Opfergrenze
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21.07.2010, 16:15
Beitrag: #1
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Opfergrenze
Bescheid 2004 in 2005.
�nderung aufgrund negativer Beteiligungs-EK in Dez. 2006. Im Bescheid waren Unterhaltsaufwendungen unter Anwendung der Opfergrenze ber�cksichtigt. Durch die neg. Beteiligungs-EK verringern sich jetzt die Unterhaltsaufwendungen wogegen sich mein Einspruch richtete, da sich nach meiner Meinung das Netto (hat sonst nur AN-EK) f�r die Berechnung der Opfergrenze nicht �ndert. Neg. Beteiligungs-EK, die durch Abschreibungen o.�. entstanden sind, �ndern m.E. das zu Verf�gung stehende EK nicht. Wie seht ihr das? Noch nebenbei: Nach etwas Schriftwechsel (Aufforderung zur R�cknahme weil das FA anderer Meinung war, was ich nicht machte) wurde der Fall Okt. 2007 zur Rechtsbehelfsstelle gegeben. Seit dem "Still ruht der See". Jetzt nach fast 3 Jahren meldet sich das FA ich solle doch meinen Einspruch zur�cknehmen, da sich mein Einspruch gegen Sachverhalte des urspr�nglichen Bescheides richten w�rde. Der Einspruch richtet sich jedoch gegen die �nderung der Unterhaltsaufwendungen, als Auswirkung der ge�nderten Beteiligugsaufwendungen. Irgendwie wei� das FA auch nicht mit dem Fall umzugehen. Ich halte den Einspruch aufrecht und bin auf die Entscheidung gespannt. |
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21.07.2010, 16:30
Beitrag: #2
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RE: Opfergrenze
Hallo,
das Zauberwort hei�t "Beschr�nkung Verlustausgleich" Hier mal ein Link zu einem gleichgearteten Fall mit Verweis auf ein BFH-Urteil Berechnung Opfergrenze ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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