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Versch�rfung � 42 AO
11.11.2007, 08:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2007 12:27 von Clematis.)
Beitrag: #11
RE: Versch�rfung � 42 AO
Hallo,

Zitat: Bisheriger Vorschlag:
� 42 wird wie folgt ge�ndert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
�(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsm�glichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine zu einem Steuervorteil f�hrende ungew�hnliche rechtliche Gestaltung gew�hlt wird, f�r die keine beachtlichen au�ersteuerlichen Gr�nde durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden. Ungew�hnlich ist eine Gestaltung, die nicht der Gestaltung entspricht, die vom Gesetzgeber in �bereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch wie bei einer gew�hnlichen rechtlichen Gestaltung.�
b) In Absatz 2 werden vor dem Wort
�anwendbar� die W�rter �neben anderen Vorschriften� eingef�gt.

vom BT verabschiedete Fassung der �berarbeiteten Version des 7. Finanzausschusses:
2. � 42 wird wie folgt gefasst:
�� 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsm�glichkeiten
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsm�glichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erf�llt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorg�ngen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gew�hlt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil f�hrt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige f�r die gew�hlte Gestaltung au�ersteuerliche Gr�nde nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verh�ltnisse beachtlich sind.�




Hab mal die Zeilenumbr�che ge�ndert, damit mans leichter lesen kann! LG Clematis

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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12.11.2007, 22:48
Beitrag: #12
RE: Versch�rfung � 42 AO
Bin vor einigen Wochen mal darauf aufmerksam gemacht worden: es soll ein AO 379a in �berlegung sein, der da besagen soll dass, wenn ein StB eine Gesetzesl�cke entdeckt, diese dem FA melden muss (vor Anwendung). Was zum Teufel....???
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12.11.2007, 23:34
Beitrag: #13
RE: Versch�rfung � 42 AO
Hallo

Stellungnahme des IDW zur Einf�hrung � 138a + 379a AO; ab Seite 11

Beide �nderungsvorschl�ge wurden nicht �bernommen und somit auch nicht verabschiedet.


Analogie zum Strafgesetz: Der M�rder setzt seine Strafe vor dem Mord selbst fest!

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