2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
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20.07.2010, 08:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2010 08:23 von Catja.)
Beitrag: #1
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2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Hallo Kollegen,
2 kurze Fragen: Ich habe hier einen, der erst in den letzten Juni-Tagen erstmals Angestellte hatte. Demgem�� f�llt die Beitragssch�tzung f�r die SozVers f�r den Folgemonat sehr niedrig aus. Au�erdem trat der erste Angestellte schon nach 4 Tagen wieder aus. Frage 1: Ist man verpflichtet, die Beitragssch�tzung anzupassen, oder reicht die entsprechend h�here Sch�tzung (, - dann auf Basis der vollen Juli-Werte) im August? _____ Au�erdem: Von der BG habe ich f�r diesen Mandanten noch keine Mitglieds-Nummer, - kann als ELENA nicht vollst�ndig machen. Frage 2: Ist man �berhaupt zu ELENA verpflichtet? (Ist da nicht was gewesen mit einer Frage nach der verfassungsrechtlichkeit der Erhebung der Daten �ber die Lohnabrechnung?). Danke und Gru�, die lohnverdrossene Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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20.07.2010, 12:03
Beitrag: #2
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Hallo,
zu Frage 1: Komplexes Thema. Die gemeinsame Mitgliederversammlung der gesetzlichen Krankenkassen hat sich folgenderma�en geeinigt: Soweit das Beitragsvolumen nicht aus regelm��igen Beitr�gen stammt, also bestimmt ist durch variable Personalkosten und h�ufigen Personalwechsel, kann ein vereinfachtes Sch�tzverfahren anhand der Vormonatsdaten erfolgen. Soweit jedoch die Personalkosten in ihrer Struktur fix sind (feste L�hne und Geh�lter, sind diese f�r den laufenden Abrechnungszeitraum anzupassen. Gleiches gilt, soweit in einem Monat beitragspflichtige Sonderzahlungen (Einmalzahlungen) geleistet werden. Diese sind ebenfalls im F�lligkeitsmonat einzusch�tzen. Das musst Du jetzt f�r Dich entscheiden, was da zutreffend ist. Allerdings ist mir nicht bekannt, wie das von den Kassen sanktioniert wird und ob es �berhaupt sanktioniert wird. Theoretisch haben die die M�glichkeit dazu, aber geh�rt habe ich dazu noch nichts. zu Frage 2: ELENA ist gesetzlich verankert und das Gesetz ist zum 01.01.2010 auch in Kraft getreten. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformit�t, was auch sehr schnell zu gerichtlichen Verfahren gef�hrt hat. Im Grundsatz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet den Meldetatbest�nden nachzukommen und muss sich bei Versto� ein Bu�geld gefallen lassen. Daran hat auch die Vorlage vor das BVerfG nichts ge�ndert. Auch die beabsichtigten �nderungen im Verfahren haben nichts daran ge�ndert, wie auch der teilweise verlautbarte politische Willen ELENA gegebenenfalls wieder abzuschaffen (Kostenfrage). Um die Meldepflicht kommt also keiner herum. Die Berufsgenossenschaften haben einen Arbeitsstau von mehreren Monaten. Dazu kommen Umstrukturierungsprozesse und die Einf�hrung neuer Software, was die Arbeit der Sachbearbeiter nicht vereinfacht. Die Vergabe neuer BG-Nummern ist momentan nicht so einfach. Rein rechtlich k�nnte man einen Versto� gegen SV-Meldepflichten verfolgen, was in der Praxis aber, nach meinem Wissen bisher nicht erfolgt ist. Die Tatsache, dass bei Antragstellung auf die Mitgliedschaft grunds�tzlich erst einmal zu pr�fen ist, welche BG zustndig ist, die Einholung von Arbeitgeberausk�nften in einem erweiterten Verfahren und der Arbeitsstau bei den BG'en, d�rfte allerdings dazu f�hren, dass den Arbeitgeber kein Verschulden trifft und somit auch kaum mit einem Bu�geld belegt werden kann. Und soweit mir das Meldeverfahren im Kopf ist, ben�tigt man die BG-Nummer ausschlie�lich f�r Abmeldetatbest�nde, so dass sich bei einer Neugr�ndung die Frage normalerweise nicht stellen d�rfte. W�rde das gerne noch mit entsprechenden Quellen unterlegen, aber ich bin, ehrlich gesagt, jetzt gerade zu faul zu suchen. :-) ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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20.07.2010, 12:13
Beitrag: #3
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Danke Dir und mach Dir nicht zu viel M�he.
Das war auch meine Einsch�tzung. Da es sich bei dem betreffenden Mandat um einen mit Stundenl�hnen handelt, habe ich es jetzt mal bei der niedrigen Beitragsch�tzung belassen. Und was die BG betrifft: Kaum telefoniert man sich von Pontius �ber den Buchbinder Wanninger zu Pilatus, findet sich auch SCHON nach 3 Wochen eine Mitgliedsnummer bei der BG-Bau. Nein, - es hatte sich dort keiner gen�tigt gef�hlt, dieses Nummerl mal mir als empfangsberechtigten Stb oder gar dem Mandanten als Meldepflichtigem mitzuteilen. wieso auch... *schimpf-aufreg-motz*. Und damit konnte ich den ersten AN nach der neugr�ndung nach 4 Arbeitstagen auch brav mit ELENA-Meldung wieder abmelden. Fein. Danke und Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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08.08.2010, 20:28
Beitrag: #4
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Die BG haben keinesfalls monatelangen Vorlauf f�r die Neuaufnahme von Mitgliedern.
Die VBG z.B. antwortet binnen EINER Woche - nach online-Anmeldung. @Catja: Wahrscheinlich hat dein Mandant da etwas geflunkert. Sicherlich ist er angeschrieben worden (ja, die Steuerberater werden von den BG auch weiterhin ignoriert und fleissig nur das Unternehmen angeschrieben). "Die haben nichts geschickt" h�re ich eigentlich von 98% aller Mandanten. Und dann stellt sich raus, dass die Unterlagen in irgendeiner Schublade rumstauben. ![]() Beitragssch�tzungen kannst du (in der Praxis) machen, wie du willst. In all den Jahren (immerhin ja schon 4 1/2) gabs da noch nie R�ckfragen zur Berechnung - die steigen wahrscheinlich selbst nicht durch ![]() Zu ELENA: Kein Kommentar. Da reg ich mich nur wieder auf. (Aber Fehlermeldungen zu unvollst�ndigen Meldungen hierzu ignoriere ich konsequent, zudem (mir) immer noch nicht klar ist, ob die von der Beh�rde oder nur vom Rechenzentrum kommen). |
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08.08.2010, 22:48
Beitrag: #5
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Hallo
@missy Den Bearbeitungsstau gibt es. Die Verwaltungs-BG ist der organisatorische Vorreiter. Und sie hat den Vorteil, dass sie weder von Umstrukturierungsma�nahmen noch von Fusionen betroffen ist. Also die r�hmliche Ausnahme. Und es stimmt, bei den SV-Pr�fungen sind sie froh, wenn am Ende die Jahreslohnsummen mit der Summe der Meldungen �bereinstimmen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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