�173 grobes Verschulden
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05.08.2010, 10:01
Beitrag: #1
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�173 grobes Verschulden
A erzielt Eink�nfte aus V+V im Ausland, die nach DBA durch Anrechnungsmethode freigestellt werden. Die Eink�nfte werden in D erkl�rt, im Ausland nicht. Im Rahmen der Bp wird A mitgeteilt, dass die ausl�ndischen Eink�nfte im Rahmen einer Spontanauskunft an die ausl�ndiche Finanzverwaltung weitergemeldet werden. Daraufhin erkl�rt A die Eink�nfte nun auch im Ausland.
Jahr 2007: Die Eink�nfte werden auf der Anlage V erkl�rt ohne Hinweis darauf, dass es sich um ausl�ndische Eink�nfte handelt. In der Anlage AUS tauchen sie nicht auf. Die jetzt festgesetzte und bezahlte Steuer ist eine neue Tatsache. M.E.n. trifft A (steuerlich beraten) jedoch der Vorwurf des groben Verschuldens, so dass die Steuer nicht mehr angerechnet werden kann. Der ausl�ndische Steuerbescheid stellt m.E.n. auch keinen Grundlagenbescheid dar. Jahr 2008: Die EInk�nfte werden auf der Anlage V erkl�rt und in der Anlage AUS als nach DBA steuerfreie Eink�nfte/Progressionsvorbehalt erkl�rt. Das FA �bernimmt den Fehler. Bei richtigem Ansatz unter Ber�cksichtigung der anzurechnenden Steuer ergibt sich eine h�here Steuer als bisher. Die falsche rechtliche W�rdigung durch den StB ist grunds�tzlich keine neue Tatsache, au�erdem Amtsermittlungspflicht! Es liegt ein materieller Fehler vor. Ausl�ndische Steuer: siehe oben. Au�erdem heben sich der materielle Fehler und die neue Tatsache auf, so dass es zu keiner �nderung kommt. Bei 2007 gehe ich davon aus, den einen oder anderen Widerspruch zu h�ren, 2008 d�rfte aber so bei euch durchgehen, oder? Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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05.08.2010, 10:06
Beitrag: #2
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RE: �173 grobes Verschulden
Ich w�rde beiden L�sungen zustimmen.
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