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noch mal Kirchensteuer
08.03.2011, 16:13
Beitrag: #1
noch mal Kirchensteuer
Hallo zusammen,

ich hab eine Frage zur Kirchensteuerpflicht, da ich mich gerade wundere, dass f�r meine Mandantin in 01/2010 noch KiSt abgef�hrt wurde, mir aber eine Bescheinigung des Amtgerichts vorliegt, dass sie bereits in 09/2009 ausgetreten ist. Jetzt kann ich wohl davon ausgehen, dass die Zahlung in 01/2010 darauf zur�ck zu f�hren ist, dass meine Mandantin ihrem AG den Austritt nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, gell? Kirchensteuerpflichtig war sie aber in den Zeitpunkt nicht mehr, richtig?

LG

tinka
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08.03.2011, 16:33
Beitrag: #2
RE: noch mal Kirchensteuer
Vermutlich nicht.
Das kommt darauf an, wann die Kirche sie aus der Steuerpflicht entl��t.
Meistens ist das ab dem Folgemonat, manchmal aber auch sp�ter.
Schon mal ins Kirchensteuergesetz geguckt?
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08.03.2011, 16:41
Beitrag: #3
RE: noch mal Kirchensteuer
tosch schrieb:Schon mal ins Kirchensteuergesetz geguckt?

Ich hab es mal gemacht:

� 3 (2) KiStG-NRW:
"Die Kirchensteuerpflicht endet bei einem nach Ma�gabe der geltenden staatlichen Vorschriften erkl�rten Kirchenaustritt mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erkl�rung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist."

Vorher musste ich noch gucken, in welches Land ich Iserlohn vergeografiere und hoffen, dass die Mandantin ebenfalls aus dem Land kommt.

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08.03.2011, 17:35
Beitrag: #4
RE: noch mal Kirchensteuer
Tjoa... dann w�re sie in der Tat lange raus aus der Steuerpflicht
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08.03.2011, 19:03
Beitrag: #5
RE: noch mal Kirchensteuer
Vermutlich wurde die LSt-Karte 2010 noch mit dem KiSt-Merkmal ausgestellt (das erfolgte fr�her ja immer bereits im September) und das wurde erst ab Februar berichtigt. Oder der AG hatte die Angaben aus dem Vorjahr �bernommen und das Ganze nicht r�ckwirkend korrigiert.
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08.03.2011, 20:15
Beitrag: #6
RE: noch mal Kirchensteuer
Naja, das ist schon klar. Ich w�rde der EStE das Abmeldepapier beilegen. In meiner Nachbarfrage habe ich ja beschrieben, was das FA da so zu machen in der Lage ist...

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08.03.2011, 21:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2011 21:48 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: noch mal Kirchensteuer
ecro schrieb:Ich w�rde der EStE das Abmeldepapier beilegen.
Sowieso, das aber schon in 2009, zumal dort ja schon nur anteilige KiSt festzusetzen ist, wof�r aber die Steuerformulare keine Eintragungsm�glichkeit vorsehen. Geht also nur mit individuellem Hinweis.

Dazu ein kleines Erlebnis von vor kurzem: Super-Chaos-Mandat, totaler Messi (nur bearbeitbar, da nur eine handvoll Belege ben�tigt werden, hinter denen man aber monatelang einzeln hinterherlaufen muss und die teilweise jedesmal als Zweitschrift neu besorgt werden m�ssen).

Ehemann: Nicht kirchenangeh�rig.
Ehefrau (Beamtin im Ruhestand, Versorgungsbez�ge): Ist drei Jahre vor dem gerade bearbeiteten VZ (das ist nat�rlich 2009) aus Kirche ausgetreten.

Das f�llt aber 2009 zum ersten Mal auf, da Mandant es nicht f�r n�tig h�lt, dem StB das mitzuteilen und au�erdem anscheinend die Bez�gestelle immer das KiSt-Merkmal aus dem Vorjahr �bernommen hat und irgendwie auf Hinweis erst unterj�hrig in 2009 rausgenommen.

Auf R�ckfrage kommt raus, dass Ehefrau nicht erst in 2009 ausgetreten ist, sondern schon drei Jahre fr�her. Austrittserkl�rung nat�rlich nicht mehr auffindbar.

Daraufhin �ber Ehemann darum gebeten, Abschrift beim Standesamt (das ist in dem Bundesland zust�ndig) zu besorgen. (Durchaus ernst gemeinter) Kommentar Ehemann: "Ich finde das nicht richtig, die soll ruhig Kirchensteuer bezahlen").

Wohlgemerkt: Er ist gar nicht in der Kirche und zahlt au�erdem immer aus seiner Kasse die gemeinsame Steuerschuld.

Inzwischen haben wir es tats�chlich geschafft eine Zweitausfertigung der Austrittserkl�rung zu bekommen ...

Nur wer das Mandat kennt, kann ermessen, was das f�r einen Erfolg darstellt ...

(Mandant ist aber so gut wie nicht freisetzbar, seit 30 Jahren oder so bei uns, w�rde der mandatszust�ndige Partner kaum �bers Herz bringen).
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08.03.2011, 21:39
Beitrag: #8
RE: noch mal Kirchensteuer
Hehe, wer kennt solche Leute nicht? In all den Facetten deiner Beschreibung bis hin zum Nichtrausschmei�enk�nnen...

Aber das hier

"nur bearbeitbar, da nur eine handvoll Belege ben�tigt werden, hinter denen man aber monatelang einzeln hinterherlaufen muss"

das hab ich derzeit bei einem Mandanten, der mal gerade Anfang 20 ist, aber dessen Belege vier dicke Ordner f�llen. F�r 2009 musste ich Einspruch einlegen, weil ich derweil 2010 bearbeitet habe und festgestellt hatte, dass er in 2009 eine Wohnung gekauft hatte, die vermietet ist.

Wieso wei� man sowas nicht, wenn man mit seinem 2009er Steuerkram antanzt?

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08.03.2011, 21:40
Beitrag: #9
RE: noch mal Kirchensteuer
Das ist �brigens auch derselbe wie der im Nachbarthread mit der nicht festgesetzten Kirchensteuer.

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