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angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
15.02.2012, 16:13
Beitrag: #11
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Kiharu schrieb:Das wird ein 129er. Dann gibts auch kein Verj�hrungsproblem.

Was meinst Du mit "kein Verj�hrungsproblem"?

Gru� Buchi
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15.02.2012, 16:19
Beitrag: #12
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
kein elster, und ja Eink�nfte sind in 2010 genau so erkl�rt worden wie in den anderen Jahren auch. Ich kann nat�rlich jetzt noch nicht sagen, was f�r eine Erkl�rung beim FA vorliegt...grunds�tzlich werden aber alle Erkl�rungen als Stapel zusammen ausgedruckt.
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15.02.2012, 16:31
Beitrag: #13
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Hallo,
wenn das FA mit � 129 kommt, w�rde ich auf eine Kopie aus der Akte bestehen. Sind die Zahlen abgehakt und nur nicht erfasst, greift � 129 AO. Sind sie bewusst gestrichen, kein � 129 AO.
Da die Eink�nfte in all den Jahren nicht angesetzt sind, habe ich ein Problem mit � 129 AO, denn das sieht verdammt danach aus, dass sich dar�ber jemand Gedanken gemacht hat. Warum auch immer...
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15.02.2012, 16:34
Beitrag: #14
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Warum um Himmels Willen sollte ein Finanzbeamter bewusst Eink�nfte streichen?

Ich bleibe bei meinem 129...

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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15.02.2012, 16:48
Beitrag: #15
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Catja schrieb:Warum um Himmels Willen sollte ein Finanzbeamter bewusst Eink�nfte streichen?
ach das machen die doch gerne einmal, z.B. mit der Begr�ndung LiebhabereiWink
Aber in der Regel wird es schon erl�utert
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15.02.2012, 16:54
Beitrag: #16
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Eisvogel schrieb:LiebhabereiWink
Habe gerade so �berlegt: sprechen wir �ber positive oder negative Eink�nfte?

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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15.02.2012, 17:00
Beitrag: #17
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Buchi schrieb:Was meinst Du mit "kein Verj�hrungsproblem"?
Hier wollt ich auch noch was zu sagen.

� 129 - Die Finanzbeh�rde kann .... jederzeit berichtigen.

Deshalb kein Verj�hrungsproblem.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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15.02.2012, 17:30
Beitrag: #18
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Also einmal aus unachtsamkeit die v+v �bersehen mag ja noch gehen .. aber jedes jahr ???

Wieviele Jahre sind das denn??

Da w�rde ich einfach mal unterstellen, dass in den Folgejahren der BEarbeiter sich was dabei gedacht hat, die Eink�nfte nicht anzusetzen, n�mlich weil in den vorjahren auch nix drin stand....

Immerhin gilt ja auch der Amtsermittlungsgrundsatz...

Ist ohne weiteres erkennbar, dass ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfasst worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung berichtigt werden (BFH Urteil vom 13.11.1997, BFH/NV 98, 419).

klingt auf den ersten Blick nachteilig f�r den mandanten... ist aber im BFH/NV ver�ffentlicht... somit f�r die Finanzverwaltung nicht anzuwenden...

Im Umkehrschluss heisst das, da es klar erkennbar war, darf nicht berichtigt werden.

okay.. das ist jetzt winkeladvokatie .. aber man hat ja sonst nix zu tun:-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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15.02.2012, 17:32
Beitrag: #19
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Stadtkatze schrieb:
Buchi schrieb:Was meinst Du mit "kein Verj�hrungsproblem"?
Hier wollt ich auch noch was zu sagen.

� 129 - Die Finanzbeh�rde kann .... jederzeit berichtigen.

Deshalb kein Verj�hrungsproblem.

� 169 Festsetzungsfrist
(1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder �nderung sind nicht mehr zul�ssig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch f�r die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach � 129.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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15.02.2012, 17:36
Beitrag: #20
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Stadtkatze schrieb:� 129 - Die Finanzbeh�rde kann .... jederzeit berichtigen.

Deshalb kein Verj�hrungsproblem.
na ja, � 171 Abs. 2 AO gilt dann aber doch. "Jederzeit" ist da wohl ein bisschen �bertrieben
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