Scheinselbst�ndig?
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03.03.2011, 11:27
Beitrag: #1
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Scheinselbst�ndig?
Hallo Kollegen,
ich habe hier einen EU-Ausl�nder, der in Dtl. seinen Wohnsitz und seinen Firmensitz hat (=> Est in Dtl). Der erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen an eine (in Zahlen: 1, - also nur 1) EU-Auslands-Firma, die keine Betriebst�tte in Dtl. unterh�lt (USt im reverse-charge-Verfahren verlagert nach EU-Ausland). Sonst hat er keinen Auftraggeber. Kriegt der ein Problem mit der Scheinselbst�ndigkeit? fragt: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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03.03.2011, 11:50
Beitrag: #2
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RE: Scheinselbst�ndig?
Hallo,
schau mal in � 4 SGB IV http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__5.html Danach w�rde ich sagen: im Prinzip ja, aber ... ich glaube kaum, dass die DRV oder das FA Sozialversicherungsbeitr�ge oder Steuern f�r ausl�ndische Beh�rden eintreiben wollen. Frag mal bei der DRV nach. Ansonsten gr�ndet man eine UG. Gru� tosch |
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03.03.2011, 11:52
Beitrag: #3
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RE: Scheinselbst�ndig?
Wenn, dann nur der Auftraggeber nach dem Recht des Auftraggeber-Staates.
Der X-Beh�rde in Y-Land d�rfte es doch schwer fallen nachzuweisen, dass der deutsche Auftragnehmer nur einen Kunden hat... schönen Tag noch phönix |
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03.03.2011, 20:58
Beitrag: #4
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RE: Scheinselbst�ndig?
Aus dem Link w�rde ich ja ein nein entlesen wollen...
Ich denke nochmal drauf rum. Danke vorab f�r Eure Meinungen! Wer noch mag, darf mich gerne stressen und mir sagen "das geht so nicht". LG von unterwegs mit'm H�ndi ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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05.03.2011, 08:37
Beitrag: #5
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RE: Scheinselbst�ndig?
So ganz gel�st habe ich mein Problem noch nicht, - daher schubse ich es jetzt nochmal hoch:
Wenn ich das richtig sehe, habe ich mit � 4 SGB IV kein Problem, weil mein Selbst�ndiger einen (momentan) auf 2 Jahre begrenzten Vertrag hat. Leider steht in dem Vertrag ein fixer Rahmenbezug. Wegen der Reisekosten-Erstattungen wird der Betrag der Einnahmen in den zwei Jahren gl�cklicherweise nicht exakt gleich sein. Bei der DRV m�chte ich nicht nachfragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Das FA werde ich sicher auch nicht fragen. Ich denke n�mlich auch, dass bez�glich der RV das Recht des Staates des Auftraggebers ma�geblich ist. Nur bl�de: sicher bin ich mir nicht. Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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