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VBL Beitr�ge abzugsf�hig?
08.06.2011, 10:07
Beitrag: #1
VBL Beitr�ge abzugsf�hig?
Guten morgen allemal,

habe eine Frage zur Abzugsf�higkeit von VBL - Beitr�gen die auf der Lohnsteuerjahresbescheinigung aufgef�hrt sind.

Im konkretem Fall, geht es um den Veranlagungszeitraum 2009. Der Steuerpflichtige zahlt beitr�ge an die VBL. Als er diese in der St.Erkl. in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen hat, sagt (in diesem Fall FA J�lich) das die Beitr�ge keine steuerlichen Auswirkungen haben.
Verstehe ich nicht, denn der St.pfl. zahlt ja nun diese Beitr�ge und sie werden doch auch versteuert?

Vielleicht kann mir hier einer helfen...vielen Dank schonmal
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08.06.2011, 12:29
Beitrag: #2
RE: VBL Beitr�ge abzugsf�hig?
VBL Beitr�ge die auf der LSt.-Bescheinigung aufgef�hrt sind, sind normalerweise "Riester"-Beitr�ge und geh�ren nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern in die Anlage AV. Und dann erfolgt eben die G�nstigerpr�fung: SA-Abzug oder Zulage, was eben von der H�he der Beitr�ge und dem Verdienst abh�ngt. Es kann also sein, da� die Beitr�ge keine steuerl. Auswirkung haben, weil die Zulage h�her ist. Genauere Pr�fung nur bei genauen Zahlen.
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08.06.2011, 18:26
Beitrag: #3
RE: VBL Beitr�ge abzugsf�hig?
Riester ist es m. E. nur in manchen Konstellationen (wird von der VBL angeboten), die klassische VBL ist keine Riester. Au�erdem gibt es die M�glichkeit einer Gehaltsumwandlung in eie bAV, wobei ich denke, dass die Betr�e dann nicht auf der LSt-Bescheinigung auftauchen.

Die "normalen" VBL-Beitr�ge werden m. E. genauso behandelt wie Beitr�ge zu einer privaten RV, d. h. es kommt auf Abschlusszeitpunkt und erste Beitragszahlung an.
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09.06.2011, 09:51
Beitrag: #4
RE: VBL Beitr�ge abzugsf�hig?
Also aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, da� die VBL Betr�ge, die auf der LSt.-Bescheinigung stehen, immer Riester Beitr�ge sind. Das Problem ist nur, das viele AN, wenn man sie nach einer Riesterrente fragt, gar nicht wissen, da� sie eine haben. Hier im �ffentl. Dienst wurden die Beitr�ge, die fr�her als betriebliche AV gezahlt wurden, in einen Riestervertrag umgewandelt wurden, ohne die AN zu informieren. Ich habe fast t�glich das Problem, da� ich den Leuten begreiflich machen muss, da� sie eine Riesterrente haben. Viele kommen mit dem "Papierkrieg" zu mir und ich fange dann an erstmal die Zulagen zu beantragen. Leider ist das nur max. 2 Jahre r�ckwirkend m�glich. Ich habe sehr viele F�lle wo Zulagen von mehreren hundert Euro einfach aus Unwissenheit nicht beantragt wurden, weil die Besch�ftigten einfach nicht informiert wurden. Hinzu kommt auch, da� die Formulare (Antr�ge) extrem Augensch�dlich sind. Dagegen sind die Steuerformulare noch einfach und verst�ndlich. Mittlerweile rate ich jedem, der mich nach der Riesterrente fragt, davon ab. Ich stehe mit dem ganzen Verfahren mittlerweile auf totalem Kriegsfu�, hab ja schon ein paar Beitr�ge wohl dazu geschrieben. Die ganze Riestersache macht nur f�r die Anbieter Sinn, aber f�r die AN nicht. Hatte gerade gestern einen Fall wo der Vertrag seit 2007 besteht: bisher eingezahlte Beitr�ge ca. 2.400,- bisher festgesetzte Zulagen ca. 50,-. Da sprangen alle Alarmglocken an, denn den Antrag hab ich damals selber ausgef�llt und das mit der Dauervollmacht die Zulagen jedes Jahr automatisch zu beantragen, aber anscheinend hat das nur in 2007 funktioniert. Jetzt versucht der Mandant Einsicht in das damalige Original zu bekommen. Nur ist dieses spurlos verschwunden. Wen wunderts, da� die Versicherung das nicht finden kann. Jetzt haben wir schnell noch einen Antrag f�r 09 und 10 und die n�chste Jahre gestellt, aber die Zulagen f�r 08 von fast 100,- sind wahrscheinlich weg. Tja, in den letzten 5 Jahren sind fast 2.500,- auf den Vertrag eingezahlt worden und der aktuelle Stand auf dem Konto sind gerademal 1.500,-. Wenn mir dann einer erz�hlen will, da� dies eine lohnden Altersvorsorge sein soll, zumal der Mandant in 2 Jahren in Rente geht, dann beherrscht er nicht das 1x1.
So, jetzt hab ich mich abreagiert, aber f�r mich geh�rt der Riester in den Knast.
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14.06.2011, 08:38
Beitrag: #5
RE: VBL Beitr�ge abzugsf�hig?
@Opa,

da stehe ich ganz bei Dir !!!

Lohnen tut sich das wohl nur, wenn man kr�ftig einzahlt (Maximalbetrag) und die entsprechenden Steuern (hoher Steuersatz) durch den SA-Abzug spart.

Ansonsten zehren die Verwaltungskosten (Welceh eigentlich?) der Anbieter die Zulagen meist schon wieder auf - Zumindest bei Geringverdienern.

Ciao Dragon
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