Anzahlungen auf 13b-Leistungen
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16.12.2011, 16:34
Beitrag: #1
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Anzahlungen auf 13b-Leistungen
Hallo,
hat irgend jemand von Euch Erfahrungen mit Anzahlungen bei 13b-Leistungen? Muss bei einer ACto-Anforderung 19% ausgewiesen werden oder kann hier der Steuerausweis unter Verweis auf � 13b unterbleiben? Und wie handhabt der Leistungsempf�nger dann die Zahlung. Danke Euch. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.12.2011, 16:57
Beitrag: #2
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RE: Anzahlungen auf 13b-Leistungen
Hallo,
zaunk�nig schrieb:Muss bei einer ACto-Anforderung 19% ausgewiesen werdennein zaunk�nig schrieb:oder kann hier der Steuerausweis unter Verweis auf � 13b unterbleiben?ja zaunk�nig schrieb:Und wie handhabt der Leistungsempf�nger dann die Zahlung.�13b-Steuer einbehalten, siehe � 13b Abs. 4 Satz 2 UStG Sch�nes Wochenende |
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18.12.2011, 11:39
Beitrag: #3
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RE: Anzahlungen auf 13b-Leistungen
Hallo,
soweit klar. Habe da in erster Linie ein technisches Verst�ndnisproblem. W�re die Leistung erbracht und die Rechnung ausgestellt, dann w�rde der Leistungsempf�nger die Leistung buchhalterisch auf den entsprechenden Konten erfassen, in etwa so: Fremdleistungen � 13b an Verb. L+L Damit ist dann auch die richtige umsatzsteuerliche Behandlung gew�hrleistet. Bei Abschlagsanforderungen ist in aller Regel die Leistung ja noch nicht erbracht oder zumindest nicht als Teilleistung abrechnungsf�hig. Bei einem normalen Leistenden erfolgt die Buchung �ber: Vrg-Kto Anzahlungen an geleistete Anzahlungen Eine Verbuchung der Leistung an sich erfolgt nicht, somit also keine kostenm��ige Belastung. Anders als beim Leistenden erfolgt beim Leistungsempf�nger auch keine parallele Verbuchung �ber z.B. i. Ausf. befindl. Bauleistungen. Der Empf�nger einer 13b-Leistung m�sste nun im Bereich der Anzahlung ein entsprechendes Konto ansprechen, welches eben einerseits die Umsatzsteuer ausl�st und andererseits den Vorsteuerabzug garantiert. Und das sehe ich gerade nicht, wenn ich nicht noch eine zweite Buchung dranh�nge, die beide Konten direkt anspricht Vorsteuer 13b an USt 13b Dann fehlt mir aber der entsprechende Umsatz in der Voranmeldung. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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