Betriebsaufspaltung + SBV
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15.06.2011, 19:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2011 19:24 von Cloud.)
Beitrag: #1
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Betriebsaufspaltung + SBV
Hallo,
mich interessiert bei folgendem Fall, wie Ihr das ganze angehen w�rdet: Es gibt die Betriebsgesellschaft H GmbH, daran ist der Gesellschafter H zu 50% beteiligt, die restlichen 50% geh�ren der Ehefrau B und den Kindern. Die Besitzgesellschaft ist die H+B GbR, daran ist H mit 40% beteiligt, die restlichen 60% geh�ren der Ehefrau B und den Kindern. Die GbR vermietet Maschinen und Grundst�cke an die GmbH (Betriebsaufspaltung). den Die Beteiligung der H GmbH ist im Sonderbetriebsverm�gen des Gesellschafter H enthalten. Zus�tzlich befinden sich im Sonderbetriebsverm�gen Maschinen und Grundst�cke, die an die H GmbH vermietet werden. Bei der Ehefrau und den Kindern ist dies entsprechend, bis auf das die Maschinen und Grundst�cke fehlen. Dann gibt es noch die GGM H+B(SBV), die nur Grundst�cke an die GmbH vermietet. Gesellschafter sind jeweils zur H�lfte H und seine Ehefrau B. Die GGM wurde in 2008 gegr�ndet. Nun stirbt H und veerbt alles den Kindern zu gleichen Teilen. Was muss man als erstes bewerten? Kann man alles einzeln bewerten und dann zusammenf�hren? Gr��e und Danke |
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15.06.2011, 21:02
Beitrag: #2
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RE: Betriebsaufspaltung + SBV
ich w�rde mit der H GmbH anfangen, da deren wert sp�ter f�r die bewertung des SBV der H+B GbR ben�tigt wird. der rest ist einzeln zu bewerten, insbesondere auch im hinblick auf �� 13a, 13b ErbStG
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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15.06.2011, 21:55
Beitrag: #3
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RE: Betriebsaufspaltung + SBV
Wenn man alles einzeln bewertet, ist dann auch f�r jedes einzelne der Substanzwert zu beachten??
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15.06.2011, 22:25
Beitrag: #4
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RE: Betriebsaufspaltung + SBV
M.M.n. ja, �� 95, 97, 109, 11 BewG.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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16.06.2011, 10:38
Beitrag: #5
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RE: Betriebsaufspaltung + SBV
Cloud schrieb:Hallo, Wieso Sonder-BV. Die Betriebsaufspaltung geht vor. Es ist m.E. alles BV der GBR, GGM. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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