das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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20.10.2009, 10:46
Beitrag: #111
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Hallo,
ob durch Steuerberater betreut oder nicht, wenn die Finanzverwaltung zur Abgabe auffordert, wozu sie jederzeit das Recht hat, dann steht der Termin. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Frist 31.12., da die gesetztliche Frist der 31.05. ist und die Verl�ngerung f�r die steuerberatenden Berufe lediglich ein Entgegenkommen darstellt. � 149 Abs. 1 AO. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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20.10.2009, 12:19
Beitrag: #112
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
zaunk�nig schrieb:ob durch Steuerberater betreut oder nicht, wenn die Finanzverwaltung zur Abgabe auffordert, wozu sie jederzeit das Recht hat, dann steht der Termin.N�, tut er nicht ![]() Nicht jede Aufforderung zur Abgabe einer Steuererkl�rung ist eine Vorabanforderung derselbigen. Und � 149 AO regelt nur die Pflicht zur Abgabe, aber nicht den Abgabetermin! Zitat:Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Frist 31.12., da die gesetztliche Frist der 31.05. ist und die Verl�ngerung f�r die steuerberatenden Berufe lediglich ein Entgegenkommen darstellt.Gesetzlich nicht, durch BMF-Schreiben geregelt reicht ja auch schon. Und bei den meisten dieser "Aufforderungsf�lle" handelt es sich doch um solche, bei denen das FA schlicht und einfach vergessen hat, den Vermerk "steuerlich betreut" zu setzen, und automatisiert anfordert. |
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20.10.2009, 19:31
Beitrag: #113
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
tosch schrieb:Und bei den meisten dieser "Aufforderungsf�lle" handelt es sich doch um solche, bei denen das FA schlicht und einfach vergessen hat, den Vermerk "steuerlich betreut" zu setzen, und automatisiert anfordert. Mich nervt da immer das FA 2838, das sowohl mir als StB, als auch dem Mandanten jedes Jahr wieder die Erinnerung an die Abgabe bla bla bla zuschickt. Und jedes Jahr am Telefon erz�hlen sie mir, dann, "sorry, - ich hab das H�kchen jetzt gesetzte" und im n�chsten Jahr geht der Terz von vorne los. *grummel* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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21.10.2009, 08:30
Beitrag: #114
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Catja schrieb:] Doch etwa nicht f�r die eigene???? ![]() frankts |
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21.10.2009, 08:40
Beitrag: #115
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Unser Arbeitnehmerbereich setzt grunds�tzlich kein Beratersignal. Nur wenn der Berater auch eine Zustellungsvollmacht beantragt wird dergleichen abgespeichert.
Das liegt einfach daran dass die meisten Arbeinehmer nur ein Jahr beim Berater sind und dann alles selber machen wollen. "Unsere" Berater reichen zum Fristablauf daher meist eine Liste ein bzw. rufen einfach an und teilen mit in welchen Arbeitnehmerf�llen noch eine Frist ben�tigt wird. In der allgemeinen Veranlagung werden Berater grunds�tzlich abgespeichert. Nat�rlich kann da auch gelegentlich mal einer durchrutschen. Dann reicht ein Anruf und das wird nachgespeichert. Mich nerven daf�r immer die Berater die einen riesigen Aufstand machen, weil Ihr Mandant z.B. zum 30.09. bevorzugt angefordert wurde. Eine Beraterin meinte "das w�re ja wohl eine Unversch�mtheit, sie w�re doch Steuerberaterin und das w�re ja gar nicht zu schaffen." Diese Schreiben werden von Januar bis M�rz versandt. Ich denke doch dass auch ein gro�er Fall in sechs Monaten erledigt sein kann. |
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21.10.2009, 09:37
Beitrag: #116
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Sirius schrieb:Unser Arbeitnehmerbereich setzt grunds�tzlich kein Beratersignal. Nur wenn der Berater auch eine Zustellungsvollmacht beantragt wird dergleichen abgespeichert. Darum geht es ja gerade. Und es nervt mich, wenn dem FA die Vollmacht seit Jahren vorliegt und sie dennoch jedes Jahr zur Abgabe auffordern. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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21.10.2009, 09:37
Beitrag: #117
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Zitat:"Unsere" Berater reichen zum Fristablauf daher meist eine Liste ein bzw. rufen einfach an und teilen mit in welchen Arbeitnehmerf�llen noch eine Frist ben�tigt wird.Da h�tte ich aber viel zu tun. Bei einem Mandantenstamm im mittleren 3-stelligen Bereich bei mind. 20 verschiedenen FAs. Nein Danke. Die meisten Mandanten sind seit �ber 10 Jahren bei mir, da d�rfte es wohl einfacher sein, da� das FA ein H�kchen setzt, als jedes Jahr eine Liste haben zu wollen. Die meisten Mandanten kommen nat�rlich in der ersten Jahresh�lfte, aber alle w�rde ich auch gar nicht schaffen, selbst wenn ich wollte. Ich bin sogar froh, da� einige erst jetzt kommen. |
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21.10.2009, 12:15
Beitrag: #118
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ich schmei�e die Anforderungen einfach weg. Gab noch nie Probleme mit VspZ, wenn die Erkl�rung bis 31.12. beim FA war. Sieht der Bearbeiter ja selber, dass es ein "Beraterfall" ist und war.
Gru� towel day |
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21.10.2009, 12:53
Beitrag: #119
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ich w�rde sie ja auch gerne wegschmeissen, nur wenn die Erinnerung an den Mandanten geht, will der wieder eine Erkl�rung usw. Also doch ein Brief an das FA (Briefvorlage), mit der Bitte die Grundangaben zu berichtigen zur Vermeiden der Doppelarbeit bei mir und im FA. Der Mandant bekommt dann eine Kopie von dem Schreiben, dann sieht er wenigstens, dass wir nicht die "B�sen" sind.
Kommen diese Mahnungen in den Folgejahren wieder, habe ich dann schon einen "groberen" Textbaustein, der bis jetzt immer gewirkt hat. frankts |
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21.10.2009, 14:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2009 14:50 von meyer.)
Beitrag: #120
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
towel day schrieb:Ich schmei�e die Anforderungen einfach weg. Gab noch nie Probleme mit VspZ, wenn die Erkl�rung bis 31.12. beim FA war.Bis dahin h�tte das gr��te FA in meinem Umfeld l�ngst gesch�tzt. Da das ein Steckenpferd der Amtsleitung ist, m�ssen die Bearbeiter dort sich n�mlich rechtfertigen, wenn sie die Sch�tzlisten nicht kurzfristig abarbeiten. Und beim sch�tzen schauen die meisten Bearbeiter nicht so genau in den Fall rein. Hatte schon Sch�tzungen in F�llen, wo unser B�ro als Empfangsbevollm�chtigter gespeichert war. Die Bevollm�chtigung allein reicht aber noch nicht, um die Fristverl�ngerung vorzumerken, daf�r gibt es wohl noch ein separates Kennzeichen. Vermutlich sind Sie in Bayern oder HH? Da dauert es nach meinen Erfahrungswerten teilweise extrem lange mit der Bearbeitung. |
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