AN aus Polen - keine LSt-Karte?
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07.07.2011, 16:31
Beitrag: #1
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AN aus Polen - keine LSt-Karte?
Hallo,
seit dem 01.06. d�rfen Polen ohne Arbeitsgenehmigung in D arbeiten. Ein Pole, noch in Polen als Hausmann gemeldet, aber schon mit festem Wohnsitz in D, stellt sich also beim Mandant vor, wird eingestellt und aufs Finanzamt geschickt, damit er sich eine Lohnsteuerkarte holt. Das Finanzamt schickt ihn wieder weg und sagt: wir wissen nicht, was wir da ausstellen sollen - frag in 3 Wochen noch mal nach. Es lebe die EU! Und keiner wei�, wie es geht. Hat da schon jemand Erfahrungen? Gru� tosch |
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08.07.2011, 08:26
Beitrag: #2
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RE: AN aus Polen - keine LSt-Karte?
Wenn er einen festen Wohnsitz in D hat, dann steht ihm auch eine LSt-Karte als unbeschr�nkt Stpfl zu.
Ist er verheiratet, bekommt er sogar die LSt-Klasse 3 |
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08.07.2011, 08:27
Beitrag: #3
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RE: AN aus Polen - keine LSt-Karte?
Erfahrung nicht, aber er braucht auf jeden Fall eine Steuer-ID.
Nur mit der k�nnen Daten an BZSt �bermittelt und gespeichert werden. |
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09.07.2011, 01:30
Beitrag: #4
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RE: AN aus Polen - keine LSt-Karte?
hmm die Id gibts doch beim einwohnermeldeamt am schnellsten .. zumindest wenn er einen wohnsitz hier hat sollte der An ja auch schon in D gemeldet sein...
Wenn das FA dann nicht weiter weiss oder den Wohnsitz in D bezweifelt w�rde ich erst einmal eine bescheinigung nach � 39 d EstG beantragen...dann hat man auch was f�r den Ag in der Hand :-) lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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11.07.2011, 09:49
Beitrag: #5
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RE: AN aus Polen - keine LSt-Karte?
Hallo,
danke erst mal f�r Eure Einsch�tzungen. @ Jive: da der Pole einen Wohnsitz in D hat, ist er unbeschr�nkt est-pflichtig -> und das FA stellt keine 39d-Bescheinigung aus. Deine Alt. 1 trifft zu: es wei� schlicht und einfach nicht, wie der Fall zu behandeln ist. Meine Lohnperle hat das Problem jetzt so gel�st, dass sie den AN zun�chst mal wie einen beschr�nkt steuerpflichtigen nach Stkl. I abrechnet. Jaja, ich wei�, dass das jetzt v�llig bescheuert klingt ![]() Aber sie hat in irgendeinem Lohnseminar mitbekommen dass es eine Vorschrift gibt, die das f�r 2011 erm�glicht, weil es ja keine LSt-Karten mehr gibt, sondern nur noch "Ersatzbescheinigungen" und eine solche vom FA f�r den Polen nicht erstellt wird. Dies Verfahren ist aber nur f�r 2-3 Monate m�glich, dann mu� die Ersatzbescheinigung entweder vorgelegt werden oder der Lohn r�ckwirkend ab Beginn nach Stkl VI versteuert werden. Jetzt hoffen wir, dass da in den n�chsten Tagen eine gesetzliche Regelung oder Verwaltungsanweisung kommt. Gru� tosch |
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11.07.2011, 15:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2011 15:42 von zaunkönig.)
Beitrag: #6
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RE: AN aus Polen - keine LSt-Karte?
Hallo,
@tosch Die Lohnperle hat recht. Ist geregelt in � 39c EStG. Grunds�tzlich sind ab 2011 die Finanz�mter f�r die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bzw. einer Ersatzbescheinigung zust�ndig. Dazu bedarf es auch nicht zwingend einer ID-Nummer, die kann nachbeantragt werden. Der Pole holt sich bei der Gemeinde eine Meldebescheinigung und gibt dort die Angaben an, die f�r die Gemeinde zwingend notwendig sind und ebenfalls Bestandteil der Lohnabzugsbesteuerung. Mit der Meldebescheinigung geht er zu seinem Wohnsitzfinanzamt und beantragt die Ersatzbescheinigung. Gleichzeitig beantragt er die Vergabe einer ID-Nummer. Weigert sich das Wohnsitzfinanzamt, dann kann der Arbeitgeber bei seinem Betriebsst�ttenfinanzamt genau das gleiche Procedere beantragen. Im Gegensatz zum Wohnsitzfinananzamt m�ssen die eine zwingend eine Bescheinigung ausstellen, wenn die auch zun�chst mal etwas anders aussieht. Das w�re das erste mal, dass das Finanzamt von sich aus auf Steuern, schon im Vorgriff der Besteuerung verzichtet. Wenn ich die zugeh�rige Verwaltungsanweisung dazu finde, setze ich sie nachtr�glich noch rein. Nachtrag zur Steuer-ID Die kann sofort beim Meldeamt erfragt werden. Die haben die in der EDV (normalerweise). Sollte die ID tats�chlich noch nicht vergeben sein, ist ein Antrag beim BZaSt zu stellen. Das geht unkompliziert online. Wer mit einer �ffentlichen Stelle zu tun hat (Arbeitsamt, Krankenkasse, Meldeamt, Finanzamt etc.) der kann auf die Frage hinsichtlich der Steuer-ID getrost antworten, dass er diese nicht kennt. Die �mter sind von Amts wegen dazu verpflichtet die Steuer-ID zu ermitteln. Und damit dann sch�ne Gr��e an den Sachbearbeiter beim FA, der dann die Ersatzbescheinigung ausstellen darf. Er steht gleich zweimal in der Pflicht. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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