Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
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18.03.2010, 12:06
Beitrag: #11
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Kommmmmmmanditgesellschaft....?!
(Die Buchungen hab ich bis heute noch nicht gerafft-sollte das jemand verstanden haben, m�ge er mir bitte Nachhilfe erteilen) Wenn Du die KB-Kosten �ber Statisikkonten buchst, d�rfte das die Privateinlagen nicht erh�hen?! Oder wo ist Dein Problem? ----------------- LG Clematis |
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18.03.2010, 13:38
Beitrag: #12
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Das mit den Kapitalkonten habe ich auch erst bei einem Mandanten �ber die Statistik-Konten gebucht. War aber eine feine Sache.
Da h�tte ich mir die bl�de excel-Tabelle, die ich vorher f�r die F�hrung der festen und variablen Kapitalkonten hatte, sparen k�nnen. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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18.03.2010, 13:43
Beitrag: #13
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
KapKto buche ich auch �ber stat. Konten. Problem hier ist der Ausweis von EK oder FK.
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18.03.2010, 14:01
Beitrag: #14
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
EK/FK der Gesellschafter?
Das m�sste sich doch auch �ber die Konten und ihre Zordnung darstellen lassen? *keine-Ahnung*, - bzw. an welcher Position des Ausweises / Erkl�rung brauchst Du das? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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18.03.2010, 14:31
Beitrag: #15
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
limo schrieb:KapKto buche ich auch �ber stat. Konten. Problem hier ist der Ausweis von EK oder FK. Das kenne ich, h�ngt im wesentlichen nat�rlich vom Gesellschaftsvertrag ab und ob ich das 2, 3 oder 4 Kontenmodell habe. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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18.03.2010, 15:15
Beitrag: #16
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Zitat:Das m�sste sich doch auch �ber die Konten und ihre Zordnung darstellen lassen? *keine-Ahnung*, - bzw. an welcher Position des Ausweises / Erkl�rung brauchst Du das? Ja geht grunds�tzlich schon. Was bei Datev halt Standard ist: Die Entnahme und Einlagen (SKR 19xx) Konten werden vom Programm generell als FK ausgewiesen. Und wenn dann ein Mdt. kommt dessen Vorberater die Regelungen im Geser Vertrag egal waren, kommt nix gescheits dabei raus. |
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18.03.2010, 15:35
Beitrag: #17
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
Clematis schrieb:Kommmmmmmanditgesellschaft....?!Ach neeeee ![]() ![]() Zitat:Wenn Du die KB-Kosten �ber Statisikkonten buchst, d�rfte das die Privateinlagen nicht erh�hen?! Oder wo ist Dein Problem?Richtig! Und genau das ist ja mein Problem! �berentnahmen 01.01. - Gewinn - Einlagen + Entnahmen �berentnahmen 31.12. Ziehe ich die KiBetreuungskosten ab, wird der Gewinn niedriger. Ein kleinerer Gewinn bedeutet: h�here �berentnahmen und damit weniger betrieblicher Schuldzinsenabzug! Da aber die Kinderbetreuungskosten entweder schon als Entnahmen gebucht oder aber von einem Privatkonto bezahlt wurden, haben sie sich schon �ber Entnahmen ausgewirkt oder haben bei privater Bezahlung sowieso gar keinen Einflu� auf die betrieblichen Schuldzinsen. Folglich m�� die Gewinnminderung durch die KiBetreuungkosten �ber Einlagen neutralisiert werden, damit nicht auf die KiB betriebliche Schuldzinsen wegfallen. Die nur statistische Buchung erh�ht zu Unrecht die nicht abziehbaren Schuldzinsen. Oder??? Gru� tosch |
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