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KFZ-Nutzung
17.03.2011, 11:19
Beitrag: #1
KFZ-Nutzung
Hallo zusammen,


eine Verwaltungs GmbH mit hohem Gewinn knapp unter 1 Mio. hat vier betriebliche Fahrzeuge:

1. Audi wird im Rahmen eines Arbeitsverh�ltnisses der Partnerin gestellt (1%Regelung)

2. Porsche A 80.000,00
3. Porsche B 100.000,00
4. Porsche C 130.000,00

2.-4. werden vom GGF genutzt.

H 8.1 (9-10) LStR sagt unter

�berlassung mehrerer Kraftfahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Kraftfahrzeuge zur Verf�gung, so ist bei der pauschalen Nutzungswertermittlung f�r jedes Fahrzeug die private Nutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen; dem privaten Nutzungswert kann der Listenpreis des �berwiegend genutzten Kraftfahrzeugs zugrunde gelegt werden, wenn die Nutzung der Fahrzeuge durch andere zur Privatsph�re des Arbeitnehmers geh�rende Personen so gut wie ausgeschlossen ist.

Da der Partnerin ebenfalls ein Fahrzeug zur Verf�gung steht (siehe 1.) und es keine Verwandten, Kinder usw. gibt die das Fahrzeug nutzen k�nnen muss meiner Meinung nach auch nur 1 Fahrzeug der 1%Regelung unterworfen werden.



Mich w�rde mal die Meinung der Pr�fer hier im Forum interessieren, was die Finanzverwaltung zu diesen 3 recht teuren Fahrzeugen sagen w�rde ?!?


Kann hier eine verdeckte Gewinnaussch�ttung in´s Spiel kommen ?
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17.03.2011, 12:17
Beitrag: #2
RE: KFZ-Nutzung
� 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG
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17.03.2011, 12:27
Beitrag: #3
RE: KFZ-Nutzung
Unangemessen bei einem Gewinn (nicht: Umsatz!) von 1 Mio?
Sehe ich nicht zwingend.

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17.03.2011, 12:50
Beitrag: #4
RE: KFZ-Nutzung
vGa, hinsichtlich der nicht abgrechneten KfZ, da private Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann.

Entgegen fr�herer Verwaltungsanweisungen (lediglich Eigenverbrauch des teuersten PKW´s) ist nunmehr f�r alle PKW eine Privatnutzung zu berechnen. (BMF, 18.11.2009, IV C 6 - S 2177/07/10004)

Nun handelt es sich hierbei zwar um einen GGF und nicht um einen Einzelunternehmer. Das �ndert meiner Ansicht nach aber nichts an der Tatsache. Pr�fer wird verlangen, dass die private Nutzung der Porsche B und C ausgeschlossen ist und dies ist bei einem GGF so meine ich nicht m�glich, selbst wenn im Vertrag stehen w�rde er hat die Autos nach der Arbeit auf dem "Betriebshof " etc. abzustellen und den Autoschl�ssel abzugeben.

Ciao Dragon
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17.03.2011, 13:12
Beitrag: #5
RE: KFZ-Nutzung
Da passt doch der Fall des Segelyacht-Urteils.
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17.03.2011, 13:34
Beitrag: #6
RE: KFZ-Nutzung
?Wenn kein Unterschied mehr ist zwischen Segeljacht und schw�bischer Elde-Karosse, dann tausche ich demn�chst meinen bayerischen Kleinwagen gegen eine Kleinyacht mit nur zwei mageren Schlafpl�tzen.
Anrufe zu mir!

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17.03.2011, 13:43
Beitrag: #7
RE: KFZ-Nutzung
Hallo, sehe gerade erst die Antworten, meine Benachrichtigungsfunktion scheint nicht zu klappen:


@limo: Was ist unangemessen bei dieser Gr��enordnung ? Das denke ich ist noch diskutierbar. Ehrlichgesagt h�tte ich es auch liebergehabt dass es "nur" 2 Porsches gewesen w�ren, aber es musste ja noch das 3. Gef�hrt sein...


@dragon: Aber genau das Urteil zielt auf einen Einzelunternehmer. Im Bereich der Arbeitnehmer�berlassung / Lohnsteuer gilt meiner Meninung nach das was ich im Ausgangspost aus den Lohnsteuerrichtlinien zitiert habe.


@showbee Hast Du mir da eine Quelle ? Ich suche aber auch nochmals im Internet
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17.03.2011, 13:49
Beitrag: #8
RE: KFZ-Nutzung
Erg�nzend aus Haufe:

2.7 �berlassung mehrerer Fahrzeuge
Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verf�gung, so ist zun�chst f�r jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Der Nutzungswert f�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bruttolistenpreis desjenigen Fahrzeugs, das der Arbeitnehmer �berwiegend f�r diese Fahrten einsetzt. Eine andere Berechnung ergibt sich in den F�llen, in denen die gleichzeitige Privatnutzung der verschiedenen Firmenwagen ausgeschlossen ist, weil die Nutzung der Fahrzeuge durch andere zur Privatsph�re des Arbeitnehmers geh�rende Personen nicht in Betracht kommt, etwa eine Nutzung durch die Ehefrau oder vollj�hrige Kinder. In diesen F�llen ist ausschlie�lich das �berwiegend genutzte Fahrzeug zu erfassen.

Wichtig
Abweichende Behandlung im Bereich der Gewinneink�nfte

F�r den Bereich der Gewinneink�nfte hat der BFH entschieden, dass bei �berlassung mehrerer Fahrzeuge der pauschale Nutzungswert f�r jedes Fahrzeug anzusetzen ist, auch wenn feststeht, dass ausschlie�lich eine Person die Fahrzeuge privat nutzen kann (Aufgabe der sog. Junggesellenregelung f�r den betrieblichen Bereich)[1]. Die Entscheidung ist nur f�r den Bereich der Einkommensteuer von Bedeutung.

UND NUN KOMMTS

Im Lohnsteuerverfahren ist dagegen f�r die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer weiterhin ausschlie�lich das Fahrzeug der �berwiegenden Nutzung nach der 1-%-Methode zu versteuern, sofern die Nutzung der �brigen Fahrzeuge durch andere zur Privatsph�re des Arbeitnehmers geh�renden Personen ausgeschlossen ist.
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17.03.2011, 14:03
Beitrag: #9
RE: KFZ-Nutzung
Zitat:UND NUN KOMMTS

Im Lohnsteuerverfahren ist dagegen f�r die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer weiterhin ausschlie�lich das Fahrzeug der �berwiegenden Nutzung nach der 1-%-Methode zu versteuern, sofern die Nutzung der �brigen Fahrzeuge durch andere zur Privatsph�re des Arbeitnehmers geh�renden Personen ausgeschlossen ist.

Und was gibt es dazu f�r eine gesetzliche Grundlage? Oder gibt es dazu eine Verwaltungsanweisung? Nur weil es im Haufe Themenlexikon steht, heisst das ja noch nicht, dass es so richtig ist.

Welchen Grund au�er den aus der Gesellschafterbeziehung heraus sollte es denn geben mehrere Porsches im BV der GmbH zu haben?
Der Pr�fer wird sich auf die Hinterbeine stellen und sagen - sch�n dass sie f�r einen Porsche lohnsteuerlich die korrekte Behandlung gew�hlt haben, aber die anderen beiden ´Porsches sind vGa - .

Ich bleibe bei vGa - sonst k�nnten die zwei Porsches auch aus dem BV raus.

Ciao Dragon
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17.03.2011, 14:11
Beitrag: #10
RE: KFZ-Nutzung
@dragon Haufe und LStR H8.1 steht es drin, mehr habe ich nicht gefunden...

Welchen Grund ? Repr�sentationszwecke ? Keine Ahnung warum man 3 P haben muss :-)

Nat�rlich wird da auch im Pr�fungsfall der Neidfaktor mitspielen, das ist mir jetzt sich klar...
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