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R�ckstellung oder Verbindlichkeit
06.05.2011, 10:07
Beitrag: #21
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Ich mache mal ein anderes Beispiel:

Tantieme f�r den GeserGefter wird am 31.03. des Folgejahres zur Auszahlung f�llig.

DATEV bucht das, - obwohl die Tatsache der Verbindlichkeit zum 31.12. des Jahres feststeht und die H�he bei Erstellung der Bilanz auch feststeht auch nicht in die Verbindlichkeiten, sondern in die R�ckstellungen?

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06.05.2011, 16:31
Beitrag: #22
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Hallo,

......wo sie auch hingeh�rt.

Der Anspruch der Tantieme mag zwar im alten Wirtschaftsjahr und aufgrund vertraglicher Vereinbarung begr�ndet sein, aber die tats�chliche H�he der Tantieme ergibt sich doch erst im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz, weil dann die tantiemebestimmenden Faktoren erst ermittelt werden.


Wie @showbee schon geschrieben hat - es wird Niemand danach kr�hen, wenn die Betr�ge unbedeutend sind, aber deshalb ist der Verbindlichkeitsausweis dennoch nicht richtig.


Der komplette Vorgang aus Leistung und Gegenleistung muss im alten Jahr vollzogen und bestimmt sein, damit es zu einem Ausweis als Verbindlichkeit kommt.
Und immer dann, wenn die Bestimmtheit von Vorg�ngen in der Zukunft abh�ngig ist, und das ist sie in aller Regel bei Abrechnung im folgenden Wirtschaftsjahr, habe ich zum Bilanzstichtag eben lediglich eine sonstige R�ckstellung.


Ich w�rde mir allerdings nichts daraus machen. Das Thema ist so strittig. Das h�ngt aber eben mit dem f�lschlich verstandenen Begriff der Wertaufhellung zusammen.

Wertaufhellung bedeutet lediglich, dass alle jenen, f�r die aufzustellende Bilanz zu ber�cksichtigende Faktoren, welche bis zum Aufstellungsstichtag bekannt sind, auch im entsprechenden Jahresabschluss zu ber�cksichtigen sind.
Ungeachtet der eigentlichen Bewertung in der Bilanz, findet ja eine Ber�cksichtigung statt.

Es geht jetzt lediglich darum zu bewerten als welche Bilanzposition die Tatsache zu ber�cksichtigen ist. Und hier kommt es nicht mehr darauf an, was nach dem Bilanzstichstag ist, sondern was bis zum Bilanzstichtag tats�chlich passiert ist.

Und wenn ich nichts konkretes zur Bewertung am Bilanzstichtag habe, dann ist es v�llig egal was ich sp�ter zur Konkretisierung des Wertes erfahre, ich habe den Ansatz des Wertes zum Stichtag vorzunehmen.

Und fehlt mir der "Erf�llungsbetrag" (so hei�t die der R�ckzahlungsbetrag jetzt einheitlich f�r Verbindlichkeiten und R�ckstellungen) zum Bilanzstichtag, hilft es mir nicht, wenn ich ihn zu einem sp�teren Zeitpunkt erfahre. Er w�rde lediglich dazu beitragen, dass ich ihn insgesamt zu ber�cksichtigen habe.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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06.05.2011, 21:13
Beitrag: #23
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
mein Senf zum Thema:

Mein Dozent hat immer gepredigt:

Erste Stufe: Ansatz dem Grunde nach!
Zweite Stufe: Ansatz der H�he nach!

Wir bewerten einen Passivposten zum 31.12.

Und zu diesem 31.12. kann noch kein Mensch die H�he der Tantieme wissen. Und da H�he der Verbindlichkeit zu diesem Zeitpunkt ungewiss ist = R�ckstellung.

Das Theme Wertaufhellung etc. ist dann erst ein Problem der zweiten Stufen d.h. Ansatz der H�he nach.
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06.05.2011, 23:48
Beitrag: #24
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Thumbs up!
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