Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
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20.07.2009, 18:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2009 18:55 von meyer.)
Beitrag: #11
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Siehe noch diesen Beschluss �ber eine NZB der wohl an das von Kiharu genannte Urteil ankn�pft: Link
Steht so ungef�hr drin, dass das jeweils im Einzelfall zu entscheiden sei und im Zweifel der tatrichterlichen W�rdigung unterliege ... @ tosch: F�r einen Wohnsitz im Sinn von � 8 AO hat eine Wohnungsmeldung allenfalls indizielle Bedeutung, man kann also durch eine blo�e Meldung keine unbeschr�nkte Einkommensteuerpflicht ausl�sen. |
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20.07.2009, 19:07
Beitrag: #12
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Wenn man im Ausland studiert, wie soll man sich dann 5 Monate im Inland aufhalten?
Dieses Urteil, da� 4 Monate nicht ausreichend sind, halte ich f�r recht fragw�rdig. Ich berichte mal, was bei meinem Einspruch herauskommt, denn er war ja eigentlich auch erst ab Sept. (4 Monate) hier. ;-) |
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20.07.2009, 21:39
Beitrag: #13
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
meyer schrieb:@ tosch: F�r einen Wohnsitz im Sinn von � 8 AO hat eine Wohnungsmeldung allenfalls indizielle Bedeutung, man kann also durch eine blo�e Meldung keine unbeschr�nkte Einkommensteuerpflicht ausl�sen.Richtig, aber ich schrieb nicht, dass er unbeschr�nkt est-pflichtig ist, weil er "nur" gemeldet ist, sondern weil er einen Wohnsitz hat, an dem er gemeldet ist. Opa schrieb, dass der Sohn bei den Eltern ein eingerichtetes Zimmer hat; das sehe ich schon als Wohnsitz an. Und die Kindergeldkasse wohl auch, sonst h�tte sie kein Kindergeld auszahlen d�rfen, da der Sohn weder im Inland, noch in der EU noch im EWR wohnte. � 63 Abs. 1 S. 3 EStG |
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