Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
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13.08.2009, 11:14
Beitrag: #1
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Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe nicht alle Beitr�ge seit Anfang 2009 verfolgt, um zu sehen, ob dieses Thema bereits ausf�hrlich diskutiert wurde - auch war ich mir sicher, dass es eigentlich klar sei! Aber: Ich habe jetzt einen Fall, in dem die Abwrack- bzw. Umweltpr�mie von 2.500,-- beantragt und wohl auch gew�hrt wurde, aber der betr. Neuwagen als Firmenwagen laufen muss, weil �ber 50% ( Fahrtenbuch wird gef�hrt!) usw.. dazu kommt, dass es sich um eine GbR handelt - Eheleute - der Kaufvertrag ging an ihn mit Privatadresse - es wurde vom Autohaus auf Dr�ngen der Mandanten eine ge�nderte Re mit 19% .. ausgestellt auf die GbR. Die Vorsteuer ist um rund 1.700,-- h�her als die Pr�mie! Was mache ich jetzt? Wenn ich alles so buche wie oben erw�nht - Vorsteuer voll + Minderung der AK um Umweltpr�mie - mache ich mich strafbar? Habe ein sehr ungutes Gef�hl dabei! Was meint Ihr dazu? Danke schonmal Ulrike |
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13.08.2009, 12:23
Beitrag: #2
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RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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13.08.2009, 15:35
Beitrag: #3
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RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Beihilfestrafbarkeit des StB hier: nein, da keine Steuerhinterziehung, wenn VoSt mit Rng. f�r Unternehmen geltend gemacht wird. Ggf. k�nnte (siehe andere Diskussion) die AWP jedoch zu Unrecht gew�hrt worden sein, dann ist dort zu pr�fen, ob Subventionsbetrug einschl�gig ist.
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14.08.2009, 10:15
Beitrag: #4
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RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Danke an Catja: der letzte Beitrag dazu war Ende 2/09 und ich habe hier - bei meinem Fall - auch etwas Bauchschmerzen, denn es geht um viel Geld. Die Mandanten sehen das locker, sie wollen nichts falsch machen und ich bin in der Pflicht!
Ich hoffe, dass bis zur Abgabe der Erkl�rungen f�r 2009 hier Endg�ltiges seitens der Finanzverwaltung vorliegt! ?? Ich melde mich, wenn ich etwas Neues erfahre und bin auch �ber R�ckmeldungen von Euch allen hier dankbar! Ulrike |
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14.08.2009, 10:44
Beitrag: #5
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RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Hallo,
also ich sehe hier keine steuerlichen Probleme. Der VoSt Anspruch besteht, oder er besteht nicht. Das kann man pr�fen. Wird die Lieferung des PKW dem Unternehmen der GbR zugeordnet? Wenn ja, dann ist die ausgestellte Rechnung richtig und � 15 UStG (+). Eine andere Frage ist, ob hiernach ein Recht auf die AWP besteht/bestand. Das pr�ft aber das BAFA und nicht das FA XYZ. Hier ist eben problematisch, dass nach Sinn und Zweck eigentlich keine AWP gezahlt werden sollte, wenn ein Unternehmer auftritt, der bereits den VoSt Anspruch hatte (sh. Thread). Allerdings ergibt sich dies nicht konkret aus den Vergabebedingungen. Das Problem ist ja auch, dass m.E. ein PKW auch nur auf nat.P. bzw. j.P. zugelassen werden kann. Eine Zulassung auf die GbR geht ja technisch nicht. Auch kann man bei der Zulassung m.E. nicht bestimmen, dass dieser f�r Betriebs- oder Privatverm�gen zugelassen werden soll. Das sind alles steuerrechtliche Fragen, die bei der Kfz Zulassung nicht gepr�ft werden. Solange die AWP besteht (ausgezahlt wurde bzw. ein Bescheid nicht zur�ckgenommen wurde), ist dann nat�rlich die AWP auch (m.E.!) als Zuschuss zu behandeln und entweder sind die AHK zu mindern oder er ist als Ertragsposten auszuweisen (Wahlrecht nach EStR). Den Mandanten sollte aufgegeben werden, die Voraussetzungen der AWP nochmals zu pr�fen, ein StB darf dies m.E. nicht, weil die AWP keine Frage des Steuerrechts ist. Also kann hier auch keine Haftung eintreten, weil man den Auftrag einfach zur�ckweist ("Haben die steuerrechtlichen Voraussetzungen gepr�ft ... Ergebnis ... unber�hrt von der Pr�fung bleiben die Fragen, ob die AWP zu Recht bezogen wurde und behalten werden kann, da wir f�r die Sachpr�fung nach StBerG nicht zugelassen sind. Wir empfehlen jedoch die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung zum Thema ..."). Gru�, showbee |
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14.08.2009, 12:03
Beitrag: #6
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RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Hallo,
zun�chst ein kurzer Hinweis auf Kfz-Zulassung auf den Namen einer GbR: Das ist von Bundesland zu Bundesland und dort innerhalb der St�dte und Gemeinden unterschiedlich. Ein Kfz kann durchaus auf eine GbR zugelassen werden. Nur einige wenige Gebietsk�rperschaften wissen dies und haben entsprechende Richtlinien f�r ihre Zulassungstellen. (ist auch mal gerichtlich in 2006 oder 2007 gekl�rt worden). Bez�glich der Abwrackpr�mie ist das vom Gesetzgeber �berhaupt nicht zu kl�ren ob das Fahrzeug f�r unternehmerische Zwecke eingesetzt wird oder nicht. Zudem sehen die steuerlichen Gesetzesgrunds�tze durchaus andere Merkmale vor, denen sich ein Steuerpflichtiger und Neuwagenerwerber nicht entziehen kann. So kann eine Privatperson ein Kfz erwerben und im Anschluss daran ein Gewerbe er�ffnen und ordnet das Fahrzeug dem Gewerbe zu, oder muss es, infolge prozentualer Beanspruchung dem Betriebsverm�gen zuordnen. Hier spielen steuerliche Zuordnungsgesichtspunkte eine ganz andere Rolle und lassen dem Gesetzgeber kaum die M�glichkeit dies zu �berpr�fen. Zudem kann die P�mie ja auf den Autoh�ndler �bertragen werden. Was da technisch alles "machbar" ist, kann sich jeder selbst ausmalen und ist vom Amt ebenfalls nicht zu �berpr�fen. Wie auch? Da sa�en mal 3 Personen, die sollten ein paar Antr�ge mitbearbeiten, dachte man sich urspr�nglich. Inzwischen ist daraus eine gro�e Abteilung geworden und die Antragsbearbeitung hinkt ungef�hr 2 Monate hinterher. Und wie die Medienberichterstattung zeigt, werden l�ngst nicht alle Kfz auch tats�chlich verschrottet. Nur wer will noch �berall in die Unternehmen gehen und dies �berpr�fen? Und auch f�r Personenhandelsgesellschaften ist es m�glich in den Genuss der Abwrackpr�mie zu kommen. Der Gesellschafter kauft das Fahrzeug auf seinen Namen und ordnet es der Gesamthand zu. Im Zweifel hat er Sonderbetriebsverm�gen und kommt in den Genuss der Pr�mie. So wie die Richtlinie gestrickt ist, stammt die aus dem Amt und nicht von externen Beratern. W�re vielleicht das Geld wert gewesen. :-) ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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14.08.2009, 12:32
Beitrag: #7
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RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
zaunk�nig schrieb:Und auch f�r Personenhandelsgesellschaften ist es m�glich in den Genuss der Abwrackpr�mie zu kommen. hmm... eine oHG/KG hat handels- und zivilrechtlich kein SBV. In die HBil kommt nur, was der Gesamthand zugeordnet wurde, also �bertragung Eigentum auf die oHG/KG. Wenn vorher aber ein Kfz erworben wurde (vom H�ndler), dann geht idR der VoSt Anspruch "fl�ten", weil der Gesellschafter i.d.R. kein USt-Unternehmen betreibt, sondern nur die Gesellschaft. Das kann man nat�rlich auch gestalten, aber ohne Gestaltung w�re hier zwar die betriebliche Nutzung nebst AWP gesichert, ein VoSt-Anspruch w�rde m.E. aber ausscheiden. |
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14.08.2009, 21:45
Beitrag: #8
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RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Hallo,
Sale an lease back - w�re zum Beispiel eine Gestaltungsm�glichkeit das Kfz aus der privaten Hand in das Gesamthandsverm�gen zu bekommen und auch einen Vorsteueranspruch zu realisieren. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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18.08.2009, 09:51
Beitrag: #9
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RE: Abwrackpr�mie und/oder Vorsteuer- Fall mE gekl�rt!
Hallo,
ich habe jetzt den "Zuwendungsbescheid" vorzuliegen und dort steht eindeutig, dass das Alt- und Neufahrzeig zum steuerlichen Privatverm�gen geh�ren muss und dass der Bescheid widerrufen werden kann, wenn nicht! R�ckzahlung mit 5% verzinslich! Ich sehe das also so: entweder -oder! In meinem Fall ist es sowohl von der Nutzung (deutlich �ber 50% ) als auch von der H�he der Vorsteuer die g�nstigste Variante! Ich werde also meine Mandanten insoweit informieren! Danke allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben - hat jemand eine andere Meinung dazu? Gr��e Ulrike |
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