Ferienwohnung
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06.08.2010, 11:21
Beitrag: #1
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Ferienwohnung
Hallo,
mal folgenden Fall: Stpfl X erbt von Vater ein Haus in 01 an der Nordsee. Der Stpfl. entschlie�t sich dazu 2 Wohnungen im Haus an Ferieng�ste zu vermieten und eine Wohnung dauerhaft. Die 2 Ferienwohnungen mussten umfassend in den Jahren 01 und 02 saniert (inkl. Einrichtung) werden und somit fand kaum eine vermietung statt. Die dauervermietung war aber immer ganzj�hrig vermietet. Die Vermietung l�uft in eigene Regie, wobei teilweise die Schwester mit hilft und eine Verwaltungsgeb�hr erh�lt, die auch als WK angesetzt wurde. Die Selbstnutzung ist jederzeit m�glich. In der Regel ist es ja so das die Leerstandzeiten nun 50:50 der Selbstnutzung unterliegen und somit die WK k�rzen auch wenn keine Selbstnutzung vorliegt. Dies war hier auch der Fall. Das sich das ganze in der Renovierungsphase befand, spielte f�r das FA wohl keine Rolle. Eine Liebhaberei liegt auch nicht vor da weder Schuldzinsen noch Abschreibung anfallen und somit bald mit einem �berschuss gerechnet werden darf....f�r die beiden entsprechenden Jahren wurde bereits Ruhen des Verfahren gestellt BFH IX R 3/10 (�hnlicher Fall). Wie kann man verhindern das die Leerstandszeiten zu 50% der Selbstnutzung zu zurechnen sind? �berlegung w�re eventuell: Vertrag mit der Schwester(Sie als Vermittler) in dem die Selbstnutzung ausgeschlossenen wird? Wobei es hei�t, es muss ein fremder Vermittler sein.... Wer hat Erfahrung mit Ferienwohnung? F�r Ratschl�ge w�re ich dankbar Gr��e |
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06.08.2010, 13:27
Beitrag: #2
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RE: Ferienwohnung
Hallo,
BMF-Schreiben vom 08.10.2004 - IV C 3 - S 2253 - 91/04 (BStBl I, S. 933) Der Haken in geschilderten Fall ist die jederzeitige Selbstnutzung. Aber lies es mal selbst (ab Rz 15) ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.08.2010, 14:35
Beitrag: #3
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RE: Ferienwohnung
Hallo Zaunk�nig,
das BMF Schreiben kenn ich bereits, sowie fast alle BFH-Urteile: vom 24.06.2008 IX R 12/07 vom 06.11.2001 IX R 97/00 vom 24.08.2006 IX R 15/06 vom 26.10.2004 IX R 57/02 vom 25.11.1993 IV R 37/93 und alle sprechen eher dagegen sobald man die �bliche Vermietungszeit unterschreitet, die anderen Ausnahmepunkte treffen leider auch nicht zu, bis auf die gesteigerten Werbema�nahmen. Das mit der jederzeitigen Selbstnutzung ist gerade das Gr��te Problem. Also muss man immer die K�rzung hinnehmen... |
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