Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
|
23.11.2010, 14:18
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Moin Moin,
Nach Mandats�bernahme stellt sich heraus, dass die Eink�nfte aus Gewerbebetrieb eigentlich freiberufliche Eink�nfte sind, da der Mandant beratender Ingenieur ist. Es gab auch nie eine Gewerbeanmeldung oder dergleichen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich �ber � 129 AO die M�glichkeit habe, die bisherigen Bescheide - es w�ren (Gott sei Dank!) nur 4 Bescheide - zu korrigieren. So gesehen liegt ja ein Rechtsirrtum seitens des Steuerpflichtigen vor, den der Finanzbeamte �bernommen hat (falls ich meinem AO-Kommentar richtig verstanden habe). Der Finanzbeamte h�tte doch erkennen m�ssen, dass ein Ingenieur Freiberufler ist? Oder h�tte er dar�ber nachdenken m�ssen und smot ist es kein offenbarer Fehler? Gibt es andere M�glichkeiten, die Bescheide zu korrigieren? Ich bin in AO echt eine Niete und von daher freue ich mich �ber Tipss! Viele Gr��e e Ich habe nichts anzumelden, au�er dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
|||
23.11.2010, 15:34
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Hallo,
wof�r die Korrektur? Einkommensteuerlich ist es gleich wie die Eink�nfte qualifiziert werden. H�tte doch nur Auswirkung auf die Gewerbesteuer. Und da sind, getrennt jeglicher anderer steuerlicher Betrachtung, eigene Gedankeng�nge zur steuerlichen Beurteilung anzustellen. Oder gibt es eine ganz spezielle Problematik? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
23.11.2010, 15:44
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
zaunk�nig schrieb:Und da sind, getrennt jeglicher anderer steuerlicher Betrachtung, eigene Gedankeng�nge zur steuerlichen Beurteilung anzustellen. Das versteh ich jetzt nicht so ganz. Meines Wissens ist der Einkommensteuerbescheid doch der Grundlagenbescheid f�r den Gewerbesteuermessbescheid. Werden einkommensteuerlich Eink�nftlich also gewerblich qualifiziert, so sind diese auch gewerbesteuerpflichtig. Es ergeht ein Gewerbesteuermessbescheid und dann der Gewerbesteuerbescheid. Aber in diesem Fall ist es eine freiberufliche T�tigkeit und somit keine Gewerbesteuerpflicht. Deswegen muss ich doch nun die Einkommensteuerbescheide dahingehend korrigieren, dass auch letztendlich der Gewerbesteuerbescheid korrigiert wird. H�tte ich vielleicht schon in meiner Frage erw�hnen sollen. Ich habe nichts anzumelden, au�er dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
|||
23.11.2010, 16:07
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Hast Du denn mal durchgerechnet, wie viel es in den einzelnen Jahren ausmacht? Damit sich der ganze Aufwand auch lohnt.
|
|||
23.11.2010, 16:17
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Ja, habe ich. Und es lohnt sich.
Aber so w�rde es mich einfach mal interessieren. Zumal ich es nun so handhaben m�chte, die Eink�nfte als freiberufliche zu deklarieren. Und da kommen sicherlich nicht f�r vom Finanzamt Fragen zum Warum ;-) Ich habe nichts anzumelden, au�er dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
|||
23.11.2010, 16:32
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Aber der ESt-Bescheid ist eben nicht Grundlagenbescheid des GewStMB bez�glich der Eink�nftezuordnung. Da wirst Du schon mangels Beschwer kein Gl�ck haben mit dem Einspruch, denn egal wie das ganze bezeichnet wird, ob nun Eink�nfte aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher T�tigkeit oder aus Leberwurscht, unten kommt das selbe raus. Einzig die GewSt-Anrechnung hast Du noch-aber da h�ttest Du bei einem Einspruch gegen die EK GSE ja eine Verb�serung! Also auch keine Beschwer.
Wenn dann musst Du gegen die GewStMB vorgehen, und da sehe ich schwarz! Deklarierts einfach zuk�nftig korrekt, und beantworte dem FA die Frage nach dem "Warum vorher GSE" wahrheitsgem�ss: "keine Ahnung, hab ich nicht gemacht.". W�r evtl sogar ein Fall f�r die Berufshapfli... ----------------- LG Clematis |
|||
23.11.2010, 16:41
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Ok, das leuchtet ein.
Naja, mal schauen, wie ich dem Mandant das erkl�re. Danke f�r eure Antworten! Ich habe nichts anzumelden, au�er dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
|||
23.11.2010, 16:55
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Halt! Stopp!
Aber was ist mit �35b GewStG? Wenn der Einkommensteuerbescheid ge�ndert wird, dann muss auch der Gewerbesteuermessbescheid ge�ndert werden. Nun k�nnte ich ja den Einkommensteuerbescheid dahingehend �ndern lassen, weil eben keine Erm��igung auf Grund gewerblicher Eink�nfte und riskiere die Verb�serung. Im Gegenzug w�rde ja aber dann die Gewerbesteuer erstattet werden. Und damit w�re die Einkommensteuerr�ckzahlung nicht so dramatisch. Viel zu schnell aufgegeben ;-) Ich habe nichts anzumelden, au�er dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
|||
23.11.2010, 16:56
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Ich sehe das �hnlich .. wenn m�sste man den Gewerbesteuermessbescheid �ndern, sofern das m�glich ist.
Der ist Grundlagenbescheid f�r den Gewerbesteuerbescheid und ist auch ein ganz "normaler" Steuerbescheid. Daher w�rd ich nach der Devide verfahren : "Versuch macht kluch .." Vielleicht klappts ja mit � 129 AO. Dann bekommt man die GewSt zur�ck und darf daf�r dann ESt nachzahlen, weil � 35 EstG wegf�llt :-) lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
23.11.2010, 17:37
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Gewerbliche Eink�nfte eigentlich freiberufliche
Ein Ingenieur hat nicht zwingend freiberufliche Eink�nfte, nur weil er Ingenieur ist.
Er k�nnte ebenso irgendeinen Gewerbebetrieb haben. Wenn das nicht aus irgendwelchen Unterlagen hervorgeht, sehe ich schwarz f�r eine �nderungsm�glichkeit. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste