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Ver�u�erungsgewinn
11.02.2010, 00:44
Beitrag: #11
RE: Ver�u�erungsgewinn
Hallo,

f�r mich klingt das nach aufschiebend bedingt.

Kaufpreis sofort ist 23Td.
Wenn zu einem Zeitpunkt x ein bestimmtes Ereignis erf�llt ist, dann gibt es einen Nachschlag.
Insoweit ist von beiden Parteien gewollt, dass der Verk�ufer noch eine Art Bonus bekommt, wenn zu einem sp�teren Zeitpunkt x ein bestimmtes Ereignis erf�llt ist.

W�rde hier eine aufl�sende Bedingung vorliegen, dann w�re der Kaufpreis von 33Td aufgesetzt worden mit klarer F�lligkeit bei �bergabe und sp�terer Zahlung bei Eintritt des Ereignisses. Also eine Art vorab vertraglich vereinbarte Preisminderung.
Und die kann ich hier nicht erkennen.

Allerdings m�sste man sich den Wortlaut des Vertrages in der Tat mal genauer ansehen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.02.2010, 09:57
Beitrag: #12
RE: Ver�u�erungsgewinn
Der Ver�u�erungsgewinn ist ja nach � 16(2) der Betrag, um den der Ver�u�erungspreis nach Abzug der Ver�u�erungskosten den Wert des Betriebsverm�gens �bersteigt. Wissen wir alle.

Dabei ist, wenn man sich den Wortlaut genau ansieht, die Art der Gewinnermittlung eine "besondere Art", also weder 4(1) noch 4(3) oder ��8,9 EStG. Deshalb kann es hier nicht um den Eintritt einer Bedingung handeln, die in 5 Jahren steuerwirksam ist. Denn der Ver�u�erungsgewinn ist im Jahr der Ver�u�erung zu versteuern.

Daher ist es ein r�ckwirkendes Ereignis, inklusive der unsch�nen eigenen Festsetzungsverj�hrungsregel.

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11.02.2010, 10:22
Beitrag: #13
RE: Ver�u�erungsgewinn
Nein, der Ver�u�erungspreis ist doch bedingt; wir bedingen doch nicht den 16er Gewinn. Die 10.000 sind in keinster Weise realisiert und k�nnen nicht angesetzt werden.
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11.02.2010, 10:45
Beitrag: #14
RE: Ver�u�erungsgewinn
showbee schrieb:und k�nnen nicht angesetzt werden.

Doch, wenn er n�mlich anf�llt.

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11.02.2010, 17:06
Beitrag: #15
RE: Ver�u�erungsgewinn
Wir haben heute entschieden, dass die 33.000 jetzt zu versteuern sind.

Sollte es nicht zur Auszahlung der 10.000 kommen, liegt ein r�ckwirkendes Ereignis vor.

Mal abwarten, wie es weitergeht....
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11.02.2010, 19:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2010 19:57 von meyer.)
Beitrag: #16
RE: Ver�u�erungsgewinn
Petz schrieb:Mal abwarten, wie es weitergeht....
Also von mir k�me ein postwendender Einspruch (wenn der genaue Vertragswortlaut nicht noch andere Erkenntnisse hergibt). Ich halte die L�sung f�r wenig �berzeugend. Auf die Schnelle zur aufschiebenden Bedingung bei einer Kaufpreiszahlung: Kommentierung von Schwarz zu � 38 AO, der dazu auf Tipke/Kruse verweist. Kann aber vielleicht auch ohne weiteres aus dem BGB i. Z. m. mit � 38 AO abgeleitet werden.

Wenn die 10.000 im �brigen fr�hestens in f�nf Jahren flie�en und daf�r keine Verzinsung vorgesehen ist, m�sste bei einer Versteuerung jetzt (die ich eher nicht f�r zutreffend halte) au�erdem eine Abzinsung der 10 TEUR vorgenommen werden.
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11.02.2010, 20:59
Beitrag: #17
RE: Ver�u�erungsgewinn
meyer schrieb:m�sste bei einer Versteuerung jetzt (die ich eher nicht f�r zutreffend halte) au�erdem eine Abzinsung der 10 TEUR vorgenommen werden.

Die Abzinsung ist klar, das haben wir auch gemacht.

Immerhin hat so den Vorteil des � 34 und der Abzinsung.

Das h�tte er bei Zufluss in zwei verschiedenen Veranlagungszeitr�umen nicht.

Man h�tte mal nachrechnen k�nnen, was im Endeffekt g�nstiger ist.

Aber uns geht's ja um "Richtigkeit" Cool
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11.02.2010, 21:51
Beitrag: #18
RE: Ver�u�erungsgewinn
Petz schrieb:Das h�tte er bei Zufluss in zwei verschiedenen Veranlagungszeitr�umen nicht.
Ich denke, es geht nicht um den Zuflusszeitpunkt, sondern darum, ob bei Eintritt einer Bedingung eine sp�tere �nderung des Ver�u�erungserl�ses eintritt. Die w�rde m.E. dann auf das Altjahr zur�ckwirken (bin da aber nicht ganz sicher).

Dann w�rde der gleiche Effekt eintreten wie bei der jetzigen L�sung, nur dass die F�lligkeit wesentlich sp�ter eintritt (dann bin ich aber nicht sicher, ob noch eine Abzinsung vorzunehmen w�re).
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