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Riester G�nstigerpr�fung
26.08.2010, 15:06
Beitrag: #1
Riester G�nstigerpr�fung
Hab momentan kein Vergleichsprogramm:

Eink�nfte EM 33.678,- EF 13.500,- ./. 72,- SA PB u. 4.781,- SA = 42.325,- zvE (o. Riester)

Beide haben Riester EM zahlt 0,- u. EF 459,- --> EF hat 613,- (459,- + 154,-) Aufwendungen (keine Kinder).

Mein Programm rechnet G�nstigerpr�fung ja, FA rechnet nein.

Kann das einer kurz mit einem anderen Programm nachrechnen, steh irgendwie auf dem Schlauch wo der Fehler liegen k�nnte. Grenzsteuersatz v. 28% v. 613,- sind ja auch ca. 171,- also mehr als die Zulage v. 154,-
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26.08.2010, 15:30
Beitrag: #2
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Mein Programm sagt: SA g�nstiger als Zulage.

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26.08.2010, 15:35
Beitrag: #3
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Danke, meins eben auch. Muss mir das FA mal erkl�ren, warum sie anderer Meinung sind.
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26.08.2010, 18:01
Beitrag: #4
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Die Riester-Rente des Ehemanns wurde beim FA nicht erfasst, weil er nicht eingezahlt hat.

Das mindert den SA-Abzug.

Vermute ich jedenfalls.
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26.08.2010, 18:19
Beitrag: #5
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Wieso? Selbst wenn der EM kein Riester hat, bleibt die Rg. doch dieselbe.
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26.08.2010, 19:56
Beitrag: #6
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Kann ich jetzt so nicht best�tigen, da ich kein Programm daf�r habe.

Aber was hat Euer Programm denn gerechnet ?

SA-Abzug iHv 2.100 � oder iHv 4.200 � ?

Und mit welcher Zulage ?
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26.08.2010, 20:01
Beitrag: #7
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Ich hab es schon wieder gel�scht und das Programm zu, aber mit ich hatte die SA der Einfachheit halber bei KV erfasst wie von @Opa oben angegeben und angekreuzt, dass f�r beide Ehegatten AG-erstattungsberechtigung in der KV besteht.

F�r den Ehemann explizit 0,00 in der Riester-Karteikarte und auch ich kam auf 613 �uronen SA vs. 154 � Zulage.

*gr�bel*

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26.08.2010, 20:13
Beitrag: #8
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Zumindest hat Opa einen Denkfehler in der Ursprungsfrage, denke ich.

Er hat als Aufwendungen die tats�chliche Zahlung + Zulage gerechnet.

Ich denke, dass das nicht richtig ist.

Die o.g. Rechnung ist nur f�r die Berechnung des Mindesteigenbetrags verwendbar.

F�r die EF wird eine eigene fiktive Berechnung durchgef�hrt, da nur sie zulagen- und sonderausgabenabzugsberechtigt ist.
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27.08.2010, 08:18
Beitrag: #9
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Auch ich hatte in meiner Erfassung nur die tats�chlichen Aufwendungen drin gehabt.
Vielleicht tickert es nochmal ein anderer durch?

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27.08.2010, 09:07
Beitrag: #10
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Zitat:Zumindest hat Opa einen Denkfehler in der Ursprungsfrage, denke ich.

Er hat als Aufwendungen die tats�chliche Zahlung + Zulage gerechnet.

Ich denke, dass das nicht richtig ist.
Ja wie denn sonst? Bei mir sind Riester-Renten eigentlich tgl. Praxis, und meistens stimmt meine Berechnung auch mit der des FA �berein. Nur hier eben nicht, daher meine Frage. Hab jetzt erstmal einen Einspruch geschrieben.
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