der Identit�t so dass die �bergangsregelung f�r den Neubau keine Anwendung findet.

@tosch
WK f�r die Schuldzinsen w�rde ich nur f�r Januar 89 geben. Das Urteil bezieht sich auf fremdfinanzierte Erhaltungsaufwendungen. Diese sind anders zu beurteilen als fremdfinanzierte AK. Wenn mein vermietetes Haus abfackelt und ich baue nicht wieder auf um zu vermieten (gleichzusetzen mit der fehlenden Identit�t im Rahmen der �bergangsregelung), dann w�rde mir kein FA dieser Welt weiterhin die Schuldzinsen als Werbungskosten ber�cksichtigen.

BFH 15.2.2005, IX R 40/04 (NV)

Zitat:Sind indessen die Voraussetzungen f�r den Ansatz eines Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nach � 21 Abs. 2 Satz 1 EStG nur in einem Teil des Veranlagungszeitraumes gegeben, ist dieser auch nur zeitanteilig zu ber�cksichtigten (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1051; Schmidt/Drenseck, a.a.O., m.w.N.). Der Wortlaut des � 52 Abs. 21 Satz 2 EStG a.F. steht nicht entgegen. Aus ihm ergibt sich nur, dass die �bergangsregelung auch dann anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen f�r den Ansatz des Nutzungswerts nicht w�hrend eines gesamten Veranlagungszeitraums nach 1986 erf�llt sind, nicht aber, dass der Nutzungswert in einem solchen Fall f�r den ganzen Veranlagungszeitraum zu ber�cksichtigen ist (vgl. auch Abschn. II. 1. b) des Schreibens des Bundesministers der Finanzen vom 19.9.1986, BStBl I 1986, 480 = SIS 86 21 06).

Ich denke immer noch, dass sich alle kl�ren wird und das Finanzamt Ihren Einwendungen folgt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.07.2009, 18:00
Beitrag: #16
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Kiharu schrieb:WK f�r die Schuldzinsen w�rde ich nur f�r Januar 89 geben.
Ja, ich auch. Da hast Du nat�rlich Recht.
Sorry, da habe ich wohl geschrieben ohne vorher nachzudenken.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.07.2009, 13:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2009 13:22 von meyer.)
Beitrag: #17
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
@ kiharu

Das Urteil ist nat�rlich gl�nzend und passt eindeutig (ZFH mit kompletter Eigennutzung schon ab 1986), irgendwie bin ich trotz aller Recherchen nicht drauf gesto�en. Vielen Dank.

Zitat:Ich denke immer noch, dass sich alle kl�ren wird und das Finanzamt Ihren Einwendungen folgt.

Denke ich zwar auch, aber dazu muss ich mich wohl erst nochmal schriftlich �u�ern. Mir liegt n�mlich jetzt ein Telefax vor, wo Sie sich zur Begr�ndung auf � 21a Abs. 1 S. 3 EStG i.V. m. BMF-Schreiben vom 19.09.1986 bezieht. M. E. �bersieht Sie dabei, dass das durch � 21a Abs. 7 EStG ja gerade ausgehebelt wird (zwar dort der Satz 2 aber Satz 3 ist ja nur eine Einschr�nkung der Anwendung von Satz 3).
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.07.2009, 17:25
Beitrag: #18
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Ok, halten wir also fest:

Die Bearbeiterin sagt zwar es gilt � 21 Abs. 2 EStG, da � 21a EStG aufgrund des dortigen Absatz 7 nicht zur Anwendung kommt.

Gleichzeitig st�tzt sie sich aber auf � 21a Abs. 3 EStG f�r die Anwendung der gro�en �bergangsregelung.

Richtig?

Von der Systematik her ist es doch so:
Prinzipiell gilt � 21a EStG (und damit Pauschalierung) auch bei Zweifamilienh�user, da

Zitat:Satz 1 gilt auch bei einer Wohnung in einem eigenen Haus, das kein Einfamilienhaus ist.

Es sei denn, es liegen die Ausschlussgr�nde des Abs. 1 Satz 3 vor (z.B. Vermietung).

Und nun gibt es noch weitere Ausschlussgr�nde f�r die Anwendung des Abs. 1 Satz 2, welche dann im Abs. 7 geregelt sind.

Genau aus diesem Grund h�lt die Bearbeiterin ja auch den � 21a Abs. 1 Satz 2 f�r die Zeit bis 1986 nicht f�r anwendbar.

F�r die Frage der Anwendbarkeit der gro�en �bergangsregelung rudert sie jedoch zur�ck und findet, dass dies nur funktioniert, wenn � 21a Abs. 1 Satz zur Anwendung findet.

Das nenn ich doch mal inkonsequent! Rolleyes

Auch in dem BMF-Schreiben kann ich nichts finden, was dagegen spricht.

Alle unter II angef�hrten TBM sehe ich als erf�llt an:

Zitat:II. �bergangsregelung in F�llen der Ermittlung des Nutzungswerts als �berschu� des Mietwerts �ber die Werbungskosten

1. Der Nutzungswert einer Wohnung, die vor dem 1.1.1987 fertiggestellt oder angeschafft worden ist, wird ab dem Veranlagungszeitraum 1987 f�r den Zeitraum der Selbstnutzung als �berschu� des Mietwerts �ber die Werbungskosten ermittelt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

a) Im Veranlagungszeitraum 1986 mu� dem Steuerpflichtigen der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus nach � 21 Abs. 2 EStG als �berschu� des Mietwerts �ber die Werbungskosten zuzurechnen sein. Dies setzt voraus, da� die Wohnung in diesem Veranlagungszeitraum, wenn auch nur f�r kurze Zeit,

vom Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist oder

– vom Steuerpflichtigen unentgeltlich einem anderen ohne gesicherte Rechtsposition zu Wohnzwecken �berlassen worden ist oder

– vom Steuerpflichtigen auf Grund eines vorbehaltenen oder auf Grund eines durch Verm�chtnis einger�umten dinglichen Rechts zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist oder

– auf Grund eines Nutzungsrechts zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist, das durch Bauma�nahmen des Nutzungsberechtigten entstanden ist (vgl. BMF-Schreiben vom 4.6.1986, BStBl 1986 I S. 318 = SIS 86 14 09).

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.07.2009, 19:28
Beitrag: #19
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Noch eine kleine Erg�nzung:


FG K�ln v. 05.12.2001 - 15 K 7793/98

wenn der � 21a Abs. 7 zu bei der Frage der �bergangsregelung zu ignorieren gewesen w�re, dann h�tten die sich in diesem Streitfall nicht so die K�pfe einschlagen brauchen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.07.2009, 20:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2009 20:48 von meyer.)
Beitrag: #20
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
@ kiharu

Bist Du im Urlaub, oder woher nimmst Du die Zeit, Dich mit sowas rumzuschlagen?

Habe leider schon mein Schreiben abgesetzt, bevor ich die letzten beiden Beitr�ge gelesen habe, sost h�tte ich ja was rauskopieren k�nnen Rolleyes.

Trotzdem vielen Dank.

Knobelaufgabe als Zusatz (aber bitte nur aus Spa� f�r beruflich nicht ausgelastete, ich habe mir dazu n�mlich selbst schon was zusammengereimt):

Es gab in der Sache Aufwendungen nach � 82a Abs. 1 EStDV, die aus 1980 bis 1984 resultieren (erh�hte Absetzungen bestimmter Herstellungskosten auf 10 Jahre).

FA hat damit auch nichts angestellt. M. E. h�tte es die aber (wenn die gro�e �bergangsregelung nicht anwendbar w�re) aufgrund der weiteren Bestimmungen in � 52 Abs. 21 EStG in den Folgejahren wie Sonderausgaben abziehen m�ssen oder nicht (war das die sogenannte kleine �bergangsregelung)?

Nach Abbrennen des Objektes d�rfte es damit aber wohl aus sein, da dann keine erh�hte Absetzung mehr m�glich w�re.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation