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Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
06.09.2011, 08:37
Beitrag: #1
Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Guten Morgen, Kollegen,

mal wieder ein Einkommensteuer-Knoten in meinem Hirn..., der auf Mithilfe von Euch hofft:

Fall:

Ein Ingenieur ist bei einem Arbeitnehmer-�berlasser angestellt und wird nur bei einem einzigen Auftragnehmer in der Automobilindustrie eingesetzt.

Er setzt f�r die Entfernungspauschale die Fahrten zur tats�chlichen Arbeitsst�tte (= Automobilhersteller) an.

Nun gibt es aber eine Bescheinigung des Arbeitgebers (=AN�), dass der AN an 100 Tagen im Jahr von der Arbeitsst�tte (!) zu einem Pr�fgel�nde und zur�ck zur Arbeitsst�tte gefahren w�re.

Fall a)

Die Berscheinigung entspricht nicht den Tatsachen, da der AN teilweise zwar erst morgens mit dem eigenen Auto in die Firma gefahren ist, - dann aber einen Testwagen genommen hat, damit aufs Pr�fgel�nde gefahren ist, - und abends vom Pr�fgel�nde direkt mit dem Testwagen nach Hause (, - was angesichts der Lage von Heimatort des AN, Ort des Automobilherstellers und Ort des Pr�fgel�ndes auch wirtschaftlich und sinnvoll erscheint).
Am n�chsten Tag ist der dann wieder aufs Pr�fgel�nde, danach mit dem Testwagen zum Automobilhersteller und mit dem eigenen Wagen zur�ck nach Hause.

F�r diese Tage bin ich nun geneigt, die Entfernungspauschale um jeweils einen Tag zu k�rzen und keine Kosten f�r eine Dienstfahrt anzusetzen. Korrekt?

Fall b)

Es ist auch vorgekommen, dass der AN direkt mit dem eigenen Auto von daheim aufs Pr�fgel�nde gefahren ist, dort mit einem Testwagen herumgefahren ist, und abends wieder mit der eigenen Karre nach Hause.

Mein Ansatz: keine Entfernungspauschale f�r diese Tage, aber daf�r Dienstfahrt mit Hin- und R�ckfahrt- Kilometern x 0,30 �. Korrekt?

Fall c)

Der Arbeitnehmer f�hrt morgends mit dem eigenen Auto zum Pr�ffeld. Dort �bernimmt er einen Testwagen, f�hrt mit dem Testwagen seine Runden und abends mit dem Testwagen nach Hause.
Am n�chsten Morgen f�hrt er mit dem Testwagen aufs Pr�fgel�nde und abends mit dem eigenen Auto wieder heim.

Mein Ansatz:

F�r diese 2 Tage keine Entfernungspauschale + 1 x Dienstfahrt nur mit Hinfahrt und eine Dienstfahrt nur die R�ckfahrt. Korrekt?

Zusatz-Probleme:

Die Bescheijnigung des AG ist falsch. Die ist so gestaltet, weil es wohl bei dem Automobilhersteller irgendwelche Unfallversicherungsrichtlinien bez�glich Dienstfahrten mit eigenen Kfz gibt.

Der AN sieht sich heute leider au�erstande, die jeweiligen Fahrten genau nachzuvollziehen.

Wie gro� sch�tzt Ihr die Chance f�r eine Tats�chliche Verst�ndigung, wenn ich beispielsweise sch�tze, dass die drei obigen Szenarien zu jeweils gleichen Teilen vorgekommen seien und das dem FA so in die Steuererkl�rung schreibe?

Verwirrt: die Catja

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06.09.2011, 09:40
Beitrag: #2
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Catja schrieb:Der AN sieht sich heute leider au�erstande, die jeweiligen Fahrten genau nachzuvollziehen.
Sollten nicht alle Fahrten auf Pr�fgel�nde dokumentiert sein? M�sste nicht auf dem Pr�fgel�nde eine Liste gef�hrt werden, wann und durch wen das Gel�nde belegt ist und wer wann welche Pr�ffahrten vornimmt? Ansonsten g�be es doch bestimmt Tage, an denen keiner da ist und Tage, an denen zu viele gleichzeitig testen wollen.

Mir scheint eher, er will nicht.
Und dann ist ihm wahrscheinlich jede L�sung recht, die ihm ein paar Euros erspart.

Wenn der AN ausschlie�lich testet, k�nnen dann nicht die bescheinigten 100 Tage deiner Variante b) entsprechen? Und die restlichen 130 Arbeitstage entfallen auf a) und c) und wurden gar nicht bescheinigt?

Tats�chliche Verst�ndigung im Rahmen einer Steuererkl�rung?
Oder ist das Verfahren schon etwas weiter?
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06.09.2011, 09:47
Beitrag: #3
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
N�, n�, - wir sind noch bei der Steuererkl�rungserstellung. Ich m�chte nur kostenintensive Nachfragen des Finanzamtes f�r eine steuerliche Auswirkung von 100 �uronen vermeiden.

Werde mich wohl strikt an die AG-Beschinigung halten und sowohl Dienstfahrten mit dem eigenen, als auch m,it den Testfahrzeugen au�en vor lassen.
(Au�erdem gehe ich mal generell davon aus, dass der Auftraggeber es nicht gerne s�he, wenn ein AN mit einem Erlk�nig privat nach Hause und wieder aufs Testgel�nde f�hrt. Es handelte sich ja nicht um sog "Dauerl�ufer".)

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06.09.2011, 09:52
Beitrag: #4
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Zitat:Wie gro� sch�tzt Ihr die Chance f�r eine Tats�chliche Verst�ndigung, wenn ich beispielsweise sch�tze, dass die drei obigen Szenarien zu jeweils gleichen Teilen vorgekommen seien und das dem FA so in die Steuererkl�rung schreibe?
Gut, wenn es plausibel ist.
Zitat:Ein Ingenieur ist bei einem Arbeitnehmer-�berlasser angestellt und wird nur bei einem einzigen Auftragnehmer in der Automobilindustrie eingesetzt.
Was steht hierzu im Arbeitsvertrag, denn ein AN einer Leih-Fa. kann beim Kunden keine regelm. Arbeitsst�tte begr�nden, somit scheidet Entfpsch. komplett aus. Alle Fahrtkosten des AN, egal ob zum AG (Auftraggeber) o. Pr�fgel�nde sind nach DR-Grunds�tzen anzurechnen (eventuelle VMA beachten).
Zitat:Die Bescheijnigung des AG ist falsch.
Also ignorieren und dies dem FA mitteilen.
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06.09.2011, 10:09
Beitrag: #5
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
@Opa, - ich weiss, ich weiss, - aber mit den Finanz�mtern im Bereich R�sselsheim haben wir alle diesbez�glich schon ewiges Gezacker gehabt die AN� ist so konzipiert, dass der AN nur bei dem einen Automobilhersteller besch�ftigt ist (mit Ziel der sp�teren Einstellung beim Entleiher). Es belibt da bei der EntfPausch.

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06.09.2011, 11:19
Beitrag: #6
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Na und? Wer oder was ist R�sselsheim? Etwas besonderes? Tongue
Ich wei�, sie halten sich f�r etwas Besonderes, sind sie aber nicht. Cool

Aber selbst wenn wir das mal ausklammern, f�r die ersten 3 Monate bleibt es dabei, ansonsten:
a) 1x Entfpsch. + ggf. 2x VMA
b) Fahrtkosten n. DR-Grunds�tzen + ggf. 1x VMA
c) Fahrtkosten n. DR-Grunds�tzen + ggf. 2x VMA

Also mit a) u. b) gehe ich mit, aber nicht mit c) Pr�ffeld=Testgel�nde=keine regelm. Arbeitsst�tte --> also keine Entfpsch. sondern DR (f�r die Fahrten mit dem eigenen KfZ), aber keine DR Kosten f�r Fahrten mit Fa. Pkw nach Hause.
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06.09.2011, 14:01
Beitrag: #7
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Hallo,

ich w�rde auch die Bescheinigung ansetzen, denn m�glicherweise ist er noch h�ufiger zum Testgel�nde gefahren - mit einem Testwagen. Wenn er mit dem Testwagen direkt vom Testgel�nde nach Hause gefahren ist, liegt kein geldwerter Vorteil vor, weil es sich um eine Dienstreise handelt. Einzig die (einzelne) Fahrt zur Arbeitsst�tte w�re ein geldwerter Vorteil. Aus Vereinfachungsgr�nden w�rde ich daher nicht 230 Tage ansetzen, sondern nur 220 Tage, denn diese Fahrten mit dem Testwagen au�erhalb des Testgel�ndes d�rften in der Tat eher selten standgefunden haben ...
Wenn Du die Arbeitstage dabei um 10 Tage k�rzt, bedeutet dass, dass er an 20 Tagen mit dem Testwagen von seiner Wohnung zur Arbeitsst�tte gefahren ist. Das halte ich schon f�r sehr hoch - abgesehen davon, dass er von der Wohnung auch wieder zum Testgel�nde zur�ckgefahren sein k�nnte ...

Gruss
Uwe
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06.09.2011, 14:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2011 14:09 von Catja.)
Beitrag: #8
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
*grins & frag*: Wie ermitteln wir denn den geldwerten Vorteil eines Erlk�nigs? *gr�bel*.

nee, - im Ernst: Ich habe mich mit dem Mandanten eben auf den Weg des geringsten Widerstandes geeinigt, da es in Summe nur um 100 � rauf und runter geht, - und die zu erwartenden Schwierigkeiten beim FA dann in keinem Verh�ltnis mehr zu den bei mir entstehenden Kosten f�r den Schriftwechsel stehen.

Danke Euch trotzdem f�r eure Mithilfe (und das mit der Bewertung des Erlk�nigs bleibt spannend...)

die Catja

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06.09.2011, 14:22
Beitrag: #9
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
�hh, er ist doch aber nie mit dem Erlk�nig von zu Hause zum AG gefahren, oder?
Also keine 0,03 und Privatnutzung w�rde ich hier auch ausschlie�en, also auch keine 1%, somit sehe ich keinen geldw. Vorteil.
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06.09.2011, 14:38
Beitrag: #10
RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Nachtrag:
Mir scheint, da� du neueste Rechtssprechung �bersiehst.
Zitat:Fahrten zu mehreren Arbeitsst�tten sind Dienstreisen

Wie viele regelm��ige Arbeitsst�tten ein Arbeitnehmer pro Tag aufsuchen kann, hat der Bundesfinanzhof mit drei aktuellen Urteilen neu festgelegt (Az. VI R 55/10, VI R 3610, VI R 58/09). Auch wenn sich die T�tigkeit auf mehrere Arbeitsorte verteilt, kann h�chstens ein Ort regelm��ige Arbeitsst�tte sein.
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