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Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
23.02.2010, 14:14
Beitrag: #11
RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Warum sollte der Einspruch ruhen? Unabh�ngig davon, dass der Berater einer meiner Freunde von der "schwarzen Liste" ist, da er er sich nie r�hrt, bekommt er nur noch einen Schriebs von mir, dass ich zu Ungunsten seiner Mandantin �ndere oder er seinen Einspruch zur�cknehmen muss. Frist zur Beantwortung 2 Wochen und gut ist's. Wer sich seit November nach der Einspruchseinlegung nicht r�hrt und nur um des Stunkmachens Einspruch einlegt (2 gibt noch 2 weitere Punkte), der muss jetzt auch die Kr�te der Verb�serung hinnehmen.

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23.02.2010, 15:29
Beitrag: #12
RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Klar, wenn das einer deiner "Freunde" ist. Big Grin

Ich hab mich teilweise mit den Bearbeitern abgesprochen, die haben es dann im Schrank vergessen, bis eben letztlich die Mitteilung der Zulagenstelle kam, mit der genauen Berechnung.

Das Problem besteht ja auch teilweise darin, da� die Bescheinigungen erst im April, aber auch erst im Sept. (speziell die VBL) erst erstellt und den Mandanten zugesandt werden. Dann ist der Steuerbescheid aber bereits bestandskr�ftig und die "Bescheinigung nach 10a..." ist eben kein �nderungsgrund f�r den Steuerbescheid, und der � 91 kommt nicht zum tragen, da nur eine G�nstigerpr�fung mgl. w�re. Mir wollte man voriges Jahr sogar RdV nicht gew�hren, obwohl ich klar darlegen konnte, da� eine Riesterrente besteht, aber die Bescheinigung eben sp�ter noch kommt.
Aber das ist eben, wie das ganze Gesetz, nicht praktikabel und undurchsichtig, aber ich glaub ich hab mich hier schonmal dar�ber aufgeregt..
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23.02.2010, 15:43
Beitrag: #13
RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Du hast mich offensichtlich falsch verstanden.
Mir liegt die Bescheinigung vor! Wir reden vom Jahr 2007 und die Bescheinigung wurde mit der Steuererkl�rung eingereicht.

Es geht darum, dass das Finanzamt die Kinder lt. Anlage AV nicht eingegeben hat. Der Berater moniert, dass die als Sonderausgabe ber�cksichtigten Zulagen abweichen. Wenn ich jedoch die h�heren Zulagen als Sonderausgabe gew�hre, erh�ht sich gleichwohl die festzusetzende ESt.

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23.02.2010, 15:58
Beitrag: #14
RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Ich hab das schon verstanden.
Nach Schema F m�sste jetzt auf die Verb�serung hingewiesen werden, woraufhin der Einspruch entweder zur�ckgenommen wird, oder bei keiner Antwort wird die Verb�serung vorgenommen, also neuer Bescheid. Sp�ter dann (egal ob Einspruch zur�ck, oder �nderung) kommt von der Zulagenstelle dann eine Abweichung vom Antrag --> �nderung aufgrund � 91. Teilweise kommt es hier auch zu Abweichungen bei den Kindern �. 18 (Ausbildung beendet; EK-Grenze �berschritten usw.). Und hier versuche ich mit den Bearbeitern zu reden, es liegen zu lassen, bis sich die Zulagenstelle meldet, was nicht immer m�glich ist.

Der Rest war nur meine gel�ufige Tirade an das Ganze ansich. ;-)
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23.02.2010, 16:02
Beitrag: #15
RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Meiner Erfahrung nach gibt es da sowieso die tollsten Sachen.

Gerade hatte ich einen Fall, da hat das FA die Kinder (ersichtlich nur, wenn man etwas im DATEV-Programm rumspielt, da der Bescheid das so genau nicht hergibt), einfach beim Ehemann zugeordnet, obwohl die zur Ehefrau geh�rten.

H�ufig geht es auch mit mittelbarer und unmittelbarer Beg�nstigung durcheinander.

Abgesehen davon gibt es ein paar b�se Fallen (i.d. Regel Beratungsfehler des Versicherungsvertreters). Klassicher Fall: Ehemann Angestellter aber von der RV befreit, da Versorgungswerk. Der kann allenfalls mittelbar beg�nstigt sein. Ist die Ehefrau dann nicht wegen eigenem Job oder wegen Kindererziehungszeit beg�nstigt, ist keine Riesterbeg�nstigung gegeben. Minijob reicht zwar grunds�tzlich, aber nur mit der Option zur RV-Pflicht.
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23.02.2010, 16:03
Beitrag: #16
RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Naja, wenn man sich aber als Berater gar gar nicht r�hrt und einen entsprechenden Ruf hat (zumindest beim FA) dann sehe ich auch gar gar keinen Grund hier Entgegenkommen zu zeigen. 8 Jahre qu�l ich mich mit dem B�ro und es hat nichts gefruchtet. Nun hab ich meinen eigenen Weg gefunden, mit dem B�ro umzugehen. Aber nat�rlich alles sch�n rechtm��ig...

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23.02.2010, 17:03
Beitrag: #17
RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Dann hilft nur "Schema F" bzw. Dienst n. Vorschrift (s.o.).
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