Verpflegungsmehraufwand bei T�tigkeit innerhalb einer Gemeinde?
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09.06.2011, 11:49
Beitrag: #1
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Verpflegungsmehraufwand bei T�tigkeit innerhalb einer Gemeinde?
Liebe Kollegen,
ich suche mir gerade einen Wolf und finde nicht das gesuchte. Hinter grund: Ein Mandant war als Notarzt t�tig. Meine Mitarbeiterin w�rde seine Arbeitszeiten jetzt unter dem Gesichtspunkt der Verpflegungsmehraufwendungen durchgehen, da er oft Schichten mit mehr als 8 Stunden hatte und keine "konkrete" Arbeitsstelle. Ich habe in Erinnerung, dass das fr�her nur ging, wenn die "Reise" au�erhalb der politischen Gemeinde war. Sprich: f�r eine T�tigkeit einen H�userblock weiter konnte man (meiner Erinnerung nach) keine Mehraufwendungen geltend machen. Hat jemand eine Fundstelle oder liege ich tats�chlich selber falsch? Danke. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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09.06.2011, 12:41
Beitrag: #2
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RE: Verpflegungsmehraufwand bei T�tigkeit innerhalb einer Gemeinde?
Ob H�userblock oder Gemeinde ist uninteressant. Es wird auf die Art der T�tigkeit abgestellt, also typische (fr�her) Einsatzwechselt�tigkeit, d.h. an st�ndig wechselnden Einsatzorten unterwegs, wobei es nicht auf die Entfernung ankommt. Jetzt kommt allerdings neu erschwerend hinzu, da� das FA gern eine Gemeinde als weitr�umiges Arbeitsgebiet bezeichnet, und da wird es schwierig. Habe gerade einen Streit hinter mir, wo die ganze Stadt Dresden als weitr�umiges Arbeitsgebiet bezeichnet wurde. Das haben sie dann zwar nicht durchzusetzen versucht, aber bspw. bei Schornsteinfegern usw. ist es oft schwierig, weil die eben ihr festes Gebiet zugewiesen bekommen.
Man sollte also erstmal feststellen wieweit die unterschiedlich Einsatzorte entfernt bzw. auch auseinander sind und ob er eventuell zwischendurch wieder zu Hause, oder in seiner Praxis ist, und an wieviel Tagen im Jahr das der Fall ist, da� er st�ndig unterwegs ist. |
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