Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
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06.09.2011, 08:37
Beitrag: #1
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Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Guten Morgen, Kollegen,
mal wieder ein Einkommensteuer-Knoten in meinem Hirn..., der auf Mithilfe von Euch hofft: Fall: Ein Ingenieur ist bei einem Arbeitnehmer-�berlasser angestellt und wird nur bei einem einzigen Auftragnehmer in der Automobilindustrie eingesetzt. Er setzt f�r die Entfernungspauschale die Fahrten zur tats�chlichen Arbeitsst�tte (= Automobilhersteller) an. Nun gibt es aber eine Bescheinigung des Arbeitgebers (=AN�), dass der AN an 100 Tagen im Jahr von der Arbeitsst�tte (!) zu einem Pr�fgel�nde und zur�ck zur Arbeitsst�tte gefahren w�re. Fall a) Die Berscheinigung entspricht nicht den Tatsachen, da der AN teilweise zwar erst morgens mit dem eigenen Auto in die Firma gefahren ist, - dann aber einen Testwagen genommen hat, damit aufs Pr�fgel�nde gefahren ist, - und abends vom Pr�fgel�nde direkt mit dem Testwagen nach Hause (, - was angesichts der Lage von Heimatort des AN, Ort des Automobilherstellers und Ort des Pr�fgel�ndes auch wirtschaftlich und sinnvoll erscheint). Am n�chsten Tag ist der dann wieder aufs Pr�fgel�nde, danach mit dem Testwagen zum Automobilhersteller und mit dem eigenen Wagen zur�ck nach Hause. F�r diese Tage bin ich nun geneigt, die Entfernungspauschale um jeweils einen Tag zu k�rzen und keine Kosten f�r eine Dienstfahrt anzusetzen. Korrekt? Fall b) Es ist auch vorgekommen, dass der AN direkt mit dem eigenen Auto von daheim aufs Pr�fgel�nde gefahren ist, dort mit einem Testwagen herumgefahren ist, und abends wieder mit der eigenen Karre nach Hause. Mein Ansatz: keine Entfernungspauschale f�r diese Tage, aber daf�r Dienstfahrt mit Hin- und R�ckfahrt- Kilometern x 0,30 �. Korrekt? Fall c) Der Arbeitnehmer f�hrt morgends mit dem eigenen Auto zum Pr�ffeld. Dort �bernimmt er einen Testwagen, f�hrt mit dem Testwagen seine Runden und abends mit dem Testwagen nach Hause. Am n�chsten Morgen f�hrt er mit dem Testwagen aufs Pr�fgel�nde und abends mit dem eigenen Auto wieder heim. Mein Ansatz: F�r diese 2 Tage keine Entfernungspauschale + 1 x Dienstfahrt nur mit Hinfahrt und eine Dienstfahrt nur die R�ckfahrt. Korrekt? Zusatz-Probleme: Die Bescheijnigung des AG ist falsch. Die ist so gestaltet, weil es wohl bei dem Automobilhersteller irgendwelche Unfallversicherungsrichtlinien bez�glich Dienstfahrten mit eigenen Kfz gibt. Der AN sieht sich heute leider au�erstande, die jeweiligen Fahrten genau nachzuvollziehen. Wie gro� sch�tzt Ihr die Chance f�r eine Tats�chliche Verst�ndigung, wenn ich beispielsweise sch�tze, dass die drei obigen Szenarien zu jeweils gleichen Teilen vorgekommen seien und das dem FA so in die Steuererkl�rung schreibe? Verwirrt: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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06.09.2011, 09:40
Beitrag: #2
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Catja schrieb:Der AN sieht sich heute leider au�erstande, die jeweiligen Fahrten genau nachzuvollziehen.Sollten nicht alle Fahrten auf Pr�fgel�nde dokumentiert sein? M�sste nicht auf dem Pr�fgel�nde eine Liste gef�hrt werden, wann und durch wen das Gel�nde belegt ist und wer wann welche Pr�ffahrten vornimmt? Ansonsten g�be es doch bestimmt Tage, an denen keiner da ist und Tage, an denen zu viele gleichzeitig testen wollen. Mir scheint eher, er will nicht. Und dann ist ihm wahrscheinlich jede L�sung recht, die ihm ein paar Euros erspart. Wenn der AN ausschlie�lich testet, k�nnen dann nicht die bescheinigten 100 Tage deiner Variante b) entsprechen? Und die restlichen 130 Arbeitstage entfallen auf a) und c) und wurden gar nicht bescheinigt? Tats�chliche Verst�ndigung im Rahmen einer Steuererkl�rung? Oder ist das Verfahren schon etwas weiter? |
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06.09.2011, 09:47
Beitrag: #3
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
N�, n�, - wir sind noch bei der Steuererkl�rungserstellung. Ich m�chte nur kostenintensive Nachfragen des Finanzamtes f�r eine steuerliche Auswirkung von 100 �uronen vermeiden.
Werde mich wohl strikt an die AG-Beschinigung halten und sowohl Dienstfahrten mit dem eigenen, als auch m,it den Testfahrzeugen au�en vor lassen. (Au�erdem gehe ich mal generell davon aus, dass der Auftraggeber es nicht gerne s�he, wenn ein AN mit einem Erlk�nig privat nach Hause und wieder aufs Testgel�nde f�hrt. Es handelte sich ja nicht um sog "Dauerl�ufer".) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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06.09.2011, 09:52
Beitrag: #4
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Zitat:Wie gro� sch�tzt Ihr die Chance f�r eine Tats�chliche Verst�ndigung, wenn ich beispielsweise sch�tze, dass die drei obigen Szenarien zu jeweils gleichen Teilen vorgekommen seien und das dem FA so in die Steuererkl�rung schreibe?Gut, wenn es plausibel ist. Zitat:Ein Ingenieur ist bei einem Arbeitnehmer-�berlasser angestellt und wird nur bei einem einzigen Auftragnehmer in der Automobilindustrie eingesetzt.Was steht hierzu im Arbeitsvertrag, denn ein AN einer Leih-Fa. kann beim Kunden keine regelm. Arbeitsst�tte begr�nden, somit scheidet Entfpsch. komplett aus. Alle Fahrtkosten des AN, egal ob zum AG (Auftraggeber) o. Pr�fgel�nde sind nach DR-Grunds�tzen anzurechnen (eventuelle VMA beachten). Zitat:Die Bescheijnigung des AG ist falsch.Also ignorieren und dies dem FA mitteilen. |
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06.09.2011, 10:09
Beitrag: #5
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
@Opa, - ich weiss, ich weiss, - aber mit den Finanz�mtern im Bereich R�sselsheim haben wir alle diesbez�glich schon ewiges Gezacker gehabt die AN� ist so konzipiert, dass der AN nur bei dem einen Automobilhersteller besch�ftigt ist (mit Ziel der sp�teren Einstellung beim Entleiher). Es belibt da bei der EntfPausch.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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06.09.2011, 11:19
Beitrag: #6
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Na und? Wer oder was ist R�sselsheim? Etwas besonderes?
![]() Ich wei�, sie halten sich f�r etwas Besonderes, sind sie aber nicht. ![]() Aber selbst wenn wir das mal ausklammern, f�r die ersten 3 Monate bleibt es dabei, ansonsten: a) 1x Entfpsch. + ggf. 2x VMA b) Fahrtkosten n. DR-Grunds�tzen + ggf. 1x VMA c) Fahrtkosten n. DR-Grunds�tzen + ggf. 2x VMA Also mit a) u. b) gehe ich mit, aber nicht mit c) Pr�ffeld=Testgel�nde=keine regelm. Arbeitsst�tte --> also keine Entfpsch. sondern DR (f�r die Fahrten mit dem eigenen KfZ), aber keine DR Kosten f�r Fahrten mit Fa. Pkw nach Hause. |
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06.09.2011, 14:01
Beitrag: #7
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Hallo,
ich w�rde auch die Bescheinigung ansetzen, denn m�glicherweise ist er noch h�ufiger zum Testgel�nde gefahren - mit einem Testwagen. Wenn er mit dem Testwagen direkt vom Testgel�nde nach Hause gefahren ist, liegt kein geldwerter Vorteil vor, weil es sich um eine Dienstreise handelt. Einzig die (einzelne) Fahrt zur Arbeitsst�tte w�re ein geldwerter Vorteil. Aus Vereinfachungsgr�nden w�rde ich daher nicht 230 Tage ansetzen, sondern nur 220 Tage, denn diese Fahrten mit dem Testwagen au�erhalb des Testgel�ndes d�rften in der Tat eher selten standgefunden haben ... Wenn Du die Arbeitstage dabei um 10 Tage k�rzt, bedeutet dass, dass er an 20 Tagen mit dem Testwagen von seiner Wohnung zur Arbeitsst�tte gefahren ist. Das halte ich schon f�r sehr hoch - abgesehen davon, dass er von der Wohnung auch wieder zum Testgel�nde zur�ckgefahren sein k�nnte ... Gruss Uwe |
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06.09.2011, 14:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2011 14:09 von Catja.)
Beitrag: #8
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
*grins & frag*: Wie ermitteln wir denn den geldwerten Vorteil eines Erlk�nigs? *gr�bel*.
nee, - im Ernst: Ich habe mich mit dem Mandanten eben auf den Weg des geringsten Widerstandes geeinigt, da es in Summe nur um 100 � rauf und runter geht, - und die zu erwartenden Schwierigkeiten beim FA dann in keinem Verh�ltnis mehr zu den bei mir entstehenden Kosten f�r den Schriftwechsel stehen. Danke Euch trotzdem f�r eure Mithilfe (und das mit der Bewertung des Erlk�nigs bleibt spannend...) die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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06.09.2011, 14:22
Beitrag: #9
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
�hh, er ist doch aber nie mit dem Erlk�nig von zu Hause zum AG gefahren, oder?
Also keine 0,03 und Privatnutzung w�rde ich hier auch ausschlie�en, also auch keine 1%, somit sehe ich keinen geldw. Vorteil. |
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06.09.2011, 14:38
Beitrag: #10
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RE: Ausw�rtst�tigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Nachtrag:
Mir scheint, da� du neueste Rechtssprechung �bersiehst. Zitat:Fahrten zu mehreren Arbeitsst�tten sind Dienstreisen |
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