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KFZ-Nutzung
17.03.2011, 14:30
Beitrag: #11
RE: KFZ-Nutzung
Hallo,

Zitat:Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer

Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer einer GmbH nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht unter Anwendung der sog. 1%-Methode zu besteuern.

Es ist in der Praxis gang und g�be, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verf�gung stellt. Beim Arbeitgeber f�hrt dies im Umfang der tats�chlichen Betriebskosten zu abzugsf�higen Betriebsausgaben und beim dem Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, der im Regelfall pauschal f�r jeden Kalendermonat mit 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs zu versteuern ist. Gleicherma�en ist im Grundsatz zu verfahren, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung untersagt ist, er das Fahrzeug aber dennoch privat nutzt.

Handelt es sich in einem solchen Fall des Nutzungsverbots bei dem Arbeitgeber um eine GmbH und bei dem Arbeitnehmer um deren Gesch�ftsf�hrer und zugleich Gesellschafter, liegen die Dinge komplizierter. �ber einen solchen Fall hatte der BFH jetzt zu entscheiden:

Die Betriebsaufwendungen stellen dann bei der GmbH steuerpflichtige verdeckte Gewinnaussch�ttungen dar, der Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer vereinnahmt keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleink�nfte. Die BFH bemisst die verdeckte Gewinnaussch�ttung bei der GmbH nicht mit 1 % des Listenpreises, sondern mit dem tats�chlichen Verkehrswert des Nutzungsvorteils und erh�ht diesen Wert noch um einen Gewinnaufschlag. Er weicht damit von der Finanzverwaltung ab, die die verdeckte Gewinnaussch�ttung sowohl bei der GmbH als auch bei dem Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer aus Vereinfachungsgr�nden ebenfalls mit 1 % des Listenpreises bewertet.

Im konkreten Fall ging es um den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer einer GmbH, der den Firmen-Pkw, einen Jaguar XJR V8 mit einem Bruttolistenpreis von seinerzeit rund 138 000 DM, privat genutzt hatte, obwohl ihm dies vertraglich ausdr�cklich untersagt war.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Januar 2008 - I R 8/06

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.03.2011, 15:35
Beitrag: #12
RE: KFZ-Nutzung
Ok

Richtlinien bzw. Hinweise sind ja schon mal was.

Mir schwebt da aber etwas in Richtung Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr vor. Und das auch nur hinsichtlich der KSt-rechtlichen Beurteilung.

Wie gesagt der Pr�fer wird evtl. sogar sagen, dass er es "gut" findet, dass f�r einen PKW der Lohn korrekt gerechnet wurde.

Andererseits w�rde ich als Pr�fer argumentieren, dass die anderen beiden PKW rein aus Gesellschafterbeziehung in der GmbH sind - denn ein ordentlicher Gesch�ftsf�hrer w�rde doch wahrscheinlich nicht noch zwei weitere PKW´s "ungenutzt" rumstehen haben.

Dein GGF hat dann das Problem diese zu wiederlegen - ich unterstelle mal es handelt sich um einen Alleingesellschafter. Wie soll er darlegen, dass er nur einen PKW privat genutzt hat? Und die andern beiden nie!!!

Ich mache mich diesbez�glich auch noch mal bei meiner Partenerin schlau. (Au�enpr�ferin)Big Grin

PS sehe gerade, dass @ZAunk�nig ein Urteil dazu hat, dies unterst�tzt meine Gedanken - DankeCool

Ciao Dragon
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17.03.2011, 15:58
Beitrag: #13
RE: KFZ-Nutzung
@Zaunk�nig

Auch dir vielen Dank erstmal. In dem zitierten Urteil geht es aber darum, dass der GGF vertragswidrig das PKW privat genutzt hatte ohne dass er eine Nutzungserlaubnis der GmbH hatte.

In meinem Fall habe ich eine Nutzungserlaubnis laut Arbeitsvertrag. Gefahren werden kann nur ein PKW gleichzeitig, ein mehrfacher Ansatz der 1% Regelung scheidet deshalb aus.


@Dragon

Ich sage nochmals dass ich mir als Pr�fer ebenfalls die Frage stellen w�rde, warum 3 PKW in dieser Preisklasse.

Deshalb w�rde mich auch eine Einsch�tzung deiner Frau sehr freuen...



NACHTRAG SIEHE 3.

BFH Urteil vom 23.04.2009 - VI R 81/06 (ver�ffentlicht am 01.07.2009)
Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer als Arbeitnehmer; vGA oder Arbeitslohn bei Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer

Leitsatz
1. F�r die Frage, ob ein Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer als Arbeitnehmer i.S. von � 1 Abs. 2 S�tze 1 und 2 LStDV zu beurteilen ist, ist nicht entscheidend, in welchem Verh�ltnis er an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.


2. Allerdings sind Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer, die mindestens 50 % des Stammkapitals der GmbH innehaben, regelm��ig Selbst�ndige im Sinne des Sozialversicherungsrechts (Anschluss an BFH -Urteil vom 2. Dezember 2005 VI R 16/03, BFH/NV 2006, 544 ).


3. Ist die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdr�cklich gestattet, kommt der Ansatz einer vGA in H�he der Vorteilsgew�hrung nicht in Betracht. Nach �bereinstimmender Auffassung des I. Senats und des VI. Senats des BFH liegt in einem solchen Fall immer Sachlohn und keine vGA vor.


4. Dagegen ist eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senats-Beschluss vom 15. November 2007 VI ER-S 4/07).


5. Bei einer nachhaltigen "vertragswidrigen" privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer liegt allerdings der Schluss nahe, dass Nutzungsbeschr�nkung oder -verbot nicht ernstlich gewollt sind, sondern lediglich "auf dem Papier stehen". Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverh�ltnis als auch durch das Arbeitsverh�ltnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedarf der wertenden Betrachtung im Einzelfall.



Hier reden wir aber bestimmt wieder nur von EINEM Auto und nicht von DREIEN !!!!
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17.03.2011, 16:09
Beitrag: #14
RE: KFZ-Nutzung
PiranhaVS schrieb:Deshalb w�rde mich auch eine Einsch�tzung deiner Frau sehr freuen...

Nee - ist "nur" meine Partnerin - noch . Tongue Das ist in unseren Gefilden nicht so wichtig, ob ein Ring am Finger ist oder nicht Tongue .

Ach und mit deinem Urteil bekommst du Probleme, wenn ein Pr�fer kommt, weil der sich sicherlich dem Ersten Senat des BFH anschliessen w�rde. Und nicht nur dem "popligem" 6. Lohnsteuersenat.Rolleyes

Ciao Dragon
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17.03.2011, 16:17
Beitrag: #15
RE: KFZ-Nutzung
Die Frauen machen mit oder ohne Ring den gleichen �rger oder Spass, gell ;-)

Trotzdem w�re es nett wenn ich ein kleines Feedback erhalten k�nnte.


Ich fahr �brigens auch P !!!!! allerdings nur eugeot :-)
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17.03.2011, 19:07
Beitrag: #16
RE: KFZ-Nutzung
Hallo,

Die Beweislast der Nutzung obliegt doch erst einmal bei der GmbH. Die Verstrickung gesellschaftlich notwendiges BV und Autoverliebtheit des GGF ist doch viel zu eng, um nicht automatisch auf die Idee zu kommen, dass hier eher private Triebe Anlass f�r die Anschaffung der Kfz �ber die GmbH sind, also gesellschaftsrechtlich verursacht.


Warum kommt man nicht auf den Gedanken ein hochwertiges Kfz im privaten Verm�gen zu halten und daf�r dann, mit entsprechendem vertraglichen Verbot, die anderen Kfz als reines Betriebsverm�gen auszuweisen?



Es gibt im �brigen tats�chlich einen Grund, warum ein Alleingesellschafter durchaus mehrere Kfz im Verm�gen der GmbH h�lt - Status beim Kunden.

Ich habe schon die verr�cktesten Sachen erlebt. Wer mit Hochadel schon einmal zu tun hatte, der wei�, dass man da selbst mit einem hochpreisigen Luxusauto v�llig neben der Spur liegen kann und gesch�ftlich au�en vor ist.

Milieuanw�lte fahren mitunter Kfz, die sie im normalen Leben nicht anr�hren w�rden.

Und weil man nicht nur Kunden hat die den Protz lieben, braucht man auch noch ein Kfz mit entsprechendem Understatement.

Mitunter macht es auch Sinn einen kleinen, wendigen Flitzer zu haben, der sich im Stadtverkehr besser lenken l��st.

Oder im landwirtschaftlichen Bereich wird neben einer normalen Limousine oft ein zugkr�ftiger Gel�ndewagen ben�tigt.


Gut, passt hier mit der Porscheverliebtheit nicht, aber sind allemal Gr�nde f�r mehrere Kfz.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.03.2011, 22:51
Beitrag: #17
RE: KFZ-Nutzung
Ich meinte Grds des BFH I R 54/95! Die Porsches verursachen BA, aber bei min. bei 2 von 4, ggf bei 3 von 4 f�hren s�mtliche BA zzgl Gewinnaufschlag zu vGA!
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17.03.2011, 22:53
Beitrag: #18
RE: KFZ-Nutzung
Passend auch BFH I R 27-29/05
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