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Ort der Leistung
27.07.2011, 14:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2011 14:48 von Dragon.)
Beitrag: #11
RE: Ort der Leistung
Haufe in Form v. Prof. R.R. Radeisen meint" Sportliche Leistungen sind Leistungen , die im Wesentlichen auf eine k�rperliche Ert�chtigung durch Leibes�bungen oder gleichgestellte Bet�tigungen gerichtet sind." Und das scheinen die Herren Profis wohl zu machen.

Ciao Dragon
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27.07.2011, 15:24
Beitrag: #12
RE: Ort der Leistung
Ich habe 4 Kommentare rauf und runter gelesen. Auch mir ist dabei diese Formulierung �ber den Weg gelaufen, aber wenn ich das Gesetz beim Wort nehme steht dort:

Zitat:Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgef�hrt, wo der Unternehmer jeweils ausschlie�lich oder zum wesentlichen Teil t�tig wird:
sportliche oder �hnliche Leistungen einschlie�lich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenh�ngenden T�tigkeiten, die f�r die Aus�bung der Leistungen unerl�sslich sind,

Wenn die Vorschrift beginnt mit "die folgenden sonstigen Leistungen" k�nnen damit nur sonstige Leistungen im Sinne des UStG gemeint sein. Nat�rlich k�nnen auch sportliche Leistungen "sonstige Leistungen" sein aber dann fehlt es bei einem Training wohl am Leistungsempf�nger. Training d�rfte wohl eher dem Selbstzweck des Vereins dienen.

Ich behaupte jetzt einfach mal, die Kommentierung beschreibt die 0815 F�lle. Sportler kommt, macht Sport und bekommt daf�r Geld. Ort der dann auch im umsatzsteuerlichen Sinne sportlichen Leistung (=sonstige Leistung) ist dann der Ort des Geschehens. Erfolgt dies im Rahmen einer Veranstaltung (Tennistunier, Fussballtunier) dann ist der Ort der sonstigen Leistung des Veranstalters auch der Ort des Geschehens.

Mit ist kein Fall in der Kommentierung begegnet, der auch nur ansatzweise auf meinen Streitfall passen w�rde.

Mir ist aber ein BFH-Urteil untergekommen, welches meine Auffassung st�tzt: XI R 27/09

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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27.07.2011, 18:04
Beitrag: #13
RE: Ort der Leistung
Hallo,

soweit ich in Erinnerung habe gibt es dazu vom BMF was, wenn es sich tats�chlich um einen Profi-Club handelt.

Ansonsten Anruf beim W�rstchenk�nig von M�nchen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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27.07.2011, 19:16
Beitrag: #14
RE: Ort der Leistung
Wurstk�nig bitte... das ist Bayern Wink
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27.07.2011, 20:01
Beitrag: #15
RE: Ort der Leistung
Vom BMF habe ich weder zu Fussball noch zu Profimanschaften was gefunden Sad

Ich habe das mit unserem USt-HSB durchgesprochen und auch er geht von einer Aufteilung zwischen Leistungen im Zusammenhang mit Grundst�cken (Beherbergung und Sportpl�tze) und der Verpflegung aus.
� 3a Abs. 2 Nr. 3 UStG a.F. scheitert daran, dass vom Verein keine umsatzsteuerlichen sportlichen Leistungen erbracht werden. Dabei kommt es auch nicht darauf an, was die Spieler bekommen, denn diese sind AN des Clubs. Der Veranstalter (hier mein Ef) schlie�t einen Vertrag mit dem Club und wenn der Club keine sportlichen Leistungen im Sinne des UStG in Spanien erbringt, dann ist m.E. nix mit � 3a Abs. 2 Nr. 3 UStG a.F.

Was sollte so ein Anruf bringen? H�ren sie mal, wie ist das eigentlich, wenn sie in der BuLi-Pause ins Trainingslager fahren? Stellt Ihnen der Veranstalter deutsche USt in Rechnung, hat der Veranstalter �berhaupt seinen Sitz in D oder hat er, wenn er ausl�ndische USt ausweist, eine Niederlassung im Trainingsland?

Oder war mit Wurst/W�rstchenk�nig gar keine Fussballclub gemeint?

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28.07.2011, 00:09
Beitrag: #16
RE: Ort der Leistung
Also beim Wurstfabrikanten kann ich weiterhelfen: ist ein ehemaliger Spieler von einem gro�en Fu�ballverein (der heute nur zweiter geworden ist bei einem Turnier), und eine Wurstfabrik in N�rnberg mit aufgebaut hat ... Cool

Ansonsten tendiere ich auch zur Aufteilung der Leistungen ...[/b]

Gruss
Uwe
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28.07.2011, 09:21
Beitrag: #17
RE: Ort der Leistung
Hallo,

genau aus diesem Grund enden im Regelfall die Trainingslager mit einem Testspiel bzw. Freundschaftsspiel. In diesem Augenblick w�rde ich alles unter den � 3a (2) Nr. 3 a.F. UStG packen.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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28.07.2011, 09:31
Beitrag: #18
RE: Ort der Leistung
Dragon schrieb:Prof. R.R. Radeisen

Bei Rolf-R�diger Radeisen habe ich �brigens seinerzeit Unterricht in Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer gehabt.

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28.07.2011, 09:55
Beitrag: #19
RE: Ort der Leistung
Hallo,

Die Profiabteilung eines Sportvereins ist ein wirtschaftlicher Gesch�ftsbetrieb und unterliegt damit den steuerlichen Gegebenheiten. Diese Abteilungen sind weg von Gemeinn�tzigkeit und allen anderen Kategorien im Sinne der Steuerbefreiung gem. AO - soweit es diese Abteilungen betrifft.

Grunds�tzlich ist also der Verein zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Hinsichtlich der Beurteilung, wie denn nun die sportliche Leistung zu beurteilen ist, ziehen wir doch einfach mal einen Vergleich zu einem ganz normalen wirtschaftlichen Unternehmen:

Die Firma mit dem Stern kommt auf den Gedanken eine Schulungsveranstaltung f�r seine Manager in Malaga durchzuf�hren. Die Durchf�hrung �bernimmt ein interner Manager, die Leistungen werden von einem Veranstalter angebucht.

Wie w�rdest Du nun da die Leistung des Veranstalters beurteilen?

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28.07.2011, 10:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 10:10 von Kiharu.)
Beitrag: #20
RE: Ort der Leistung
Zitat:Wie w�rdest Du nun da die Leistung des Veranstalters beurteilen?

Wenn ich gemeint bin, dann so wie meine L�sung mit dem Fussballclub. Beherbung = � 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG a.F. und Happi Happi nach � 3a Abs. 1 UStG a.F.

Begr�ndung:

vom Unternehmen mit dem Stern werden im Rahmen dieser Veranstaltung keine umsatzsteuerlich relevanten sonstigen (kulturelle, unterrichtende bla bla bl�) Leistungen in Malaga erbracht.

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