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Umbau in ein behindertengerechtes Auto
19.08.2007, 09:29
Beitrag: #1
Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Hallo,
wer kennt ein weiteres Urteil oder eine Verwaltungsanweisung/Verf�gung bez�glich steuerlicher Ber�cksichtigung der zus�tzlichen Kosten beim Umbau in ein behindertengerechtes Auto?

Mir ist dazu nur das Urteil vom FG M�nchen vom 26.11.1997 EFG 1998 S. 568 bekannt, die einen h�heren Kilometersatz als den pauschalen anerkannt hat.

Voraussetzungen des Behinderten sind erf�llt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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20.08.2007, 15:33
Beitrag: #2
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Hallo,

was soll Ziel der Aktion sein?
Die steuerliche Geltendmachung der Umbaukosten?


Grunds�tzlich steht der Pauschbetrag zu. Damit sind die Mehraufwendungen abgegolten.

Weiterhin k�nnen f�r Fahrten Wohnung/Arbeitsst�tte erh�hte Aufwendungen geltend gemacht werden.

F�r notwendige Hilfsmittel, Umbauarbeiten an vorhandenen Kfz, Anschaffung neuer Kfz und Kosten f�r den F�hrerschein zahlen die Landes�mter (oder Krankenkasse oder BG) erhebliche Zusch�sse.
Dar�berhinaus geben die Automobilhersteller bis zu 50 Prozent Rabatt bei Anschaffung eines Neu-Kfz.

Und das reicht immer noch nicht?

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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20.08.2007, 15:43
Beitrag: #3
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
zaunk�nig schrieb:Hallo,

was soll Ziel der Aktion sein?
Die steuerliche Geltendmachung der Umbaukosten?


Grunds�tzlich steht der Pauschbetrag zu. Damit sind die Mehraufwendungen abgegolten.

Weiterhin k�nnen f�r Fahrten Wohnung/Arbeitsst�tte erh�hte Aufwendungen geltend gemacht werden.

F�r notwendige Hilfsmittel, Umbauarbeiten an vorhandenen Kfz, Anschaffung neuer Kfz und Kosten f�r den F�hrerschein zahlen die Landes�mter (oder Krankenkasse oder BG) erhebliche Zusch�sse.
Dar�berhinaus geben die Automobilhersteller bis zu 50 Prozent Rabatt bei Anschaffung eines Neu-Kfz.

Und das reicht immer noch nicht?

Hallo zaunk�nig

damit hast Du zwar nicht meine Frage beantwortet, aber es gibt bestimmt Steurpflichtige, die ein schwerbehindertes Kind haben und keine Milion�re sind.Sad

Dies wurde in einem Forum gefragt:
Zitat:k�nnen der Kaufpreis und die laufenden Kosten (Benzin, Reparaturen) f�r ein Auto mit Rollstuhlumbau steuerlich abgesetzt werden? Und wenn ja, zu welchem Teil?

Meine Antwort lautete:
Zitat:Das FG M�nchen hat in einem Fall den tats�chlichen Kilometersatz von � 0,82 anerkannt (FG M�nchen 26.11.1997 EFG 1998 S. 568). Mit der begr�ndung:
Bei einem behindertengerecht ausger�steten Auto kann der Kaufpreis nicht aufgeteilt werden auf die voll absetzbare behindertengerechte Einrichtung einerseits und andererseits auf den normalen PKW, der im Rahmen der DR-Pauschale ber�cksichtigt wird.

Anders liegt der Fall, wenn Sie ein normales Fahrzeug nachtr�glich umr�sten. Dann setzen Sie die Umr�stkosten als a.g.B. ab und ber�cksichtigen Ihre Fahrten mit der DR-Pauschale.
Verf�gung der OFD Frankfurt vom 23.10.1997 FR 1997 S.966

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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21.08.2007, 18:38
Beitrag: #4
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Hallo,

da ist aber jetzt eine Sachverhalts�nderung vorhanden.

Nun geht es um die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem behinderten Kind. Bisher stellte sich der Sachverhalt als Behinderung des Steuerpflichtigen dar.

Das Problem ist weniger ein steuerliches als das der Bezuschussung. Und hier sind die F�rderungen der Bundesl�nder unterschiedlich. Erster Ansprechpartner sollte allerdings die Krankenkasse sein, wobei ich dazu sagen muss, dass nach einem neueren Urteil des BSG nicht zwingend ein Anspruch auf ein behindertengerechtes Kfz besteht.

Steuerlich sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung f�r ein behindertes Kind immer a.g.B. Soweit nicht durch Spezialvorschrift abgedeckt im Rahmen der Zumutbarkeitsberechnung.

Zu dem Thema Kfz-Umr�stung gibt es eine Verf�gung der OFD Frankfurt/Main vom 23.10.1997 (FR 1998 S. 80). FR ist wohl der Finanzreport aus dem Jahr 1998. Den habe ich nicht.

Ansonsten habe ich hier noch einen Link zu einer ausf�hrlichen Brosch�re:
Steuerwegweiser f�r Menschen mit Behinderung

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21.08.2007, 19:42
Beitrag: #5
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
zaunk�nig schrieb:Hallo,

da ist aber jetzt eine Sachverhalts�nderung vorhanden.

Nun geht es um die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem behinderten Kind. Bisher stellte sich der Sachverhalt als Behinderung des Steuerpflichtigen dar.
...

Ist dies von steuerlicher Bedeutung?

Zitat:...wobei ich dazu sagen muss, dass nach einem neueren Urteil des BSG nicht zwingend ein Anspruch auf ein behindertengerechtes Kfz besteht.

Auch darum geht es mir nicht, sondern darum, was ist steuerlich m�glich bei einem Umbau in ein behinderungsgerechtes Auto?

Leider komm auch ich nicht an die Verf�gung der OFD ran.

Deshalb auch meine Anfrage hier. Zumal eine Verf�gung einer OFD ....

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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21.08.2007, 19:57
Beitrag: #6
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Hallo zusammen,

hier die OFD-Verf�gung (f�r diejenigen, die SIS haben: Dok.-Nr. 98 03 11):

"* Behinderte, Pkw, Umr�stung: Die Kosten f�r die behindertengerechte Umr�stung eines Pkw sind als au�ergew�hnliche Belastung unter Ber�cksichtigung der zumutbaren Belastung gem�� � 33 EStG abzugsf�hig, wenn der Steuerpflichtige au�erhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines Pkw angewiesen ist. Hiervon bleibt die Pauschale nach � 33 b EStG und die Ber�cksichtigung zuk�nftiger Fahrtkosten unber�hrt. - Verw.; OFD Frankfurt 23.10.1997, S 2284 A - 24 St II 21; SIS 98 03 11

Fundstelle 1 von 1:

OFD Frankfurt 23.10.1997, S 2284 A - 46 St II 21
Behinderte, Pkw, Umr�stung
��:[EStG] � 33
SIS 98 03 11
FR 1997 S. 966
StEd 1997 S. 808

Zitiert in ... / ge�ndert durch ...
FG des Saarlandes 16.11.2005, SIS 07 11 96, Fahrtkosten Behinderter, tats�chliche Kosten, ...


Die Kosten f�r die behindertengerechte Umr�stung eines PKW sind - neben dem Pauschbetrag f�r K�rperbehinderte nach � 33 b EStG - als au�ergew�hnliche Belastung unter Ber�cksichtigung der zumutbaren Belastung gem�� � 33 EStG abzugsf�hig, wenn der Stpfl. au�erhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines PKW (Nachweis aG, Bl oder H) angewiesen ist (vgl. Urteil des Nieders�chsischen FG vom 6.11.1991 - EFG 1992 S. 341).

Die Pauschale nach � 33 b EStG dient nur der Abgeltung laufender und typischer Kosten, die mit der krankheitsbedingten Erwerbsminderung zusammenh�ngen. Au�erordentliche Kosten, die zwar mit der K�rperbehinderung in Zusammenhang stehen, sich jedoch infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des � 33 b EStG entziehen, sind gesondert ber�cksichtigungsf�hig.

Bei den Umr�stungskosten des PKW handelt es sich nicht um laufende, mit dem Pauschbetrag f�r K�rperbehinderte abgegoltene Kosten. Laufend in diesem Sinne sind nur solche Aufwendungen, die mehrfach im Jahr, also etwa monatlich, in geringerem oder aber weiterem zeitlichen Abstand anfallen. Die Aufwendungen f�r eine behindertengerechte Umr�stung eines PKW wiederholen sich jedoch mit einer gewissen Regelm��igkeit nur im Abstand von ca. 7 bis 10 Jahren.

Die Umr�stungskosten sind auch nicht im Rahmen der (zuk�nftigen) laufenden Fahrtkosten zu ber�cksichtigen. Dies w�re nur der Fall, wenn sie zu einer Erh�hung des Werts des PKW (Gegenwert) f�hrten, so da� sie den Herstellungskosten mit der Folge einer h�heren AfA zuzurechnen w�ren. Die Ma�nahmen zur behindertengerechten Umr�stung eines PKW haben jedoch keinen werterh�henden, sondern vielmehr wertmindernden Charakter, da ein derart umger�stetes Fahrzeug f�r einen Nichtbehinderten praktisch wertlos ist."

Gr��e, Catja

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21.08.2007, 19:59
Beitrag: #7
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Danke Catja

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21.08.2007, 20:05
Beitrag: #8
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Gerne Smile

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21.08.2007, 22:43
Beitrag: #9
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Hallo,

Zitat:Ist dies von steuerlicher Bedeutung?

Ja, nat�rlich. Es macht schon einen Unterschied ob der Steuerpflichtige bzw. sein Ehegatte oder ein Kind des Steuerpflichtigen behindert ist.

Zitat:Steuerlich sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung f�r ein behindertes Kind immer a.g.B. Soweit nicht durch Spezialvorschrift abgedeckt im Rahmen der Zumutbarkeitsberechnung.
Insoweit Deckungsgleichheit mit den Anf�hrungen von @Catja


Ein Kind ist, gleichg�ltig des Grades der Behinderung immer auf fremde Hilfe angewiesen, ein behindertes Kind ungleich st�rker.
Daher sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behinderung eines Kindes grunds�tzlich a.g.B. Beim Steuerpflichtigen selbst nicht zwingend, da bei ihm mit dem Pauschbetrag ein �berwiegender Teil der Aufwendungen abgedeckt ist, oder er aber Mindestens zu 50% behindert sein muss, gegebenenfalls noch ein besonderes Merkzeichen ben�tigt.

Kinder sind nicht in der Lage sich selbst zu unterhalten. Daher k�nnen sogar noch Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Kind l�ngst vollj�hrig ist, aber nicht in der Lage durch eigene Arbeitskraft seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Da behinderte Kinder den nichtbehinderten Kindern nicht nachgestellt sein d�rfen, ist hier zus�tzlicher, au�ergew�hnlicher finanzieller Aufwand notwendig, um die Kinder am allgemeinen t�glichen Lebensablauf ungehindert teilnehmen zu lassen. Jede Ma�nahme, die dazu geeignet ist den Lebensablauf zu normalisieren bzw. die dazu geeignet ist den Allgemeinzustand der Behinderung zu verbessern und die Einschr�nkungen zu minimieren, sind bei einem Kind immer (mit ganz wenigen Ausnahmen) als a.g.B. abzugsf�hig.

Ist doch schon ein kleiner Unterschied, oder?

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22.08.2007, 07:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.08.2007 08:50 von Hans-Christian.)
Beitrag: #10
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Hallo,

ich steh jetzt auf den Schlauch.

Nenne mir bitte eine Rechtsgrundlage, wo die Umr�stung steuerlich anerkannt wird beim Kind, beim Erwachsenen Steuerpflichtigen aber nicht.

Oder ein anderes Beispiel, wo a.g.B. behinderungsbedingt beim Kind anerkannt werden, beim Erwachsenen aber nicht.

Es geht hier nicht um die Problematik Kindergeld.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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