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Vorsteueraufteilung bei Geb�uden
30.07.2007, 10:01
Beitrag: #1
Vorsteueraufteilung bei Geb�uden
Hallo allerseits, das Thema Vorsteueraufteilung l��t mich nicht los.

2 Detailfragen zur Vorsteueraufteilung bei Geb�uden:

Also: Normalerweise ist die Vorsteuer nach Nutzfl�chen aufzuteilen (Verh�ltnis Vermietung ohne USt zu Vermietung mit USt). Im Fall des Erwerbs (nicht Herstellung!) eines Geb�udes akzeptiert die Verwaltung auch eine Aufteilung nach den Kaufpreisanteilen, die f�r die unterschiedlich vermieteten Geb�udeteile ermittelt wurden (gewerblich genutzte Teile i.dR. mit Option zur USt, Wohnungen zwangsl�ufig US-frei).

Frage 1: Kann ich den aus den Kaufpreisanteilen ermittelten Verteilungsschl�ssel auch f�r die Vorsteuer auf laufende Kosten nehmen oder darf ich nur die auf den Erwerb anfallende Vorsteuer (Rechnung von Makler u. Notar) danach aufteilen.

Frage 2: Welche Art von Nachweisen werden von der Finanzverwaltung f�r die Begr�ndung des Schl�ssels nach Kaufpreisanteilen akzeptiert?

Danke

Viele Gr��e
Schnitzer
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30.07.2007, 13:56
Beitrag: #2
RE: Vorsteueraufteilung bei Geb�uden
Hallo,

f�r die Aufteilung der Vorsteuer in einen abzugsf�higen (steuerpflichtige Ums�tze) und einen nichtabzugsf�higen (steuerfreie Ums�tze) Anteil im Zusammenhang mit gemischt genutzten Grundst�cken gilt im Grundsatz die Aufteilung nach Wohn-/Nutzfl�che.

Soweit dieser Aufteilungsschl�ssel zu einer ungerechtfertigten Besteuerung f�hren w�rde, kann ein anderer Aufteilungsschl�ssel herangezogen werden, der den tats�chlichen Gegebenheiten am n�chsten kommt.
Denkbar w�re z.B. die Aufteilung der Vorsteuer nach den Ums�tzen oder, wie hier angedacht, nach einem Verm�genswertschl�ssel.

Um nun eine Aufteilung nach Kaufpreis der jeweiligen Verm�genseinheiten zu erlangen, bed�rfte es nicht nur einer entsprechenden Aufteilung im Kaufvertrag, wo jede Verm�genseinheit eine spezifische Zuordnung erf�hrt, sondern auch einer strukturierten Begr�ndung, warum bei gleicher Grundfl�che eine Dachgeschosswohnung weniger wert ist als eine Wohnung in der ersten Etage und diese wiederum weniger Wert ist als die gewerblich genutzte Einheit im Erdgeschoss.
Da m�sste es denn schon bauliche Unterscheidungen geben, die zu einer entsprechenden Wertezuordnung f�hren.

Der gefundene Aufteilungsschl�ssel ist systematisch normalerweise auch der Schl�ssel der generell f�r die Aufteilung der Vorsteuer gilt. Allerdings auch nur insoweit, wie der Aufteilungssschl�ssel nicht zu einer ungerechtfertigten Besteuerung beim Vorsteuerabzug der laufenden Kosten f�hrt.

Wenn also hier Gr�nde vorliegen vom allgemeinen Aufteilungsma�stab nach Wohn-/Nutzfl�che abzuweichen, sollte es daf�r belegbare Gr�nde geben.

Ich empfehle hier eindringlich sich entsprechende steuerliche Beratung hinzuzuziehen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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30.07.2007, 16:50
Beitrag: #3
RE: Vorsteueraufteilung bei Geb�uden
Hallo Zaunk�nig,

erst einmal danke.

Aufteilung nach Umsatz geht wohl nicht mehr seit 2004 wg � 15 (4) S. 3 UStG, wonach Aufteilung nach Ums�tzen nur zul�ssig ist, "wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung m�glich ist". Nur bei Kauf geht auch die Aufteilung nach Ertragwerten (A 208 (2) S. 11 UStR 2005). Widerspricht sich aber so stehts auch in Verwaltungsanweisungen.

Begr�ndung f�r unterschiedliche Werte z.B. Gewerbe im EG und Wohnung im OG: Die Gewerbeeinheit wirft mehr Miete pro qm ab, hat also h�heren Ertragswert.

Ihrer Ansicht nach, d�rfte ich also den Aufteilungsschl�ssel auch f�r die laufenden Kosten der Vermietung nutzen.

Die Aufteilung m�sste bereits im Kaufvertrag erfolgen?
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30.07.2007, 18:54
Beitrag: #4
RE: Vorsteueraufteilung bei Geb�uden
Hallo,

BMF-Schreiben vom 24.11.2004; hier RZ 11

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30.07.2007, 21:39
Beitrag: #5
RE: Vorsteueraufteilung bei Geb�uden
schon klar zaunk�nig. Dort steht:
"Beim Erwerb von Geb�uden kommt auch weiterhin eine Vorsteueraufteilung nach dem Verh�ltnis der Ertragswerte zur Verkehrswertermittlung in Betracht, da es sich hierbei nicht um eine Umsatzschl�ssel-Methode im vorgenannten Sinn handelt (vgl. Abschnitt 208 Abs. 2 Satz 11 UStR)."

Habe ich auch gelesen. Das ist eine Verbeugung vor den BFH-Urteilen von 1998 (5.2. und 12.3.). Dort wird gerechnet: Jahresmiete (also Umsatz) pro Geb�udeteil x f�r gesamtes Geb�ude einheitlicher Multiplikator. Also doch wieder Umsatz (ist doch egal ob ich den Umsatz mit 13,9 (in einem entschiedenen Fall) oder mit 12 (in dem anderen entschiedenen Fall) multipliziere.

- Aufteilungsschl�ssel einheitlich f�r Vorsteuer aus Anschaffungs(neben)kosten und laufenden (Betriebs)kosten?
- Aufteilung des Kaufpreises muss schon im Kaufvertrag erfolgen oder darf auch an Hand von Kalkulationen des K�ufers erfolgen? Was meinen Sie? Kennen Sie eine Literaturstelle?
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30.07.2007, 22:19
Beitrag: #6
RE: Vorsteueraufteilung bei Geb�uden
Hallo,

steht alles im verlinkten BMF-Schreiben.

Siehe Randziffer 9


Und hinsichtlich der Anerkennung geht das BMF-Schreiben schon gleich zu Beginn darauf ein, dass die Aufteilung im Kaufvertrag indizi�se Wirkung entfaltet und dem erkl�rten Willen der Vertragsparteien entspricht. insoweit auch Bindungswirkung f�r die Verwaltung entwickelt.

Vielleicht mal ausdrucken und lesen. Ist etwas �bersichtlicher als am Bildschirm.

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31.07.2007, 13:47
Beitrag: #7
RE: Vorsteueraufteilung bei Geb�uden
Aufteilungsschl�ssel
Tja, ich habe die Rz. 9 zwar gelesen, war mir aber nicht sicher, ob ich den Text so verstehen darf, dass ich den Aufteilungsschl�ssel (Ertragswerte!), den ich auf die AK anwende, auch auf die laufenden Kosten anwenden darf. Schlie�lich beziehen sich die Rz. 3 - 9 auf Eingangsleistungen vor dem 1.1.2004 (bei mir gehts um Geb�udekauf in 2007). Gut, wenn das so ist.

Nachweise
Wo im BMF-Schreiben steht das mit der Indizwirkung des Kaufvertrags? Ich finde es nicht. Ich meine ansonsten ist das klar, die Finanzverwaltung muss grunds�tzlich den zivilrechtlichen Willen akzeptieren. Die Kaufpreisaufteilung im Vertrag w�re sicherlich der st�rkste Nachweis. Werden noch andere M�glichkeiten des Nachweises anerkannt, wenn es um die Durchsetzung des Aufteilungsschl�ssels nach Ertragswerten geht?
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