Betriebsst�tte
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03.05.2010, 18:49
Beitrag: #1
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Betriebsst�tte
Hallo,
eine Gewerbetreibende unterh�lt in Stadt A ihr Hauptb�ro. In Stadt B wird ein Telefonanschluss angemietet, der auch dort von einer dortigen Firma, die solch einen Service anbietet, im Auftrag bedient wird. Ergibt sich ein Kontakt, werden der Gewerbetreibenden f�r Kundengespr�che dort auch R�umlichkeiten zur Verf�gung gestellt, alles im Gesamtpaket enthalten. Kann man nun von einer Betriebsst�tte in Stadt B sprechen mit der Folge, dass eine Zerlegung vorzunehmen w�re ? fragt der Petz |
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03.05.2010, 21:39
Beitrag: #2
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RE: Betriebsst�tte
Nein: Nieders�chsisches FG 20.10.2009, 15 K 30359/06
Keine Betriebsst�tte ohne Verf�gungsmacht �ber die R�umlichkeiten, zum Verh�ltnis von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren nach �� 185 bis 190 AO: 1. Zum Begriff der Betriebsst�tte nach � 12 AO. - 2. Lediglich vermietete oder verpachtete Geb�ude/Geb�udeteile begr�nden keine Betriebsst�tte. Auch die �blichen mit der Pachtzinsvereinnahmung und mit der Erhaltung der Pachtobjekte verbundenen Verwaltungsarbeiten reichen f�r die Annahme einer Betriebsst�tte am Ort des Pachtobjekts nicht aus. Gleiches gilt, soweit sich der Verp�chter ein Recht zum Betreten der Pachtr�ume zur Pr�fung von Gesch�ftsvorf�llen oder eine Kontrolle des gesamten Betriebsablaufs vorbehalten hat. - 3. Zum Verh�ltnis von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren. - 4. Die Entscheidung des FA im Verwaltungsverfahren, GewSt-Messbetr�ge zu zerlegen, kann gleichzeitig als Ablehnung auf Zuteilung eines entsprechenden GewSt-Messbetrags gewertet werden. |
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04.05.2010, 13:07
Beitrag: #3
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RE: Betriebsst�tte
Hallo tosch,
besten Dank, genau das habe ich gesucht ! ![]() |
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