Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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04.01.2011, 21:58
Beitrag: #1
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Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Ich muss mal eine vielleicht dumme Frage stellen.
Sachverhalt: Stpf. ist eigentlich Kleinunternehmer, hat aber wegen eines ust-pflichtigen Mietverh�ltnisses zur Regelbesteuerung optiert. Daneben noch geringe Einnahmen aus Aufsichtsratst�tigkeit. Alles aber in so geringem Umfang, dass die USt unter EUR 1.000 p.a. betr�gt. So die unver�nderten Verh�ltnissen seit vielen Jahren. Ansonsten freiberufliche T�tigkeit im Rahmen einer Soziet�t ohne Auswirkung auf die eigene USt. Kurz: Es gibt ust-pflichtige Ums�tze, bisher aber wegen der geringen H�he seit Jahren eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von USt-VA. Ende 2010 gibt es aufgrund einer Sonderkonstellation eine einmalige Einnahme aus freiberuflicher T�tigkeit au�erhalb der Soziet�t, die zu einer Jahres-USt von �ber EUR 7.500 f�hrt. Stpfl. will die USt-Zahlung ertragsteuerlich noch in 2010 drin haben und gibt eine USt-VA f�r das IV. Quartal 2010 ab (macht also insoweit von der Befreiung von der Abgabepflicht keinen Gebrauch) und zahlt entsprechend. Frage: Kommt man in 2011 um die Abgabe von USt-VA herum, die ja dann eigentlich sogar monatlich angesagt w�ren oder kann man mit Verweis darauf, dass wieder nur unter 1.000 USt anfallen wird eine Befreiung (als Billigkeitsma�nahme) erreichen? Auf die Schnelle habe ich im Gesetzt, UStAE u.a. �berall nur gesehen, dass lediglich auf das Vorjahr abzustellen ist. Von Sonderf�llen ist zwar in A 18.6 UStAE die Rede, der Fall wird dort aber nicht ausdr�cklich genannt, sondern nur, dass eine Befreiung m�glich ist, "z. B. wenn und soweit in bestimmten VAZ regelm��ig keine USt entsteht". F�r eine etwaige Sonder-VZ g�be es eine ausdr�ckliche M�glichlichkeit diese in einem solchen Einzelfall niedriger als 1/11 festuzusetzen. Hat einer einen Erfahrungswert, wie das bei den F� gehandhabt wird? Im Moment gehe ich erstmal nach dem Prinzip "Versuch macht kluch" vor und will wegen eines Sonderfalls die Befreiung weiter haben, w�rde aber doch gern wissen, ob ich eine Handhabe habe, wenn das FA nicht will. |
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05.01.2011, 08:18
Beitrag: #2
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Den Fall hatte ich auch. Ich hab die Befreiung beantragt unter Hinweis auf ��148, 163 AO. Wurde mir abgeschmettert mit der Begr�ndung, dass das Programm sowas nicht hergebe. Berliner Finanzamt.
Ein s�ddeutsches Finanzamt hat einige Jahre zuvor allerdings mitgemacht. � |
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05.01.2011, 11:38
Beitrag: #3
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Eine rechtliche Grundlage kenne ich nicht - da es bisher immer per Telefonat + anschlie�endem schriftlichem Antrag ging - musste ich auch nie danach suchen.
Rein praktisch sieht es so aus: Meine s�dwestdeutschen F� zeigen sich sehr flexibel, verstehen sich inzwischen auch als Dienstleister und lassen mit sich reden. Bei mir hat ein Anruf meistens den gew�nschten Erfolg gebracht. Vielleicht als kleine Argumentationshilfe: der Unternehmer k�nnte seine Jahreserkl�rung 2010 mit Zahllast von �ber � 7.500 unter Ausnutzung von Fristverl�ngerungen im Februar 2012 abgeben - und gleichzeitig die Erkl�rung f�r 2011. Und m�sste dann keine mtl. Voranmeldungen einreichen. Das FA k�me also wesentlich fr�her an die Umsatzsteuer und beide haben etwas davon. Vermutlich ist das eine Frage der Flexibilit�t der zust�ndigen Sachbearbeiter. |
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05.01.2011, 12:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2011 12:55 von meyer.)
Beitrag: #4
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Danke, wollte nur mal Erfahrungswerte h�ren, ich setze heute erst mal ein entsprechendes Fax ab und warte ab, was das FA zu 2011 von sich h�ren l�sst.
(Fall spielt sich in Brandenburg ab). Die Begr�ndung "das macht der Rechner nicht" finde ich immer wieder genial. Mit der Begr�ndung wollte ein Amt mal eine Vermieterin zur monatlichen Abgabe verpflichten, da sie ein Unternehmen neu begr�ndet habe. Sei hatte aber nur f�r eine Scheune (warum auch immer) zur USt-Pflicht optiert mit einer Jahres-USt von 100 EUR oder so, t�tigte aber schon mindestens zehn Jahre steuerfreie Vermietungsums�tze. Nach einer schriftlichen Stellungnahme, dass von einem neuen Unternehmen und einer monatlichen Abgabeverpflichtung keine Rede sein k�nne, ging es dann pl�tzlich. |
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05.01.2011, 14:03
Beitrag: #5
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:Die Begr�ndung "das macht der Rechner nicht" finde ich immer wieder genial. ... und ist im Zeitalter von KONSENS auf jeden Fall dann ein "billige" AUsrede, wenn man hier Forum mitbekommt, dass es in anderen Bundesl�nder geht! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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05.01.2011, 14:49
Beitrag: #6
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:(Fall spielt sich in Brandenburg ab). Brandenburg ist gro�. Die F� um Berlin herum (Oranienburg, Luckenwalde usw. werden sicherlich nicht mitmachen. Cottbus ist auch eher unwahrscheinlich. Ich bin gespannt. meyer schrieb:Nach einer schriftlichen Stellungnahme, dass von einem neuen Unternehmen und einer monatlichen Abgabeverpflichtung keine Rede sein k�nne, ging es dann pl�tzlich. Das kommt daher, weil die F� bei reinen Wohnungsvermietern kein "Kennzeichen U" setzen und den Vermieter damit nicht als Unternehmer wahrnehmen. Diese Nicht-Wahrnehmung scheint allerdings verbreitet zu sein. Die meisten Wohnungsvermieter werden nicht einmal wissen, dass sie Unternehmer sind. � |
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05.01.2011, 17:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2011 19:51 von meyer.)
Beitrag: #7
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
ecro schrieb:Brandenburg ist gro�.Hier das FA, das f�r das Autokennzeichen P zust�ndig ist. ecro schrieb:Das kommt daher, weil die F� bei reinen Wohnungsvermietern kein "Kennzeichen U" setzen und den Vermieter damit nicht als Unternehmer wahrnehmen. Diese Nicht-Wahrnehmung scheint allerdings verbreitet zu sein. Die meisten Wohnungsvermieter werden nicht einmal wissen, dass sie Unternehmer sind. Der Fall war damals so (und mir daher in Erinnerung geblieben): Im Rahmen der Erstellung der ESt-Erk�rung festgestellt, dass es pl�tzlich die ust-pflichtige Vermietung gibt, daher Jahreserkl�rung abgegeben. Daraufhin �bersendet FA Betriebser�ffnungsfragebogen, da ein neues Unternehmen er�ffnet worden sei und fordert k�nftig monatliche Voranmeldungen an. Anruf bei der Bearbeiterin, was das solle, schlie�lich hat sich mit Ausnahme der geringf�gigen USt seit Jahren nichts an den bekannten Verh�ltnissen ge�ndert und von einem neuen Unternehmen k�nne auch keine Rede sein: Antwort: Das sei, so, das m�sse sie so machen und das mache der Rechner auch nur so. Es blieb mir daraufhin nichts anderes �brig, als schriftlich anzufragen, ob ernsthaft entgegen der gesetzlichen Vorschrift verlangt werde, monatliche Voranmeldungen mit einer monatlichen USt von ca. 20 EUR oder so zu erstellen. |
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05.01.2011, 22:51
Beitrag: #8
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:Hier das FA, das f�r das Autokennzeichen P zust�ndig ist. Da wundert mich gar nichts. Das Potsdamer Finanzamt ist hierzustadt bekannt daf�r, eigene Steuergesetze zu haben. meyer schrieb:Antwort: Das sei, so, das m�sse sie so machen und das mache der Rechner auch nur so. Ob du es glaubst oder nicht: Wir lachen inzwischen schon �ber sowas. Luckenwalde und Potsdam sind DIE Renner hier. F�r einen Bekannten haben wir mal ein Einspruchsschreiben verfasst. An das FA Potsdam. Es ging um irgendwelche l�ppischen Dinge. Antwort des Finanzamts (sinngem��, den Wortlaut krieg ich nicht mehr hin): Als normaler B�rger, der sich nicht in den Tiefen des Steuerrechts auskennt, k�nne er nat�rlich nicht wissen, dass das FA in dieser Sache richtig gehandelt hat, als es diese Aufwendungen nicht zum Abzug zulie�. Aber er, der normale B�rger, k�nne sich beruhigt darauf verlassen, dass das schon richtig so ist, was wir, das FA, da gemacht haben. Und hier, auf dem zweiten Zettel, k�nne er den Einspruch gern zur�cknehmen, er m�sse da nur unterschreiben und zur�cksenden, und der Drops ist gelutscht. Mit Potsdam zusammenzuarbeiten macht wirklich Spa�. � |
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06.01.2011, 08:50
Beitrag: #9
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Zitat:Das Potsdamer Finanzamt ist hierzustadt bekannt daf�r, eigene Steuergesetze zu haben. Das kannte ich eigentlich aus meiner aktiven Laufbahn sowie jetzigen Zeit vorwiegend vom K�nigs Wusterhausener Landrecht. Das hat man sich immer gewundert, da sie ja die Fachhochschule f�r Finanzen von Brandenburg in dieser Stadt auch hatten - mittlerweile auch Ausbilung f�r Berlin und S/A, mittl. u. gehobener Dienst. Aber es wird wohl so einige Finanz�mter geben, welche sich eine besondere Beliebtheit bewahren ![]() Ciao Dragon |
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06.01.2011, 15:52
Beitrag: #10
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
ecro schrieb:Ob du es glaubst oder nicht: Wir lachen inzwischen schon �ber sowas. Luckenwalde und Potsdam sind DIE Renner hier.Stop. Der zweite Fall war nur ein Schmankerl aus der Vergangenheit, hat mit dem aktuellen bei P nichts zu tun und spielte sich schon vor ein paar Jahren ganz woanders ab. Insofern muss ich das FA P in Schutz nehmen. Aktuell w�re mir ja au�erdem ganz recht, wenn die die Steuergesetze gro�z�gig auslegen. |
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