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Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
09.11.2007, 15:32
Beitrag: #1
Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
Der StB vom Auftraggebers eines Mandanten macht mich ganz irre:
Mein Mandant berechnet seienem Auftraggeber Provisionen, Reisekosten und Reisenebenkosten sch�n brav alles mit 19%. Der Auftraggeber (durch seinen Berater aufgestachelt) m�chte jetzt die Taxikosten mit dem Steuersatz weiterberechnet haben, der ausgewiesen ist auf der Rechnung, also 7%. Habe ich jetzt so ein Brett vorm Hirn oder ...., alles was mein Mandant seinem Auftraggeber in Rechnung stellt unterliegt doch dem Regelsteuersatz, oder?
Ich glaube ich gehe f�r heute nach Hause und geh mit den Hunden an die Luft - ist besser, als mich so verr�ckt machen zu lassen.
Sch�nes Wochenende
frankts
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09.11.2007, 15:51
Beitrag: #2
RE: Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
Mach dir keine Sorgen, du hast schon recht. Aber es gibt wohl einige Berater da drau�en, die von einer Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt, noch nie was geh�rt haben.

Ruf doch mal den Auftraggeber deines Mandanten an. Erkl�r ihm alles anhand des Gesetzes und der Richtlinien und vielleicht hast du dann ein weiteres Mandat. :-)
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09.11.2007, 16:54
Beitrag: #3
RE: Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
Hi frankts!

Lass Dich von dem Kollegen (StB des AG des Mdt..., - brrrrrrrrrrrrrr) nicht kirre machen....!
(oder ist der Mandant ein Taxler Wink ) , - wenn nicht, dann bleibt es bei 19%.

Und hier ist f�r den netten "gegnerischen Kollegen" auch noch die Fundstelle f�r ganz Hartn�ckige: A 29 (5) S�tze 1 und 2 UStR.... ("verlinken" kann ich�s grad nicht, weil ich es im web grad nicht verlinkungsf�hig finde... Sad )

Mit den besten W�nschen f�r das "Anschlussmandat" Wink , die Catja

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09.11.2007, 17:09
Beitrag: #4
RE: Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
UStR 2005
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09.11.2007, 17:23
Beitrag: #5
RE: Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
2 0 0 5 ... naja, - eh� klar, - oder? Wink

Die neuen kommen ja auch erst 2008....

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