KAP 2009: Z. 14 f.
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30.03.2010, 09:32
Beitrag: #1
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KAP 2009: Z. 14 f.
Hallo,
ich habe gerade eine Anlage KAP 2009 vom Finanzamt zur�ckbekommen mit der Aufforderung, Z. 14 und 14a vollst�ndig auszuf�llen. Z. 14: in Anspruch genommener Sparerfreibetrag auf Zinsen in Z. 7-13 Z 14a: in Anspruch genommener Sparer-fb auf in Anlage KAP nicht erkl�rte Zinsen. Mandant hat Arbeitslohn (keine WK) und 1 (in Worten: EINE) Zinsbescheinigung. Zins � 1.517,10 anrechenbare ZaSt 214,83 SolZ 11,81 Da sich das in weniger als 1 Minute ausrechnen l��t - und der Brief sicherlich mehr Zeit gebraucht hat - frag ich mich, ob das nun eine erzieherische Ma�nahme oder ausgelebte B�rokratie ist. Fazit: denkt an das Ausf�llen der beiden Zeilen Gru� tosch |
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30.03.2010, 10:36
Beitrag: #2
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RE: KAP 2009: Z. 14 f.
Zitat:in Anspruch genommener SparerfreibetragNormalerweise steht das dieses Jahr auf den mir bekannten Steuerbescheinigungen mit drauf. Aber die FAs wollen dieses Jahr eben sicher gehen, da� man sich nicht die Zinsabschlagsteuer einer Anlage zur�ckholt, aber noch andere Anlagen hat und diese verschweigt. Ist mir schon mehrfach dieses Jahr aufgefallen. |
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30.03.2010, 16:58
Beitrag: #3
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RE: KAP 2009: Z. 14 f.
Bei uns l�uft KAP 2009 noch nicht einmal.
Macht nix. Riester-Rente 2009 auch nicht. Und 34a immer noch nicht, aber das Gesetz ist ja auch erst gut 2 Jahre alt...... |
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30.03.2010, 19:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2010 19:38 von meyer.)
Beitrag: #4
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RE: KAP 2009: Z. 14 f.
Petz schrieb:Bei uns l�uft KAP 2009 noch nicht einmal.Ich habe schon seit 2008 Einspruchsverfahren f�r 2007 laufen, bei denen es in einem Fall um einen siebenstelligen streitigen Betrag geht. War ein Spezialfall. Es ging darum, ob � 32c EStG 2007 auf Ver�u�erungsgewinne anzuwenden ist, wenn das g�nstiger ist als die vermeintliche Tarifbeg�nstigung nach � 34. Mit anderen Worten: Das FA hat den Ver�u�erungsgewinn h�her besteuert, als wenn ein laufender Gewinn in der H�he zu besteuern gewesen w�re. So ungef�hr im April 2009 haben sich die obersten Finanzbeh�rden von Bund und L�ndern auf die Anwendung "unserer" Rechtsauffassung verst�ndigt. Es liegen auch in den f�r mich relevanten L�ndern �berall interne Anweisungen vor, au�erdem gibt es eine ver�ffentlichte Kurzinformation der OFD M�nster vom 23.04.2009. In dieser wird darauf hingewiesen, dass "eine Anpassung der Fachprogramme demn�chst erfolgt". Bis heute h�re ich immer wieder von zwei RB-Stellen in NRW und Niedersachsen: Wir k�nnen dem Einspruch leider immer noch nicht abhelfen, da das unser Programm noch nicht rechnen kann. Wir warten selber dringend drauf ... Wohlgemerkt: Es geht um eine simple G�nstigerpr�fung, die DATEV schon von Anfang an f�r 2007 vorgesehen hatte und es war inzwischen ungef�hr ein Jahr Zeit, das umzusetzen ... Vor kurzem wurde es mir zu bunt und ich habe das eine FA angeschrieben, dass sie das doch bitte manuell l�sen sollen, d�rfte ja eigentlich kein Problem sein, schlie�lich muss das Ganze nur ohne � 34 gerechnet werden, man braucht es also im Grunde nur als laufenden Gewinn einzutragen ... Bis jetzt habe ich noch nichts geh�rt. Der Mandant hat aber (in NRW) betr�chtliche Kirchensteuern vorfinanziert und Erlassantr�ge laufen, die von den Kirchen schon zugesagt, aber erst abschlie�end beschieden werden, wenn die richtigen Bescheide da sind. Somit hat er schon jetzt betr�chtliche Zinsnachteile. |
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