Bescheidpr�fung
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02.11.2009, 11:42
Beitrag: #1
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Bescheidpr�fung
Fall aus dem Steuernetz:
Zitat:Hallo zusammen, Unabh�ngig davon, dass ich da einen Schreikrampf bekommen h�tte, und die Dame wahrscheinlich ob ihrer Dummheit erst mal gew�rgt h�tte-wie wird das bei Euch gehandhabt? Gibts feste Anweisungen f�r solche F�lle? Oder folgender Fall, "allt�glicher": Mandant bringt am Freitag Steuerbescheid, den er selbst erhalten hat, Einspruchsfrist l�uft an diesen Freitag ab, der Chef ist auf Fortbildung und wird erst nach B�roschluss, also erst nachdem alle Angestellten weg sind, wiederkommen. Ob er nochmal ins B�ro kommt, ist fraglich. Was tun Eure Angestellten dann? ----------------- LG Clematis |
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02.11.2009, 11:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 12:00 von Clematis.)
Beitrag: #2
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RE: Bescheidpr�fung
Zitat:Unabh�ngig davon, dass ich da einen Schreikrampf bekommen h�tte, und die Dame wahrscheinlich ob ihrer Dummheit erst mal gew�rgt h�tte-wie wird das bei Euch gehandhabt? Gibts feste Anweisungen f�r solche F�lle? 1. Bescheid pr�fen 2. Wenn Sie damit nicht klarkommen Einspruch einlegen, Begr�ndung folgt Zur Vermeidung haben wir nun bei allen Neumandaten eine Empfangsvollmacht. So bekommen wir die Bescheide gleich und 1 Monat war ich noch nie ausser Haus :-) Viel schlimmer finde ich die Mandanten welche die Bescheide im Belegorder zwischen den Belegen verstecken :-) |
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02.11.2009, 12:10
Beitrag: #3
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RE: Bescheidpr�fung
Hallo,
typischer Fall in einer Ein-Personen-Kanzlei. Zum Einen ist es jedem Steuerberater zuzumuten sich auf einen solchen Fall einzustellen. Grunds�tzlich stellt es kein Problem dar, f�r genau solche F�lle, die ja jederzeit unvorhergesehen eintreten k�nnen, eine Vertretungsregelung zu schaffen. Kenne es aus meiner Vergangenheit so, dass der Berater einen anderen Berater eine entsprechende Vollmacht ausgestellt hat. �ber die Vertretungsbefugnis waren die Angestellten informiert. Ist aber nicht Jedermanns Sache. �ngste und Egoismen und eine gewisse "Wird-mir-schon-nicht-passieren-Moral" bei den Beratern. F�r den Fall gibt es immer noch die Steuerberaterkammer. Ach - was Neues? Nein, nichts Neues. F�r irgend etwas muss die Kammer ja gut sein. Die stellen sofort und unverz�glich einen Berater an die Seite. Mal auf den speziellen Fall hier zur�ck zu kommen. Warum Wiedereinsetzung? G�be es bei mir nicht. Der Unfall war Anfang August. Kaputt ist die H�fte und nicht das Hirn. Heute schreiben wir Anfang November. Eine entsprechende Vertretungsregelung w�re also durchaus durchf�hrbar gewesen. Und unabh�ngig davon. Die Kanzlei war ohne Rechtstr�ger. Wie haben die denn den ganzen allt�glichen Kram erledigt. Im Prinzip h�tte keine Voranmeldung das B�ro verlassen, kein Mandantengspr�ch gef�hrt werden d�rfen. Und scheinbar ist das Verh�ltnis aller Beteiligten in dieser Kanzlei schlicht und einfach nur zum "kot......". Wie anders soll ich verstehen, dass die es nicht geschafft haben sich mit dem Chef in Verbindung zu setzen. Im Zweifel wird eben ein Einspruchsschreiben verfasst, was der Mandant unterschreibt, sofern es an der Vertretungsvollmacht fehlt. Es h�tte viel weniger Aufwand gebraucht etwas zu unternehmen als der Bescheid eingetroffen ist, als jetzt zu versuchen die Dinge wieder gerade zu r�cken. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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02.11.2009, 14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 14:03 von showbee.)
Beitrag: #4
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RE: Bescheidpr�fung
PiranhaVS schrieb:2. Wenn Sie damit nicht klarkommen Einspruch einlegen, Begr�ndung folgt genau so, wozu sonst gibts 362 AO? p.s. im Fall: WvS klar (-), da Organisationsverschulden des Berufstr�gers; da braucht man nichtmal Fremdverschulden zurechnen. |
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02.11.2009, 14:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 14:25 von Opa.)
Beitrag: #5
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RE: Bescheidpr�fung
Ich hab bei der Frage auch nur den Kopf sch�tteln k�nnen, ist mir unbegreiflich.
Ich bin auch "Alleinunterhalter" war auch noch nicht �ber einen Monat weg, aber wenn bspw. im Urlaub etwas passieren sollte, habe ich insofern Vorsorge getroffen, da� ein guter Bekannter/Verwandter ein Schl�ssel f�rs B�ro hat, schon allein wegen der Post. Sollten Bescheide kommen und der Monat ablaufen, habe ich Blankoeinspr�che daliegen mit "Begr�ndung folgt", wo nur FA, Name und StNr. einzutragen ist. Dann kann ich sp�ter immernoch den Einspruch zur�cknehmen, oder eben begr�nden wenn n�tig. Zitat:Mandant bringt am Freitag Steuerbescheid, den er selbst erhalten hat, Einspruchsfrist l�uft an diesen Freitag ab,...Hab immer Zustellungsvollmacht insofern beginnt die Rb.-Frist sowieso erst mit meinem Erhalt, also an dem Freitag. |
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02.11.2009, 14:47
Beitrag: #6
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RE: Bescheidpr�fung
Opa schrieb:Hab immer Zustellungsvollmacht insofern beginnt die Rb.-Frist sowieso erst mit meinem Erhalt, also an dem Freitag. Seit der elektronischen Bescheidpr�fung nicht mehr generell. Aber da bekomme ich ja dann den elBescheid vorher schon. Aber ich hab tats�chlich Mandanten, die das nicht wollen. Die wollen alle Post selbst erhalten. Das sind auch die, die die ESt-Erkl�rung nach Erhalt vor Abgabe total zerlegen und selbst entscheiden, was sie ans FA mitschicken wollen oder nicht... Bei uns gibts das Prob eingentlich nicht, da wir hier 3 Berater sind, einer ist immer da. Aber sollte, wenn, man weiss ja nie, wird hier auch "auf Verdacht" Einspruch eingelegt. ----------------- LG Clematis |
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02.11.2009, 15:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 15:02 von Opa.)
Beitrag: #7
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RE: Bescheidpr�fung
Zitat:Seit der elektronischen Bescheidpr�fung nicht mehr generell.Wieso das? Zitat:Aber da bekomme ich ja dann den elBescheid vorher schon.Die Mitteilungen da� ein elektr. Bescheid vorliegt, ist ohne Aussage, da darin weder Name noch StNr o.�. erw�hnt sind, sind sind v�llig anonym. Wenn ich noch auf 100 Bescheide warte, w�elcher solls denn sein, aber das bem�ngel ich schon lange. Wird immer mit "Datenschutz" abgetan. Im heutigen Zeitalter f�r mich unsinnig. Zitat:Aber ich hab tats�chlich Mandanten, die das nicht wollen. Die wollen alle Post selbst erhalten. Das sind auch die, die die ESt-Erkl�rung nach Erhalt vor Abgabe total zerlegen und selbst entscheiden, was sie ans FA mitschicken wollen oder nicht...Solche "Verr�ckte" hab ich nicht (wozu soll das auch gut sein?), aber wenn dann w�rde ich es mir best�tigen lassen. Dann m�ssen sie damit leben, da� die RB-Frist ev. abgelaufen ist, bis sie sich zu mir bem�hen. |
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02.11.2009, 15:11
Beitrag: #8
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RE: Bescheidpr�fung
Opa schrieb:]Die Mitteilungen da� ein elektr. Bescheid vorliegt, ist ohne Aussage, da darin weder Name noch StNr o.�. erw�hnt sind, sind sind v�llig anonym. Wenn ich noch auf 100 Bescheide warte, w�elcher solls denn sein, aber das bem�ngel ich schon lange. Wird immer mit "Datenschutz" abgetan. Im heutigen Zeitalter f�r mich unsinnig. Ich rede ja auch nicht von der Mitteilung, dass der Bescheid vorliegt, sondern vom Bescheid selbst... Der enth�lt alle Daten, wie eben auch der Papierbescheid. ----------------- LG Clematis |
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02.11.2009, 15:15
Beitrag: #9
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RE: Bescheidpr�fung
Ja aber woher wei� ich denn, ob der elektr. Bescheid da ist?
Das wei� ich doch erst, wenn mir der Papierbescheid vorliegt. Denn die elektr. Mitteilung ist wie gesagt anonym. |
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02.11.2009, 15:27
Beitrag: #10
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RE: Bescheidpr�fung
Opa schrieb:Ja aber woher wei� ich denn, ob der elektr. Bescheid da ist? Hallo Opa, Datev kann das "richtig". Da kommen Meldungen dass Bescheide eingegangen sind und sogar f�r wen ;-) |
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